Corona-Maßnahmen / Betriebe und Freiberufler in Luxemburg erhalten entgangene Gewinne oder Kosten erstattet
Weil Gewerbetreibende und Freiberufler nichts für die Pandemie können und erst recht nicht für die strengen Auflagen und Verbote, die vielen von ihnen das Auskommen unmöglich machen, hat der luxemburgische Staat besondere Instrumente ins Leben gerufen, die Einnahmeausfälle sowie auflaufende Kosten kompensieren sollen.
Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie treffen wirtschaftlich unterschiedlich hart – für kulturell Tätige, Gastronomen und Einzelhändler sind die derzeitigen Einschränkungen natürlich besonders bitter. Immerhin gibt es für sie jetzt neue Hilfen: Besonders Betroffene können nämlich sowohl entgangene Gewinne („aide de relance“) als auch ungedeckte Unkosten („aide coûts non-couverts“) erhalten. Das besagt das heute vom Parlament beschlossene Gesetz 7704 (hier das komplette Gesetzesprojekt als PDF).
Die Rückgewinnungshilfe richtet sich dabei an Unternehmen aus den Bereichen Tourismus, Gastgewerbe, Veranstaltungen, Kultur, Unterhaltung, stationärer Einzelhandel (einschließlich Körperpflege) sowie an Führungskräfte von Weiterbildungseinrichtungen. Sie erfolgt in Form von monatlichen Zuschüssen und deckt einen viermonatigen Zeitraum von Dezember 2020 bis März 2021 ab.
Bedingung für den Erhalt ist, dass das beantragende Unternehmen einen monatlichen Umsatzverlust von mindestens 25 Prozent erlitten hat. Der gewährte Zuschuss wird dann auf der Grundlage der Anzahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen im Unternehmen berechnet. 1.250 Euro gibt es pro Selbstständigen und pro Arbeitnehmer, der in dem Monat, für den die Beihilfe beantragt wird, aktiv beschäftigt ist. 250 Euro gibt es pro Arbeitnehmer, der im betreffenden Monat ganz oder teilweise arbeitslos ist.
Die Beihilfe für ungedeckte Kosten ist für die Branchen Tourismus, Gastgewerbe, Veranstaltungen, Kultur und Unterhaltung sowie für Leiter von Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung bestimmt. Auch sie gibt es als monatliche Kapitalzuschüsse. Grundlage sind hier natürlich die ungedeckten Kosten. Um berücksichtigt zu werden, muss das betreffende Unternehmen zumindest während eines Teils des Zeitraums vom 1. November 2020 bis zum 30. März 2021 einen monatlichen Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat feststellen – teilweise wird für 2021 auch der entsprechende Monat 2019 berücksichtigt. Für Kleinstunternehmer gibt es maximal 20.000 Euro pro Monat, 100.000 Euro maximal für kleine Unternehmen und 200.000 Euro pro Monat für ein mittleres oder großes Unternehmen.
Nur eine Förderung möglich
Unternehmen, die für beide vorgestellten Förderungen infrage kommen, müssen sich entscheiden: Es kann nur eine in Anspruch genommen werden. Beide Beihilfen müssen bis zum 15. Mai 2021 beantragt werden.
Die Formulare für die Erstattung verlorener Gewinne gibt es hier, die Förderung nicht gedeckter Kosten kann hier beantragt werden. Derzeit sind beide Seiten nur in französischer Sprache verfügbar, eine Übersetzung ins Deutsche soll folgen. Ein spezieller Online-Assistent soll ab Januar 2021 verfügbar sein. Die Beantragung der Hilfen erfolgt dann unter Verwendung eines LuxTrust-Produkts (wie ein Token, eine Smartcard oder ein Signing Stick) oder eines elektronischen Personalausweises.
Die Maßnahme wird dringend erwartet: Der Horesca-Generalsekretär hatte kürzlich kritisiert, die Instrumente kämen für manche Unternehmen zu spät.
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„stationärer Einzelhandel “
Aha, die alten Geschäfte, die sowieso bald bankrott sind werden ‚gerettet‘ während Amazon in der rue Plaetis nichts bekommt und die Regierung Millionen in die idiotische Letzshop Initiative pumpt?
Ich hoffe Amazon klagt gegen dies unfaire Behandlung vor dem EU-Gericht.