Düdelingen / „Bettelei ist nicht gesetzlich verboten“ – Stadt reagiert auf Meldungen von Bürgern
Düdelinger Bürger zeigen sich „besorgt“ über Bettelei in der Stadt. In den letzten Wochen habe das Phänomen zugenommen. Die Stadtverwaltung gibt Ratschläge, wie Passanten damit umgehen sollen.
„Die Stadtverwaltung bekam diesbezüglich eine Reihe von Rückmeldungen. Bürger haben sich besorgt gezeigt und sich Fragen gestellt“, sagt Düdelingens Bürgermeister Dan Biancalana (LSAP) dem Tageblatt. Bisher hatte es in der „Forge du Sud“ dieses Phänomen in solchem Ausmaß noch nicht gegeben. Auch in den sozialen Medien hat die Thematik die Runde gemacht.
Deshalb hat sich der Schöffenrat mit den zuständigen Gemeindediensten zusammengesetzt und sich mit der Polizei beraten. Die Stadtverwaltung selbst könne an sich nicht viel tun, so der Bürgermeister weiter. Die einfache Bettelei ist nicht gesetzlich verboten und nicht strafrechtlich verfolgbar. „Wenn jemand bettelt, befindet er sich in einer Notsituation“, fügt Biancalana hinzu. Man solle die Armut bekämpfen und nicht die Armen. In Luxemburg gebe es mehrere soziale Einrichtungen, die Menschen in Not helfen.
Anders sieht die Situation aus, wenn es sich um organisierte Bettelei handelt oder wenn sie im Netzwerk stattfindet. Dies gehe jedoch weit über die Kompetenzen der Gemeinde hinaus, sagt Biancalana. Der Artikel 342 des luxemburgischen Strafgesetzbuches beinhaltet den strafrechtlichen Rahmen und die Verurteilung von bettelnden Menschen in Gruppen, bei einer Bedrohung von Personen sowie dem Betreten eines Grundstückes ohne Erlaubnis des Eigentümers. Die Polizei und darüber hinaus die Justiz sind für die jeweilige Beweislage und allfällige Strafen zuständig.
Platzverweis
Seit Juli hat die Polizei die Möglichkeit, einen sogenannten Platzverweis zu erteilen. Damit ist die sog. „garantie d’accès“ visiert. Das bedeutet, dass Polizeibeamte Personen aus Eingängen von öffentlich zugänglichen Gebäuden verweisen können, sofern diese den Zugang behindern oder blockieren.
Die Stadt Düdelingen rät auf ihrer Homepage dazu, die organisierte Bettelei in keinem Fall mit Geld zu unterstützen. Jeglicher Kontakt soll vermieden werden. So soll auch kein Kleingeld gegen Scheine von der Bank umgetauscht werden oder umgekehrt. Auch soll nicht auf Sachen und Gegenstände aufgepasst werden, wenn darum gebeten wird.
Im Falle eines möglichen Angriffs soll die Polizei unter der Notrufnummer 113 verständigt werden. Zu einem Angriff zählt jede Form von Sicherheitsgefährdung eines Menschen. Wenn jemand befürchten muss, dass die eigene Sicherheit in Gefahr ist, weil er von einer Person verfolgt, beleidigt oder körperlich angegangen wird, sollte die Polizei gerufen werden.
Was, wenn einer (richtig gut) musiziert? Erlaubt oder nicht? Wenn nicht, mit welcher Begründung? Dem gibt man doch gerne etwas, weil man sich nicht belästigt fühlt – ganz im Gegenteil! Leider habe ich mal erlebt, wie ein Musikant ziemlich grob „entfernt“ wurde – unbegreiflich! Seltsame Gesetze…
Wann dann do mol e Strummert sein „Coffee-to-Go“ Becher dohinnerhält, ass dat jo och nach net weider schlëmm.
Mä wann, wéi an der Stad, op all Eck een setzt ze heeschen ass et därs gudden zevill. Besonnesch, wann sie och nach een unpöbelen an aggressiv gin, (z.B. um Glacis) kréien sie vu mir d’Fauscht gewissen. E Platzverweis, esou wéi an Deitschland wär eng gutt Iddi. Souwisou gin ech näischt méi, t’ass elo eriwwer!
@Leila,
das Musizieren,wenn man es als solches bezeichnen kann,ist eine,im besten Falle ,angenehme Erfahrung. Also eine „Leistung“ die zu etwas gut ist. Sich mit einem halb verhungerten Hund oder auch ohne solchen,in eine Ecke zu hocken und auf milde Gaben hoffen ist sicher die letzte Möglichkeit über den Tag zu kommen. Aber ich denke einfach einmal,wer etwas leisten will der kann das auch. Betteln ist die einfachste Methode über den Tag zu kommen. Wie sagte einst die SPD Koryphäe Müntefering: “ Wer nicht arbeitet braucht auch nicht zu essen.“ Das ist bestes nationalsozialistisches Gedankengut“.( Volker Pispers)
Da kann jetzt jeder denken oder machen was er will.Aber keine Polit-Ikone wird sich an diesem Thema die Finger verbrennen. Da ist unser Advocatus Diaboli Me XY doch ganz klar in seiner Meinung.Die ich übrigends auch teile. Jeder kann arbeiten.Wenn er will.Oder darf.
Mir kam bei dem Artikel die für mich unverständliche und hässliche Szene mit besagtem Musikanten in den Sinn, weil dieser wirklich was konnte. Andererseits dürfte dann jeder seine Fiedel nehmen, ob er musiziert oder nur lärmt – wer entscheidet? Oder er erhält je nach Talent bei den Gemeinden nach Vorspielen eine Genehmigung. Soviel Zeit müsste sein um den Leuten zu helfen und sie nicht nur gewähren zu lassen „weil es eh kein Gesetz gegen Bettelei“ gibt. Hunde sind nur ein Mittel zum Zweck, es ist bekannt, wie diese in deren Heimat behandelt werden… die sind nicht „der beste Freund des Menschen“…