/ Bettendorf rüstet sich für Einwohnerzuwachs: Neuer PAG auf Instanzenweg
Mit Bettendorf bereitet sich eine weitere Gemeinde des Raumes „Nordstad“ auf den Endspurt ihres neuen allgemeinen Bebauungsplans (PAG) vor. Laut den Plänen wird eine theoretische Verdoppelung der Einwohnerzahl dabei möglich. Mit einer Gegenstimme sowie einer Enthaltung wurde der PAG letzte Woche auf den Instanzenweg geschickt.
Von unserem Korrespondenten Olivier Halmes
Aktuell leben in der aus den drei Ortschaften Bettendorf, Gilsdorf und Moestroff bestehenden Gemeinde 2.865 Menschen. Seit 2012 kommt es schon zu einem bedeutenden Anstieg der Bevölkerungszahlen (rund 2.500 Einwohner damals). Der neue PAG könnte die Möglichkeit bieten, diese Zahlen sozusagen noch einmal zu verdoppeln. Die Kommune verfüge somit über ein Potenzial von künftig bis zu insgesamt 5.598 Einwohner, hieß es anlässlich der Gemeinderatssitzung.
Wie Bürgermeisterin Pascale Hansen erklärte, sei ein zu schnelles Wachstum von Seiten der Gemeinde aber nicht direkt gewollt. Wichtig sei es, Schritt zu halten mit dem Ausbau von Einrichtungen und Infrastruktur wie zum Beispiel Kinderbetreuung, Trink- und Abwasserversorgung o.ä. Laut Schöffe Paul Troes werden die Rahmenbedingungen für die Ausarbeitung des neuen PAG von der Strategischen Umweltprüfung (SUP) und dem vom Ministerium zugestanden Flächenverbrauch im Rahmen der Landesplanung bestimmt. Rund 16 Hektar befinden sich somit nun in der Bebauungszone der Gemeinde. Anfangs waren es insgesamt 22,3 Hektar. 6,5 Hektar Land mussten aber wegen der staatlichen Auflagen herausgenommen werden und wurden von der Gemeinde als „Zone d’aménagement différé“ (Bau-Erwartungsland) eingestuft.
Detailreiche Pläne
Die neuen Pläne seien detailreicher als ihr Vorgänger, erläuterte Hansen. So werden zum Beispiel spezielle Areale aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes beziehungsweise als Korridor zum Luftaustausch innerhalb der Bebauung ausgewiesen. Auch den verschiedenen Arten des Verkehrs (Auto, Fahrrad oder Fußgänger) wurde stärkere Bedeutung zugewiesen.
Ein Dorn im Auge der Bürgermeisterin sind jedoch die beiden „Coupures vertes“-Zonen im Osten beziehungsweise Westen von Bettendorf.
Dabei handelt es sich um zwei große Gebiete am Rande der Ortschaft, die nicht bebaut werden dürfen, um einem Ausufern entgegenzuwirken. Sie liegen vom Dorfzentrum gesehen in Richtung Kläranlage beziehungsweise Moestroff. Hansen bezeichnete die Auflage des Ministeriums als störend für die Entwicklung der Gemeinde, damit sei man sehr „eingeengt“ gewesen bei der Planung. Ebenfalls bezeichnet werden in den Plänen die verschiedenen Zonen besonders im Kontext der Hochwasserkartierung, bzw. die Höhe und Verdichtung der Bebauung der verschiedene Areale.
Bebauung erst in zwölf Jahren?
In der anschließenden Diskussion bedauerte Albert Back, dass die besagten 6,5 Hektar jetzt nur als Bau-Erwartungsland vorgesehen sind. Einige Grundstücksinhaber seien sicherlich nicht froh über die Aussicht, erst frühestens in zwölf Jahren erneut vielleicht die Möglichkeit zu bekommen, in den Baubereich aufgenommen zu werden, sagte der vormalige Bürgermeister, heute Ratsmitglied. Rat Romain Heirens hat ein generelles Problem mit dem neuen PAG. Die zahlreichen staatlichen Auflagen führten zu einer Verteuerung des Bauens und würden den Markt weiter aufheizen, sagte er in seinen Ausführungen. Rat Lucien Kurtisi betonte im Gegenzug, wie wichtig es sei, nicht nur Wohnungen zu bauen, sondern auch Dinge, die für das tägliche Zusammenleben eine Rolle spielen, wie zum Beispiel Geschäfte, Gaststätten oder ähnliches. Andernfalls laufe man Gefahr, zu einer reinen Schlafgemeinde zu werden, warnte Kurtisi. Der neue PAG wurde mit der Gegenstimme von Romain Heirens und der Enthaltung von Jean-Marie Sauber auf den Instanzenweg geschickt.
Bei der Sitzung letzter Woche handelte es sich um die erste sogenannte vorläufige Abstimmung des Gemeinderats. Danach folgen noch weitere Schritte. Die Bürger bekommen zudem das Recht, Beschwerde einzulegen. Der neue PAG wird im Internet unter www.bettendorf.lu veröffentlicht und liegt zur Einsicht im Rathaus aus. Außerdem ist für Mittwoch, den 9. Oktober um 19.30 Uhr eine Informationsversammlung zum Thema in der Sporthalle von Bettendorf vorgesehen.
Erste (sog. „vorläufige“) Abstimmung
Das Verfahren für die Annahme eines PAG beginnt mit einer sogenannten „vorläufigen“ Abstimmung, gefolgt von einer ministeriellen Genehmigung. Nach dieser Abstimmung wird das Projekt zur Änderung oder Neufassung des PAG im Rathaus veröffentlicht, wo die Öffentlichkeit 30 Tage lang Gelegenheit hat, davon Kenntnis zu nehmen.
Die Einreichung wird ebenfalls in wenigstens vier nationalen Tageszeitungen sowie auf der Website der Gemeinde bekannt gemacht. Jede betroffene Person kann innerhalb von 30 Tagen ihre Anmerkungen schriftlich an das Schöffenkollegium richten. Nach dieser Frist verlieren die betroffenen Personen ihr Beschwerderecht. Die Personen, die innerhalb der gesetzlichen Frist Beschwerde eingelegt haben, werden vom Schöffenkollegium zwecks Lösungsfindung vorgeladen.
Zweite (sog. „endgültige“) Abstimmung
Der Gemeinderat tritt für eine zweite Abstimmung zusammen, nach deren Ende das Projekt zur Änderung oder Neufassung des PAG acht Tage lang nach der Abstimmung im Rathaus veröffentlicht wird, wo die Öffentlichkeit 15 Tage lang Gelegenheit hat, davon Kenntnis zu nehmen. Die Personen, die nach der ersten Abstimmung Beschwerde eingelegt hatten, werden per Einschreiben über den Ausgang ihrer Beschwerde informiert. Ab dieser Benachrichtigung haben sie im Anschluss eine Frist von 15 Tagen, um eine Beschwerde beim Minister des Innern einzureichen, wenn ihrem Antrag vom Gemeinderat nicht stattgegeben wurde.
Personen, die Widerspruch gegen eine im Rahmen der endgültigen Abstimmung verabschiedete Änderung einlegen wollen, die ihren Interessen zuwiderläuft (während das zur öffentlichen Anhörung im Rahmen der ersten Abstimmung vorgelegte Projekt mit ihren Interessen vereinbar war), verfügen ebenfalls über eine Frist von 15 Tagen, deren Laufzeit ab der Veröffentlichung des Projekts im Anschluss an die zweite Abstimmung beginnt.
Entscheid des Innenministers
Der Innenminister muss alle Neufassungen oder Änderungen des PAG genehmigen.
Hält er es für begründet, kann er dem Beschwerdeführer recht geben und den Beschluss des Gemeinderats bezüglich der endgültigen Verabschiedung des allgemeinen Bebauungsplans ändern.
Personen, die während des Veröffentlichungszeitraums Beschwerde beim Gemeinderat eingereicht haben und deren Antrag vom Minister des Innern nicht stattgegeben wurde, können über einen Anwalt am Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung einreichen. Ändert die Neufassung oder Änderung eines PAG die Begrenzung der Grünzone, muss der Minister für Umwelt den besagten PAG ebenfalls genehmigen.
Quelle: www.guichet.public.lu
- Luxair streicht zwei Flüge nach technischen Problemen - 21. Januar 2025.
- Überfall nach Online-Date: Täter bedrohen Opfer mit Schusswaffe und fliehen - 21. Januar 2025.
- Tankstelle der Aire de Capellen schließt für Autos - 21. Januar 2025.
Bettendorf, eines der schönsten und idyllischsten Dörfer an der Sauer, wird durch diese Verdoppelung seiner Einwohnerzahl durch Neubauten vermutlich bis zur Unkenntlichkeit verhunzt werden.
Weiter nicht schlimm. Hauptsache die Bevölkerung wächst und der wirtschaftliche Wachstum steigt weiter an.