Editorial / Bitte nicht schlagen! – Mehr Sensibilisierung im Jubiläumsjahr der Kinderrechte
Man schlägt keine älteren Menschen. Auch keine Behinderten. Keine Frauen. Keine Hunde und keine Katzen. Und Kinder? Natürlich auch nicht! Doch hier gehen auch im Jahr 2019, in dem sich die Konvention der Kinderrechte zum 30. Mal jährt, die Meinungen weit auseinander. Wieso eigentlich?
Am 20. November 1989 wurde in der Generalversammlung der Vereinten Nationen im UN-Hauptquartier in New York die Konvention über die Rechte des Kindes von der Unicef-Sonderbotschafterin und Oscar-Preisträgerin Audrey Hepburn verkündet und von der Versammlung einstimmig angenommen. Das war genau 65 Jahre nach der Genfer Erklärung der Kinderrechte und 41 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Dass die Menschenrechtserklärung nicht ausreichen würde, um das Wohl der Kinder zu garantieren, geht unter anderem auf die Gedanken des Philosophen und Pädagogen Jean-Jacques Rousseau zurück. Rousseau schrieb Mitte des 18. Jahrhunderts, kurz vor Beginn der industriellen Revolution, in der Kinder als billige Arbeitskräfte missbraucht wurden: „Man muss den Erwachsenen als Erwachsenen und das Kind als Kind betrachten.“
Denn Kinder gehören, genauso wie ältere Menschen oder Behinderte, zu den schwächeren Gliedern unserer Gesellschaft und müssen deshalb besonders geschützt werden. Jene Menschen, die Kinder schlagen, sehen dies meist als erzieherisch notwendige Maßnahme. In manchen Kulturen gehört es sogar quasi zur Pflicht eines Erwachsenen, sein Kind durch Schläge zu züchtigen, damit die anderen nicht glauben, das Kind sei ihm egal.
Und in Luxemburg?
Darauf versuchte die Konferenz „Stop aux punitions corporelles!“ am Freitagabend in den Rotondes Antworten zu geben. Die Konferenz erörterte aber vor allem Lösungen und Alternativen zur Problematik. Stichwort „positive Erziehung“. Seit 2008 ist es in Luxemburg verboten, Kinder zu schlagen. Wer dies dennoch tut, kann laut „Code pénal“ mit einer vierstelligen Geld- oder einer mehrjährigen Haftstrafe belegt werden. Die leichte Ohrfeige ist von diesem Artikel ausgenommen.
Wurde das Kind geschlagen und trägt keine Verletzungen davon, dann handelt es sich laut luxemburgischem Strafgesetz um leichte Gewalt. Hier würde in der Theorie ein anderer Artikel des „Code pénal“ greifen, der die Täter lediglich mit kleineren Geldstrafen belegen kann. Das Problem dabei ist, dass der kleine Klaps auf den Po oder die leichte Ohrfeige auf die Backe in der Praxis nicht bestraft werden kann, mangels Beweisen.
Studien belegen, dass Erziehung, die auf einem System von Bestrafungen (auch körperlich, aber nicht nur) basiert, zu etlichen Nachteilen und Störungen beim Erwachsenen im späteren Leben führen kann. Deshalb setzt das Ministerium für Erziehung, Kinder und Jugend in Luxemburg nun gezielt auf Sensibilisierung, damit sowohl der kleine Klaps als auch die Bestrafung im Allgemeinen ihre Akzeptanz in der Gesellschaft verlieren und folglich nicht mehr eingesetzt werden.
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Gewalt ist in jedem Fall verabscheuungswürdig, nicht nur die oben Genannten! Einen kleinen Klaps auf den Hintern als Gewalt zu bezeichnen ist übertrieben, solange es sich wirklich nur dabei um einen solchen handelt.
nicht nur bei den oben Genannten soll es natürlich heißen
Seltsam ist jedoch, dass auch Kinder, die nie geschlagen wurden, keinerlei Hemmungen haben, andere Menschen körperlich anzugreifen.
Ich glaube, ein Knirps, der keinerlei Hemmungen hat, der Oma mehrfach vors Schienbein zu treten, könnte vielleicht durch einen leichten Klaps davon überzeugt werden, dass so etwas weh tut.
Auch, dass man keine heissen Backförmchen anfassen soll, lernt man als Kind nicht durch wiederholte Ermahnungen, sondern erst durch eigene – schmerzliche – Erfahrung