Sanem / Bürgerinitiative: „Kahlschlag im Bobësch und Zämerbësch ist pure Willkür“
Jetzt sind die Bäume weg. Abgeholzt. Genau das versuchten Bürgerinitiative, Umweltorganisationen und Sympathisanten seit Monaten im Bobësch zu verhindern. Grundlage der Abholzung ist eine Genehmigung aus dem Jahr 2020, die die „Biergerinitiativ Gemeng Suessem asbl.“ (BIGS) vor Gericht angefochten hat. Bei der Verhandlung am 12. Dezember gab es kein Urteil. Alle Beteiligten kamen zu Wort – mehr oder weniger.
Die Bäume mussten weg, weil Versorgungsleitungen, in der Hauptsache für Gas, neu verlegt werden sollen. Das Paradoxe daran ist, dass dies auf der Basis einer Genehmigung vom November 2020 beruht. Sie sieht für das Contournement Bascharage-Sanem vor, als erste Maßnahme den CR 110 um fünf Meter abzusenken und die umliegenden Wälder, Bobësch und Zämerbësch, auf einer Fläche von 2,23 Hektar abzuholzen.
Zum Konzept der geplanten Umgehung gehört, eben diese mit einer Brücke über den CR110 zu führen. Im Zuge dessen sollen nun die Versorgungsleitungen abgesenkt werden. Spätestens seit dem letzten Wochenende fühlt die „Biergerinitiativ“ (BIGS) sich endgültig hintergangen. In einer Besprechung mit den Ponts & Chaussées, die am 21. November stattfand, wurden ihnen Pläne der Arbeiten für die Versorgungsleitungen vorgelegt.
Nach Angaben der BIGS sollten die Rodungsarbeiten im Bobësch auf einer Fläche von 45-mal zehn Metern stattfinden und im benachbarten Zämerbësch auf einer Fläche von 25-mal 28 Metern. So hatten „Ponts & Chaussées“ es in der Infoveranstaltung dargestellt. „Was wir jetzt sehen, sind im Bobësch gerodete Flächen über 70-mal 20 Metern“, sagt Marco Goelhausen. „Im Zämerbësch sind die zuvor mitgeteilten Maße auch überschritten.“
Goelhausen sitzt als LSAP-Mitglied im Gemeinderat von Sanem und ist Mitglied des Verwaltungsrates der BIGS. Vor diesem Hintergrund versteht sich der Kommentar der Bürgerinitiative, die das Vorgehen der staatlichen Institutionen in einer schriftlichen Stellungnahme als „pure Willkür” bezeichnet. Der Verteidiger des Staates argumentierte vor Gericht nach Angaben der BIGS damit, dass mit den aktuellen Rodungen der „ökologische Schaden” so gering wie möglich gehalten werde.
Noch Generationen später sind die Schäden zu sehen
„Auf der Fläche, die jetzt gerodet ist, wachse etwas nach“, sagt Goelhausen zur Position der Gegenseite, in diesem Fall dem Staat. Das bezweifelt er und macht ein Beispiel. Die BIGS hat die Kompensationsmaßnahmen beim „Ueschterhaff“ für die „Collectrice du Sud“ besucht. „Dort wächst selbst seit 35 Jahren kein Wald, da ist nur Wiese“, sagt Goelhausen. Und was die damals angepflanzten Bäume angeht, gibt er ein klares Statement. „Die Hälfte ist kaputt und die andere Hälfte sieht nicht gesund aus“, sagt Goelhausen und macht den Bogen zum „Bobësch“.
„Das werden wir nicht mehr erleben, dass die aktuell gerodeten Flächen den gleichen ökologischen Wert erreichen, den sie vorher hatten“, sagt er. Über Alternativen zur Führung der Leitungen, die es nach Angaben der BIGS gibt, wollte niemand vor Gericht sprechen. „Es gibt sie“, sagt Patrizia Ahrendt, Sprecherin der Bürgerinitiative. In ein paar Monaten wird ein Urteil gesprochen. Die Baumschützer bleiben derweil bei ihrer Haltung. „Wir sind der Meinung, dass die Genehmigung von 2020 nicht der gültigen Gesetzeslage entspricht und auch nicht der europäischen Direktive ‚Fauna-Flora’, sondern sogar dagegen verstößt“, heißt es von dort.
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Es ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar, dass wertvoller alter Wald gerodet wird, um Versorgungsleitungen für eine fossile Energie zu verlegen, und dem Individualverkehr noch mehr Platz zu bieten.
Huet den Ministär vum Environnement zougemach?
Bëscher ëmhaen mam accord vum Environnement… ça alors, faut le faire!
Eh ben, wielt dir roueg weider déi Gréng!