Contournement Bascharage / Bürgerinitiative reicht Klage ein: Kampf geht in die entscheidende Runde
Jetzt ist es so weit. Vor fünf Wochen hat die „Biergerinitiativ Gemeng Suessem“ (BIGS) es noch offengelassen, ob sie Klage gegen die aktuelle Variante für das Contournement Bascharage einreicht. Umweltminister Serge Willmes (CSV) hatte gerade mit seiner Unterschrift die letzte fehlende ministerielle Zusage erteilt. Am Montag teilte die Zivilorganisation nun mit, dass sie juristisch gegen die umstrittene Umgehungsstraße vorgeht. Die über 60-seitige Klageschrift ist raus.
Jetzt liegt die Entscheidung bei den Gerichten, wenn sie sich mit dem millionenschweren Bauprojekt unter der Registernummer 50529 beschäftigen muss. Nicht nur die BIGS sind Kläger beim Verwaltungsgericht, sondern auch zehn Privatpersonen, die von Rechtsanwalt Olivier Lang vertreten werden. Es ist auch nicht das erste Mal, dass die Bürgerinitiative vor Gericht zieht.
Die Kläger argumentieren mit dem Verstoß gegen gleich mehrere gesetzliche Bestimmungen. Es geht um den Schutzstatus betroffener Waldgebiete, dem Zämerbësch und dem Bobesch, die für das Straßenbauprojekt in Mitleidenschaft gezogen werden. Ersterer ist bereits Natura 2000 Zone.
Beim Bobesch ist die Lage besonders pikant. Er soll nachträglich – erst nach der Rodung bestimmter Teile für die Straße unter Schutzstatus gestellt werden. Ein No-Go für die Kläger. Außerdem wurde dort schon gerodet, was die BIGS im Dezember 2022 per Gericht zu verhindern versuchte. Zweitens wurden nach Meinung der Kläger vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prozeduren nicht eingehalten.
Projekt verstößt gegen gesetzlich verankerte Prozeduren
Das betrifft die auf europäischem Niveau vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung und damit verbundene öffentliche Befragung, die dem neuen Projekt einer „Nahumgehungsstraße“ hätten vorausgehen müssen, schreibt die BIGS in einer aktuellen Presseerklärung.
Zudem basieren alle Daten des Dossiers auf veralteten Angaben, die als Grund für die Umgehungsstraße herangezogen werden. Die „raison impérative d’intérêt public majeur“ ist zwingend, wenn für Straßenbauprojekte in Naturschutzgebiete eingegriffen werden soll.
Ein weiterer Grund für die Klage der Bürgerinitiative, die von zwei regionalen Umweltorganisationen, namentlich Natur&Ëmwelt Gemeng Suessem und Mouvement Ecologique régionale Sud, unterstützt wird, ist, dass es Alternativen gibt.
Sie wurden nicht „komplett und gewissenhaft“ überprüft, schreibt die BIGS in ihrer Pressemitteilung. Zuletzt hatte Ende April 2024 die zuständige Transportministerin Yuriko Backes (DP) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Partei „déi Lénk“ den Ausschluss anderer Varianten mit verkehrstechnischen und ökonomischen Tatsachen begründet.
Zerstörung von Naherholungsgebieten
Bei der aktuellen Variante wird nicht nur Naturschutzgebiet in zwei zum Teil über 150 Jahre alten Wäldern zerstört. Auch in dem nationalen Naturgebiet „Dreckwiss“ wird es Eingriffe durch den Verlauf der geplanten Trasse geben. Alle drei sind viel genutzte Naherholungsgebiete der Einwohner von Sanem und Bascharage.
Hinzu kommt die Erkenntnis, dass diese Eingriffe in die Natur nicht zu kompensieren sind. Das haben nach Angaben der BIGS anerkannte Experten und der Klimabürgerrat festgestellt. „Nicht nur die Natur, sondern vor allem die Menschen riskieren hier die Verlierer zu sein“, schreibt die BIGS in besagter Pressemitteilung und kündigt weitere Infoveranstaltungen und Aktionen im Bobesch an. Das sagt deren Sprecherin Patrizia Ahrendt auf Anfrage vom Tageblatt.
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