Waringo-Bericht / Cahen bessert in 143 Punkten nach: Änderungskatalog für Pflege- und Altenbereich vorgestellt
Der Waringo-Bericht hat neben den neuen Pflegeheim-Richtlinien nun auch konkrete Gesetzesänderungen hervorgebracht. Familienministerin Corinne Cahen stellte einige der geplanten Gesetzesänderungen vor, die eine neue Mediationsstelle für den gesamten Sektor, einen Ethikrat und den Posten des Hygienebeauftragten umfassen.
Familienministerin Corinne Cahen (DP) hat am Donnerstagmorgen fünf Gesetzesänderungen präsentiert, die die Pflege- und Altersheime in Luxemburg betreffen. „Wir haben die Lehren aus der Pandemie und dem Waringo-Bericht gezogen und diese in die Gesetzesänderungen einfließen lassen“, sagt Cahen. Die fünf Gesetzesänderungen betten sich in einen umfassenden Änderungskatalog ein, der insgesamt 143 Gesetzesänderungen umfasst und am Mittwoch dem Luxemburger Parlament vorgelegt wurde. „Der Text war schon vor dem Sommer fertig“, sagt Cahen. „Wir wollten aber noch einen weiteren Gesetzesvorschlag und den Waringo-Bericht einfließen lassen.“ Zudem seien die Gutachten vom Ombudsmann und der Menschenrechtskommission berücksichtigt worden – man sei aber auch weiterhin bereit nachzubessern, wenn noch weitere Ideen vorgebracht werden würden.
Mit den Gesetzesänderungen soll ein nationales Register erstellt werden, auf dem die Leistungen und einhergehenden Kosten der verschiedenen Häuser aufgeschlüsselt und aufgelistet werden sollen. „Das Register soll für mehr Transparenz im Sektor der Altenpflege sorgen“, sagt die DP-Ministerin. Ein Überbleibsel der Corona-Pandemie wird der Hygienebeauftragte sein. Während der Corona-Pandemie wurde in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ein Hygienebeauftragter ernannt, der sich um die Hygiene-Richtlinien und deren Einhaltung kümmern sollte. Der „Hygienereferent“ erhält mit den vorliegenden Gesetzesänderungen eine gesetzliche Basis. „Zukünftig muss jedes Alten- und Pflegeheim einen Hygienereferenten ernennen, ab 60 Betten muss ein weiterer eingestellt werden“, sagt Cahen. Der Hygienebeauftragte soll die Direktion auf Mängel innerhalb der Heime hinweisen, eine entsprechende Fortbildung soll vom Staat sichergestellt werden.
Durch das vorliegende Gesetzesprojekt soll das Qualitätsmanagement in den Einrichtungen einen einheitlichen Unterbau erhalten, weitere Details sollen später durch ein großherzogliches Reglement festgelegt werden. Alle fünf Jahre soll eine Überprüfung des Qualitätsmanagements erfolgen.
Ethikrat
Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Ethikrates im Sektor der älteren Menschen. „Jeder Ethikrat muss aus mindestens drei Personen bestehen“, sagt Cahen. „Im Ethikrat muss jeweils ein Arzt und eine Person aus dem Bereich der Palliativpflege vertreten sein.“ Jedes Haus werde in Zukunft einen Ethikrat benötigen. Ein Betreiber könne aber auch einen Ethikrat für alle seine Heime einberufen oder sich mit anderen Betreibern zusammenschließen, um einen Ethikrat für die gemeinsamen Einrichtungen zu ernennen. „Der Ethikrat kann vom Personal, den Bewohnern oder auch der Familien der Bewohner belangt werden“, sagt Cahen.
Gerade in Altersheimen habe der Gegensatz zwischen Sicherheit und Freiheit, ärztlicher Verordnung und Selbstbestimmung immer wieder zu Konflikten geführt. „Im Lockdown hatten wir das konkrete Problem, dass demente Personen ihre Zimmer nicht verlassen durften“, sagt Cahen. „Der Frage, ob diese Patienten dann ruhiggestellt oder eingesperrt werden dürfen, soll sich dann zukünftig der Ethikrat annehmen.“
Die LSAP-Abgeordnete und Sanemer Bürgermeisterin Simone Asselborn-Bintz bestätigt gegenüber dem Tageblatt bisherige Erfahrungen mit dem Ethikrat, der im örtlichen Altenheim bereits existiert. „Wir haben im Sanemer Altenheim einen Ethikrat, der extrem wertvolle Arbeit leistet“, sagt Asselborn-Bintz. Das bestätigt auch die Linken-Abgeordnete und ehemalige Sanemer Gemeinderätin Myriam Cecchetti, die den vorgestellten Änderungen durchaus Positives abgewinnen kann. „Die Gesetzesänderung gehen in die richtige Richtung“, sagt Cecchetti. Den Abgeordneten des Familien- und Gesundheitsausschusses wurden die fünf Änderungen in einer Ausschusssitzung des Parlamentes am Dienstag mündlich vorgestellt.
„Transparenz ist wichtig, das steht außer Frage“, sagt der CSV-Abgeordnete Marc Spautz. „Wir sind jetzt gespannt auf die Gutachten des Staatsrates und der Arbeitnehmerkammer.“ Der Vizepräsident des Familienausschusses kritisierte allerdings, dass den Abgeordneten bei der Vorstellung der Gesetzesänderungen keine schriftliche Kopie vorlag. „Die Familienministerin hat jedoch angekündigt, weitere Gesetzesänderungen in Betracht zu ziehen, falls diese nötig wären – das ist eine wichtige Aussage“, sagt Spautz. In Anbetracht der Gesetzesänderungen würden sich aber auch einige Fragen stellen. „Durch das Vorhaben, Auslagerungen bei Servior vorzunehmen, muss sichergestellt werden, dass die verschiedenen Aufgaben noch immer von qualifiziertem Personal ausgeführt werden“, sagt Spautz. Die Auslagerungen bei Servior haben nur indirekt etwas mit dem vorliegen Gesetzesvorhaben zu tun – seien aber im Hinblick auf die Qualitätssicherung mitunter entscheidend, sagt Spautz gegenüber dem Tageblatt.
Neue Mediationsstelle
„Wir schaffen mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag auch einen ständigen Ausschuss für den Sektor der älteren Menschen“, sagt Cahen. Der Ausschuss habe in der Form bereits dreimal getagt, jetzt erhalte er eine gesetzliche Basis. Der ständige Ausschuss soll sich den Vorstellungen von Ministerin Cahen aus zwei Repräsentanten des Familienministeriums, einem Vertreter der Gesundheitsdirektion, einem Vertreter des Ministeriums für Soziale Sicherheit, einem Vertreter der Kontroll- und Bewertungsverwaltung der Pflegeversicherung, einem Vertreter der AMMD, zwei Vertretern der Copas, einem Vertreter des „Conseil supérieur des personnes âgées“ und einem Gesundheitsberufler, der vom „Conseil supérieur de certaines professions de santé“ ernannt wird, zusammenstellen. Der ständige Rat soll auch Resultate des Qualitätsmanagements evaluieren.
Die Familienministerin will mit dem Gesetzesvorschlag auch einen Vermittler („Médiateur“) für den Sektor einführen, der im Falle von Streitigkeiten zwischen Familien und Hausdirektionen oder Betreibern eingreifen kann. „Jedes Haus muss sich zudem eine Schlichtungsprozedur geben“, sagt Cahen auf der Pressekonferenz am Donnerstag. Wenn die Schlichtungsprozedur keine Lösung bringe, dann könne der Vermittler eingreifen. „Neben zahlreichen Beschwerden während der Pandemie hat uns auch der Ombudsmann darauf hingewiesen, dass eine Mediationsstelle im Sektor fehlt“, sagt Cahen. „Wenn Streitigkeiten nicht geklärt werden können, braucht es eine neutrale Anlaufstelle.“
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Cahen brauch sech lo guer net ze bretzen! Haett hatt seng aarbecht vun ufang un uerdentlech gemat, bràicht et lo keng 143.. ! Verbesserungen, nom Waringo Rapport! Démisssion mme!
An wiesou iwwrrhëllt den Ombudsman net direkt d’Mediatiounsaarbeacht?!?