So., 6. Oktober 2024




  1. Le républicain zu London /

    Wenn man die Staatsanwaltschaft einschaltet, so kann die auch, nach eigenem Ermessen, falls sie es für nötig empfindet, ermitteln, wie das mit der Pressefreiheit zu vereinbaren ist, ist eine andere Frag: diese Frage sollte man Verfassungsfachspezialisten wohl stellen dürfen, denn wir sind ein Rechtsstaat! Meines Erachtens nach, war da der damalige Kammerpräsident, immerhin der erste Bürger des Landes, voreilig, und dazu ja auch noch als ehemaliger Journalist!..

  2. Jemp /

    Der Server wurde nicht gehackt! Es wurden bloss öffentlich zugänglische Dokumente runtergeladen. Dass diese Dokumente nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, ist ein Fehler des Betreibers, also der „Chambre“. Es ist ein schöner Beweis wie mit Datenschutz und Datensicherheit in unserem Parlament umgegangen wird. Und ein wahrer Kompetenzbeweis !!! Mein Smartphone ist besser abgesichert!

  3. Zahlen /

    Schéin ze héieren, dass ee kann eng Adress an de Browser tippen ouni an de Prisong ze kommen.

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