/ Chamber-Leaks: Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt
Nach mehr als einem Jahr Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft beschlossen, das Verfahren um die Affäre „Chamber-Leaks“ einzustellen. Das Parlament war unter anderem gegen Journalisten von Radio 100,7 vorgegangen.
Es war eine denkbar peinliche Panne für das Parlament: Am 7. März hatte der öffentlich-rechtliche Sender 100,7 über ein Datenleck im informatischen System der Chamber berichtet. Durch die Änderung der Internetadresse konnte man Dokumente auf der Seite einsehen, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, darunter Kandidaturen, Berichte der Geheimdienstkontrollkommission oder parlamentarische Notizen.
Bevor die Journalisten die Geschichte veröffentlichten, hatten sie den damaligen Parlamentspräsidenten Mars di Bartolomeo ins Bild gesetzt, sodass er das Leck schließen konnte, bevor die Öffentlichkeit davon wusste. Doch der Chamber-Präsident beschloss, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Die wiederum fing an, unter anderem gegen den Chefredakteur des Radiosenders, Jean-Claude Franck, und gegen einen seiner Journalisten, Claude Biver, Ermittlungen aufzunehmen.
Hausdurchsuchung
Das Vorgehen sorgte damals für Aufsehen. Ermittlungen gegen Journalisten in ihrer Funktion sind in Luxemburg äußerst selten und umstritten. Nach einer versuchten Hausdurchsuchung in der Redaktion, die Franck allerdings unterband, schalteten sich auch der Presserat und der luxemburgische Journalistenverband ein. Beide kritisierten, dass gegen die Entdecker des Datenlecks ermittelt werde, nicht aber gegen die Verursacher des Lecks, also die Chamber. Später wurden Franck und Biver von der Kriminalpolizei verhört.
Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilt, wurde das Verfahren nach über einem Jahr eingestellt. Es gebe nicht genügend Anhaltspunkte, um von Cyberkriminalität auszugehen. Deswegen würde auch nicht weiter gegen die Personen ermittelt. Neben den Journalisten wurde auch gegen unbekannt ermittelt. Eine Quelle der Journalisten war auf das Leck gestoßen. Laut den Journalisten war dieser Quelle lange nicht klar, dass diese Dokumente nicht an die Öffentlichkeit gehörten.
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Wenn man die Staatsanwaltschaft einschaltet, so kann die auch, nach eigenem Ermessen, falls sie es für nötig empfindet, ermitteln, wie das mit der Pressefreiheit zu vereinbaren ist, ist eine andere Frag: diese Frage sollte man Verfassungsfachspezialisten wohl stellen dürfen, denn wir sind ein Rechtsstaat! Meines Erachtens nach, war da der damalige Kammerpräsident, immerhin der erste Bürger des Landes, voreilig, und dazu ja auch noch als ehemaliger Journalist!..
Der Server wurde nicht gehackt! Es wurden bloss öffentlich zugänglische Dokumente runtergeladen. Dass diese Dokumente nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, ist ein Fehler des Betreibers, also der „Chambre“. Es ist ein schöner Beweis wie mit Datenschutz und Datensicherheit in unserem Parlament umgegangen wird. Und ein wahrer Kompetenzbeweis !!! Mein Smartphone ist besser abgesichert!
Schéin ze héieren, dass ee kann eng Adress an de Browser tippen ouni an de Prisong ze kommen.