/ Christiane Brassel-Rausch ist die neue Bürgermeisterin von Differdingen
Die Nachfolge des zurückgetretenen Roberto Traversini („déi gréng“) steht fest: Christiane Brassel-Rausch übernimmt das Ruder in der Südgemeinde. Dies haben die Gemeinderäte am Mittwochmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit entschieden.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung vom 18. September hatte Roberto Traversini angekündigt, dass die erste PAG-Abstimmung vom vergangenen Juni aufgehoben wird, weil er damals an der Abstimmung teilgenommen hatte. Eigentlich sollte an diesem Mittwoch erneut über den PAG abgestimmt werden. Das war jedoch nicht der Fall. Wann über diesen Punkt neu abgestimmt wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Stattdessen kündigte Schöffe Tom Ulveling (CSV) an, dass Traversini auch als Gemeinderat in Differdingen zurückgetreten ist. Der ehemalige Bürgermeister hat einen Brief an Innenministerin Taina Bofferding geschickt.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde anschließend Traversinis Nachfolger an der Spitze der Kommune gewählt. Christiane Brassel-Rausch war von ihrer Fraktion vorgeschlagen worden und musste nun die Mehrheit im Gemeinderat erhalten. Mit zwölf Ja-Stimmen, fünf Enthaltungen und einmal Nein wurde sie angenommen. Bei den Gemeindewahlen 2017 war sie mit 2.768 Stimmen lediglich an fünfter Stelle gewählt worden. Wann die neue Bürgermeisterin offiziell von Innenministerin Bofferding vereidigt wird, ist noch nicht bekannt.
Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hatten die Oppositionsparteien LSAP, DP und „déi Lénk“ eine Motion im Gemeinderat gestellt, um die Erneuerung von Differdingen voranzutreiben. Darin forderten sie, dass die offenen Fragen der Räte rund um Traversinis Grundstück so schnell wie möglich beantwortet werden. Außerdem soll ein Verhaltenskodex ausgearbeitet werden, um das Überschneiden von privaten und öffentlichen Interessen zu vermeiden. Diese Motion wurde einstimmig angenommen.
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Es sollte ein Gesetz gestimmt werden,das festlegt,dass amtierende Buergermeister,Schoeffen,sowie alle anderen gewaehlten Personen keine Erbschaft von Fremden,sowie keine Schenkung annehmen dürften.Problem gelöst…
Schlimm genug, wenn es ein solches Gesetz geben müsste!
das ist aber, sorry, ziemlich kurz gedacht.