Mentale Gesundheit / CNS nimmt Psychotherapie in Liste der Zuzahlungen auf – was diese Änderung bedeutet
Die CNS nimmt Psychotherapien künftig in die Liste der Leistungen auf, die der Zuzahlung unterliegen. Unter anderem anhand eines Rechenbeispiels erklärt die Krankenkasse, was genau das zu bedeuten hat und wann Patienten eine solche Zuzahlung über die sonstige Erstattung hinaus beantragen können.
Luxemburgs Gesundheitskasse CNS hat am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklärt, Psychotherapien künftig in den Katalog der Leistungen aufzunehmen, die der sogenannten Zuzahlung unterliegen. Doch was bedeutet das genau? Der aktuelle Stand ist, dass die Kostenübernahme für Psychotherapiestunden für Erwachsene seit kurzem 70 Prozent und für Kinder und Jugendliche 100 Prozent beträgt. Die Gesundheitskasse erklärt nun: „Die CNS ist sich jedoch bewusst, dass manche Menschen eine große Anzahl von Psychotherapiesitzungen benötigen, um wieder gesund zu werden.“ Die Aufnahme in die Zuzahlungsliste solle bewirken, dass Patienten auf Antrag hin unter bestimmten Bedingungen die Eigenbeteiligung erstattet bekommen.
Die Möglichkeit sei gegeben, wenn die gesamte Eigenbeteiligung an den Leistungen eines Versicherten in einem Kalenderjahr den Schwellenwert von 2,5 Prozent seines beitragspflichtigen Jahreseinkommens des Vorjahres überschreitet. „Diese Erstattung erfolgt zusätzlich zu den anderen Erstattungen, auf die der Versicherte Anspruch hat, und wird daher als ‚ergänzende Erstattung’ bezeichnet“, erläutert die CNS.
Anhand eines Rechenbeispiels erklärt die Krankenkasse, dass ein Versicherter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro den Schwellenwert erreiche, wenn der Betrag über 900 Euro liege. Die Rechnung dahinter: 2,5 Prozent des jährlichen Einkommens von 36.000 Euro ergeben die 900 Euro – ab dann ist also ein Antrag auf eine Zusatzerstattung möglich. Der Gesamtbetrag der Eigenbeteiligung sei auf der Rückseite jeder Einzelaufstellung einer Erstattung unter „Zuzahlung“ einsehbar. Der Antrag auf eine Zuzahlung kann auf der Internetseite der CNS gestellt werden.
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