Gemeinde-IT-Syndikat / Danke, aber nein danke: SIGI hält nach Minister-Angebot entschieden Distanz
Das Interkommunale IT-Syndikat SIGI weist den Vorschlag des beigeordneten Digital-Ministers Marc Hansen zurück, nicht nur mit der wesensverwandten staatlichen Behörde zu kooperieren, sondern darin praktisch aufzugehen: Dagegen sprächen nicht nur die doch eher unterschiedliche Kundschaft, sondern auch das Prinzip der Subsidiarität und die Gemeindeautonomie.
Das Interkommunale IT-Syndikat SIGI steckt, ganz offensichtlich, in einer großen Misere: So wurde nicht nur Unzufriedenheit mit den durch das Syndikat bereitgestellten Softwarelösungen geäußert – auch mit der Arbeitsatmosphäre soll es nicht zum besten gestanden haben, nach Durchführung dreier Gutachten hat der langjährige Präsident seinen Rücktritt erklärt (das Tageblatt berichtete mehrfach).
Nun hat Marc Hansen, der auch als beigeordneter Minister für Digitalisierung fungiert, der Zweckgemeinschaft eine enge Kooperation mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE) angeboten.
Tatsächlich ist die Behörde für die IT-Dienstleistungen für die Regierung, die Ministerien und die luxemburgischen Behörden zuständig – und damit zumindest wesensverwandt mit dem SIGI. Hansen verhehlt in seinem Schreiben nicht, dass er lediglich über die Presse und eine Pressemitteilung des SIGI einen Eindruck erhalten habe über „einige Elemente“ dreier Gutachten zur Bewertung der Personalverwaltung, Finanzverwaltung und Kundenzufriedenheit.
Freundliche Erinnerung
„Ohne den Inhalt der Gutachten zu kennen“, sei es Hansen als „Verantwortlichem für die digitale Transformation des Landes“ ein Anliegen, den kommunalen Sektor beim entsprechenden Prozess zu unterstützen. Er appelliert an die Verantwortlichen, die anstehen Umstrukturierungen zu nutzen, um die Zusammenarbeit zwischen dem staatlichen Sektor und den Gemeinden „wieder aufzunehmen“.
„Die Verpflichtungen, die auf die Gemeinde zukommen, sind so umfangreich, dass sie einen starken Partner an der Seite brauchen“, ist Hansen überzeugt – und erinnert die Gemeinde an die Hausaufgaben, wie die EU-Verordnung 2018/1724 („Single Digital Gateway Regulation“). Diese verpflichte die Gemeinden, alle Verwaltungsvorgänge rund um Wohnsitz, Geburt oder Pensionen von Gemeindebeamten digital erledigbar zu machen – und zwar bis zum kommenden 12. Dezember.
Hansen plädiert allerdings nicht nur für „eine Stärkung der Synergien“, sondern erklärt das CTIE sogar als bereit, den kommunalen Sektor „mit den verfügbaren Mitteln zu unterstützen“, um „dem Personal des SIGI wieder Vertrauen und eine Perspektive zu geben“. Der Minister geht sogar so weit, sich das SIGI als Teil der staatlichen Behörde vorstellen zu können und „innerhalb des CTIE eine neue Abteilung zu schaffen, die für den kommunalen Sektor zuständig ist“. Seine Einladung schließt der Minister mit den Worten: „Lassen Sie uns zusammenarbeiten!“
Pochen auf Gemeindeautonomie
Sechs Tage später ist die Antwort des Gemeindesyndikats erfolgt, die sich mit einem höflichen „Danke, aber nein danke“ umschreiben ließe. Zwar bedankt man sich „für die Unterstützung und Hilfe“, die angeboten wird, erklärt aber sogleich auch die Überraschung, dass Hansen sein Vorgehen sofort öffentlich gemacht hatte, während er zugab, keine Kenntnis vom Inhalt der Gutachten zu haben.
Man sei zwar „offen für eine verstärkte Zusammenarbeit“ – zugleich sei aber zu betonen, dass die Integration des SIGI im CTIE „nicht im Interesse der Gemeinden“ sei, zudem sei auch die Aufgabe dieser Entitäten und die Bedürfnisse ihrer Kunden kaum miteinander vergleichbar.
Man sei jedenfalls dabei, die von einer „neutralen Arbeitsgruppe“ gezogenen Lehren, die in den drei Audits gewonnen wurden, jetzt in einen Sanierungsplan umzuarbeiten. Dabei werde man auch ausdrücklich von der Personaldelegation unterstützt, die die „sofortige Wiederaufnahme des sozialen Dialogs“ auf einer Personalversammlung mit Glückwünschen kommentiert hätten.
Die Gemeinden bräuchten aber eine operative Unterstützung, die „auf ihre sehr heterogenen Bedürfnisse“ zugeschnitten sei: Eine Zusammenarbeit in Sachen Digitalisierung müsse möglich sein, ohne das im Subsidiaritätsprinzip verankerte Governance-Modell, das die Gemeindeautonomie betrifft, anzutasten.
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