Parlament / Darf französische Polizei in Luxemburg tanken? Regierung sagt: Im Prinzip ja, aber …
Lockt das Tankparadies Luxemburg auch Staatsbedienstete der benachbarten Länder an? Und: Dürfen die überhaupt dafür über die Grenze kommen – noch dazu, wenn es sich um bewaffnete Polizisten handelt? Das wollte Mars Di Bartolomeo (LSAP) von der Regierung wissen.
Französische Polizeibeamte, die offenbar in voller Montur – also sogar bewaffnet – in Luxemburg getankt haben, haben vor einiger Zeit Luxemburger Einwohner irritiert. Die LSAP hat zum Thema eine parlamentarische Anfrage an den zuständigen Minister Henri Kox gestellt.
Der Abgeordnete Mars Di Bartolomeo will darin unter anderem wissen, ob es stimme, was die französische Zeitung Le Monde berichtet: dass es aufgrund mehrerer Vorfälle auch zu Anzeigen gekommen sei und das Verhältnis zwischen den Polizeien der beiden Länder derzeit etwas „abgekühlt“ sei.
Henri Kox, als Minister für Innere Sicherheit auch für die Polizei zuständig, beeilt sich, das Blaulicht auszumachen:
„Die großherzogliche Polizei unterhält und unterhielt stets ausgezeichnete Beziehungen zu ihren Kollegen in der Großregion, und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeidiensten ist beispielhaft“, versichert er zunächst. Entgangen sei die Situation dem Ministerium aber auch nicht: Der Tanktourismus sei „gängige Praxis“, räumt Kox ein, obwohl es keine besondere formelle Vereinbarung gebe, die regelt, ob das erlaubt ist.
Ein bilaterales Abkommen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit im Sinne des Schengen-Abkommens schweigt sich zum Thema Tanken bislang genauso aus wie „eine Reihe weiterer multilateraler Abkommen und Verträge“, die inzwischen abgeschlossen wurden.
Aber es gibt gerade wieder Gelegenheit, das Thema in einem Vertragswerk zu regeln: Im Oktober 2021 hat sich die sechste „zwischenstaatliche Kommission zur Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit“ formiert: „Diese Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Möglichkeiten einer möglichen engeren Zusammenarbeit zu ermitteln und zu vertiefen, unter anderem zum Thema der Voraussetzungen für eine behördliche Übergriffigkeit“, erklärt Minister Kox in der parlamentarischen Antwort an Mars Di Bartolomeo.
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