Bobi bleift / Das Gerangel rund um den „Contournement Bascharage/Sanem“ geht weiter
Im Juli saßen sie im Wald, um ihn zu beschützen. Jugendliche, die sich nicht nur um den Bobësch, sondern auch um das Klima sorgen, hatten zwei Wochen lang ihr Zuhause gegen ein Camp in der Natur getauscht. Der Wald soll für die Umgehung Bascharage/Sanem geopfert werden. Weniger Aktivismus, dafür aber handfeste, politische und juristische Bedenken kommen seit langem von der „Biergerinitiativ Gemeng Suessem“ (BIGS) in dieser Sache. Gibt es neue Entwicklungen?
Viel Neues gibt es auf den ersten Blick nicht. Der Unmut über das staatliche Vorgehen in Sachen „Contournement de Bascharage“ ist nach wie vor groß. Neuerdings hat die Straße einen anderen Namen. Gemäß dem im Frühjahr 2022 vorgestellten nationalen Mobilitätsplan 2035 heißt sie jetzt „Contournement de proximité de Bascharage et de Sanem“. Das ist der letzte große konzeptionelle Wurf des aktuellen Transportministers, der 2023 nach den Nationalwahlen keinen Ministerposten mehr annehmen will.
Juristisch belastbar ist der „Plan national de mobilité 2035“ noch nicht, es sind bislang nur Absichtsbekundungen. Mindestens genauso groß wie der Unmut war der Zuspruch der Bevölkerung der betroffenen Gemeinden für die medienwirksame Aktion der Jugendlichen unter dem Motto „Bobi bleift“. Über diese medienwirksame Aktion erreichte der Wald schließlich die nationale Ebene. In einer gemeinsamen Erklärung von „Mouvement écologique“, „natur&ëmwelt“ und Greenpeace verurteilten die drei nationalen Umwelt- und Naturschutzverbände Ende Juli 2022 den „Contournement“ als „politische Fehlentscheidung“.
Danach war es lange still, ohne dass man von Stillstand sprechen kann. Am 19. September sollte die Klage der „Biergerinitiativ Gemeng Suessem“ (BIGS) gegen das Umweltministerium verhandelt werden. Die BIGS hatte gegen die Genehmigung einer „Wildbrücke“ geklagt, die auf der geplanten Trasse der Umgehungsstraße liegt. Der Prozess wurde vertagt. Neuer Termin ist der 12. Dezember. Was hat das Gericht gestört? „Der Staat hat immer noch keine richtigen Pläne vorgelegt“, sagt Patrizia Arendt.
Klage: Mogeleien und klammheimliche Vorbereitungen
Die „déi Lénk“-Gemeinderätin in Sanem ist im Vorstand der BIGS aktiv. Seit 20 Jahren treiben die aktuell rund 50 Mitglieder zählende Initiative unter anderem Mobilitätsfragen rund um die Gemeinde um. Abgesehen davon, dass die BIGS die 2020 genehmigte Wildbrücke als „klammheimliche“ Vorbereitungen für die Umgehungsstraße sieht, stört sie sich daran, dass das Umweltministerium sich um EU-Direktiven herummogelt. „Das Umweltministerium hat die Absenkung des CR110 um knapp fünf Meter genehmigt, weil später eine Wildbrücke darüber führen soll“, sagt Arendt. „Das ist bereits eine Naturschutzmaßnahme, weswegen sie die sonst üblichen Auflagen nicht mehr prüfen müssen.“
Die Konstruktion der Brücke berührt Naturschutzzonen. In solchen Fällen muss normalerweise geprüft werden, ob eine „raison impérative d’intérêt public majeur“ vorliegt. Zweitens muss nachgewiesen werden, dass es anderswo keine Alternativen dazu gibt. Drittens müssen Kompensationsmaßnahmen ausreichend und verhältnismäßig nachgewiesen werden. „Das ist alles nicht gemacht worden“, sagt Arendt. Der Bobësch selbst ist zwar bislang keine deklarierte Naturschutzzone, obwohl er es verdient hätte, aber der benachbarte und ebenfalls betroffene Zaemerbësch ist es.
„Der Bobësch ist zwischen 150 und 180 Jahre alt und ein sehr wertvolles Biotop“, sagt BIGS-Sprecherin Arendt. „Erst wenn der Contournement fertiggestellt ist, soll der dann noch bestehende Rest des Bobësch laut Umweltministerium als Natura-2000-Zone deklariert werden.“ Beide Waldstücke trennt der CR110, über den die Wildbrücke führen soll. Das sind aber nicht die einzigen Haken an der Geschichte. 2018 verabschiedete die Regierung die Finanzierung des Contournement per Gesetz.139 Millionen Euro soll er kosten.
Seitdem warten alle auf das „avant-projet détaillé“ (APD), das immer noch nicht genehmigt ist. Wenn dieser Detailplan zum Verlauf und den Bauabschnitten der Umgehung einmal öffentlich ist, hat jeder Bürger 40 Tage Zeit, Widerspruch dagegen anzumelden. Die BIGS vermutet, dass die Genehmigung für das APD an den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen und Umweltprüfungen hängt. Neu ist auch, dass es offenbar politische Versprechen gibt.
Vollmundige Versprechen der Politik
In einer Reportage der Revue vom 5. Oktober werden sowohl der Käerjenger CSV-Bürgermeister Michel Wolter als auch der amtierende „déi gréng“-Transportminister François Bausch in der Sache zitiert. Wolter spricht dort von ministeriellen Zusagen, dass die Arbeiten im nächsten Frühling beginnen. Bausch wird an gleicher Stelle mit dem Beginn der Arbeiten „vor den nächsten Parlamentswahlen“ zitiert. Die Nationalwahlen sind im Oktober 2023.
„Wie kann man so etwas versprechen?“, fragt sich BIGS-Sprecherin Arendt. „Es sind ja noch so viele Sachen zu klären.“ Bleibt abzuwarten, ob der Streik der Jugendlichen – Greta Thunberg hat auch mal so angefangen – und die BIGS-Klage etwas nutzen. Entscheidend könnte auch sein, ob sich die Politik der Alternativvorschläge der Bürgerinitiative, die schon seit Jahren vorliegen, ernsthaft annimmt.
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Irgendein Verkehrsexperte hat vor Monaten von „intelligenter“ Ampelanlage gesprochen.
Warum dauert eine Rotphase an der rue du Stade solange, auch wenn nur 2 Autos durchfahren. An der rue de l’eau müsste auch eine Ampel hin, das Stoppschild interessiert die wenigsten.
Habe nur festgestellt, wenn die Ampelanlage, wie oben auf dem Bild, ausfällt, es keinen Stau gibt.
Noch was, man bedenke, wenn der Bobibösch verschwinden sollte ist es vorbei mit Bofferdeng, dann werden die Quellen langsam aber sicher versiegen und es gibt kein Eiswasser mehr! 🙂