Gemeinderat Bettemburg / „Das ist doch Betrug am Wähler“: Guy Bley (CSV) rückt für Christophe Anthon nach
Bereits vor den Wahlen war klar, dass Christophe Anthon aus beruflichen Gründen kein Mandat im Gemeinderat annehmen durfte. Anstelle des Viertgewählten auf der CSV-Liste wurde nun Guy Bley vereidigt. Einen faden Beigeschmack hinterlässt das Ganze schon.
Auf der Facebook-Seite der CSV-Sektion Bettemburg stand am Donnerstag Folgendes zu lesen: „De Christophe Anthon kann säi Mandat am Gemengerot aus beruffleche Grënn net untrieden. Mir soen dem Tun Merci fir säin Engagement! De Guy Bley gëtt muer als neie Conseiller vereedegt, mir freeën eis op säin Asaz a wënschen him vill Freed!“
„Das war doch schon vor den Wahlen bekannt“, so ein Kommentar unter diesem Post. Andere sprechen von „Betrug am Wähler“, ein anderer meint „Es entspricht nicht dem Wählerwillen, nur zu kandidieren, um Stimmen zu sammeln und später ein Mandat abzugeben, noch bevor es überhaupt begonnen hat.“
Christophe Anthon, der im März 2021 bereits für Christine Doerner für die CSV in den Gemeinderat nachgerückt war, konnte bei den diesjährigen Kommunalwahlen ganze 1.503 Stimmen auf seinem Konto verbuchen und war damit der Viertgewählte auf der CSV-Liste. Es dauerte nun mal gerade einen knappen Monat, bis die CSV-Sektion Bettemburg preisgab, dass Anthon sein Mandat im Gemeinderat nicht annehmen dürfe, dies aus beruflichen Gründen.
Das war aber bereits vor den Wahlen bekannt, denn im CSV-Wahlprogramm, das lange vor dem Urnengang in den Briefkästen der Südgemeinde landete, wurde Christophe Anthon als Gemeinderatsmitglied und als „Fonctionnaire de la Police grand-ducale“ vorgestellt.
Wir erinnern an dieser Stelle an den betreffenden Artikel des Wahlgesetzes: „Folgende Personen dürfen keinem Gemeinderat angehören: 1) Minister und Staatssekretäre; 2) Beamte und Angestellte der Abteilung für innere Angelegenheiten sowie von deren Verwaltungen; 3) Berufssoldaten; 4) zivile und militärische Mitglieder der Direktion und des Personals der Polizei, ausgenommen Bedienstete, die keine polizeilichen Funktionen wahrnehmen; 5) Mitglieder der Verwaltungsgerichte und der ordentlichen Gerichtsbarkeiten sowie der Staatsanwaltschaft; 6) Mitglieder des Direktionsausschusses des Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps.“
Einem Polizisten kann man also nicht das passive Wahlrecht entziehen (also sich auf einer Liste als Kandidat eintragen zu lassen), doch das Gesetz verbietet ihm unmissverständlich die Annahme eines Mandats in einem Gemeinderat. Nun kann man darüber denken, was man will, doch einen faden Beigeschmack hat es immer, wenn eine Partei Kandidaten zur Wahl vorschlägt, im Wissen, dass diese später nicht die Funktion ausüben können, für die die Bürger sie wählen.
Fragen über Fragen
Egal wie: Am Freitag wurde der Fünftgewählte auf der CSV-Liste, Guy Bley, anstelle von Christophe Anthon von seinem Parteikollegen und Bürgermeister Laurent Zeimet vereidigt.
Auf die Frage, warum die lokale CSV-Sektion ein Mitglied ins Rennen um die Gunst der Wähler schickt, wenn sie doch von vornherein weiß, dass dieses von Gesetzes wegen kein Mandat im Gemeinderat ausüben darf, antwortete Laurent Zeimet am Montag wie folgt: „Christophe Anthon war seit März 2021 bereits Mitglied des Gemeinderates. Es lag also auf der Hand, ihn auch dieses Mal mit auf die Kandidatenliste zu setzen.“
Das wirft aber gleich eine weitere Frage auf: Wie kann es sein, dass Anthon 2021 ein Mandat im Gemeinderat angenommen hatte, obschon er zu dem Zeitpunkt auch bereits Polizeibeamter war? „Damals hatte die Polizei anscheinend nichts dagegen“, so Zeimet, „doch dieses Mal gab es einen Einwand vonseiten seiner Vorgesetzten.“
Einwand hin oder her, das Wahlgesetz war auch 2021 das gleiche wie heute. Nimmt man dieses Gesetz „à la lettre“, wären die Entscheidungen, die seit März 2021 im Bettemburger Gemeinderat getroffen wurden, alle anfechtbar.
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