Corona-Krise / Das müssen infizierte Personen dem Tracing-Team preisgeben
Testen, rückverfolgen, isolieren – so geht man in Luxemburg und auch in anderen Ländern vor, um das Coronavirus daran zu hindern, sich ungebremst zu verbreiten. Doch was passiert eigentlich hierzulande mit den Daten der infizierten Personen? Und was müssen sie beim Tracing preisgeben? Das Gesundheitsministerium gibt nur wenig über ihr Vorgehen preis.
Der Coronatest ist positiv: Das bedeutet nicht nur Stress für die infizierte Person, sondern auch für das Tracing Team des Gesundheitsamts. Denn dieses soll nun die Kontakte des Infizierten nachverfolgen. Welche Daten es dabei genau sammeln darf und wie lange diese gespeichert werden dürfen, wurde im neuen Pandemiegesetz vom 24. Juni geregelt.
Bei einem Coronatest muss jede Person eine ganze Reihe von Daten angeben: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Geburtstag, Geschlecht und Sozialversicherungsnummer. Diese Daten werden zusammen mit dem Resultat von den Teststationen, Laboren oder Krankenhäusern in das eigens für die Corona-Krise ausgearbeitete informatische System des Gesundheitsamts eingespeist – unabhängig davon, ob der Test positiv oder negativ ausfällt. Die Daten der Personen, die das Virus nicht in sich tragen, müssen laut Pandemiegesetz nach 72 Stunden anonymisiert werden. Auf Nachfrage des Tageblatt erklärt „Santé“-Direktor Dr. Jean-Claude Schmit, dass diese Daten nach den drei Tagen „gelöscht“ werden. Daten von infizierten Personen dürfen indes bis zu drei Monate aufbewahrt werden.
In der ersten Fassung des Pandemiegesetzes war zunächst vorgesehen, dass die Daten bis zu einem halben Jahr gespeichert werden können, doch die nationale Datenschutzkommission (CNPD) kritisierte dies in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesprojekt scharf. „Wir haben es begrüßt, dass diese wichtige Anmerkung übernommen wurde“, heißt es auf Nachfrage des Tageblatt von Thierry Lallemang des CNPD. Eine andere Kritik wurde jedoch nicht übernommen: jene, laut der es überhaupt nicht nötig sei, dass Labore und andere Institutionen, die die Tests durchführen, die Daten bei einem negativen Test übermitteln. Anonymisierte Angaben würden für statistische Zwecke völlig ausreichen.
Nach einem positiven Test setzt sich dann das Tracing-Team mit der betroffenen Person in Kontakt. „Am Telefon versuchen wir gemeinsam mit der infizierten Person, den Ablauf der Tage vor dem Test, Stunde um Stunde, zurückzuverfolgen und so möglichst viele Kontaktpersonen zu identifizieren“, erklärt Schmit. Wenn sich der Betroffene allerdings nicht genau erinnern kann oder nur eine Teilidentifikation seiner Kontaktpersonen – also etwa nur den Vornamen – nennen kann, „können wir die Personen meistens nicht ausfindig machen“, gibt Schmit zu. Die infizierte Person ist allerdings vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihre Kontakte preiszugeben, betont der „Santé“-Direktor. Tatsächlich verlangt der Gesetzestext nur, dass eine Person die Informationen jener Menschen preisgibt, mit denen sie in den 48 Stunden vor den ersten Symptomen oder vor dem positiven Test Kontakt gehabt hat. Darüber hinaus sind dem Tracing-Team eigentlich die Hände gebunden.
Unklar bleibt allerdings, wie das Tracing-Team in der Folge vorgeht. Schmit gibt gegenüber dem Tageblatt zu, dass ein Teil der Kontakte von den infizierten Personen bereitgestellt werden. Alle anderen identifiziere man über „Detektivarbeit“. Deutlicher wird man beim Gesundheitsministerium nicht. Unklar ist dadurch, in welchem gesetzlichen Rahmen es dem Tracing-Team möglich ist, die Kontakte der infizierten Person zu deren Bewegungen zu befragen oder von den Kontakten gar zu verlangen, dass diese weitere Menschen, etwa Gäste einer Party, identifizieren. Da Gesundheitsministerin Paulette Lenert bei der Pressekonferenz am Mittwoch betonte, dass Betriebe dem Tracing-Team gut zuarbeiten würden, kann man davon ausgehen, dass ein Teil der Kontakte wohl dort preisgegeben wird.
„Alle Kontaktdaten der durch das Tracing kontaktierten Personen werden bei der Gesundheitsbehörde gesammelt – und das für eine maximale Dauer von drei Monaten“, antwortet Schmit schriftlich auf eine Anfrage des Tageblatt. Durch die Verschwiegenheit des Gesundheitsministeriums bleiben Unklarheiten: etwa, ob die Daten lediglich in diesem Zeitrahmen gespeichert werden, wenn besagte Personen ebenfalls positiv getestet werden, oder ob die Daten bei einem negativen Test schon nach 72 Stunden „gelöscht“ werden. Ebenfalls unklar ist, ob Personen, die sich weigern, einen Covid-Test zu machen, nach einer per Gesetz auferlegten Quarantäne aus der Datenbank gelöscht werden.
Zugriff auf die gesammelten Daten haben laut Schmit „ausschließlich Mitarbeiter der Gesundheitsbehörde“ und dies nur, um das Tracing durchzuführen. Laut Gesetz muss dabei jede Konsultation der persönlichen Daten im System verzeichnet werden – also wer wann auf die Daten zugegriffen hat. Ob ein Teil der gesammelten Daten nach Ablauf der drei Monate für statistische oder Forschungszwecke anonymisiert verwendet werden darf, ist nicht abschließend geklärt.
Kann ich meine Daten einsehen?
Laut der Datenschutzerklärung auf der offiziellen Webseite des Large-Scale-Testing haben Personen, die sich testen lassen, ein Recht darauf, ihre Daten einzusehen und sie – wenn nötig – richtigzustellen. Außerdem dürfen Daten zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden. Wer das möchte, kann die zuständige Behörde, in diesem Fall das Gesundheitsamt, anschreiben. Wer eine Beschwerde gegen die Handhabung seiner Daten einreichen möchte, kann dies bei der nationalen Datenschutzkommission tun.
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Ass daat deen nemmlechten Tracing, deen Tageblatt.lu mecht, wann een de Site uklickt?
Wei gesäit et do mam Dateschutz aus?
Müssen muss man gar nichts. Nicht mal wenn man einen umgebracht hat muss man mit der Polizei reden.
Ech ka mech un näischt erënneren. Sin zwar net Politiker, awer trotzdem!