Luxemburg / Das neue Jahr kommt ohne Knall: Mehrheit der Gemeinden verbietet Feuerwerk
In den meisten Gemeinden Luxemburgs gilt dieses Jahr ein Feuerwerksverbot an Silvester. Bei Missachtung drohen Bußgelder. In rund 20 Gemeinden ist das Abschießen von Feuerwerk zum Jahreswechsel allerdings immer noch erlaubt – wenn auch unter Auflagen.
Seit Donnerstag kann sich wieder jeder Erwachsene in Luxemburg mit Feuerwerkskörpern und anderen Silvesterböllern eindecken. Doch lange Warteschlangen vor den Verkaufsständen sucht man in diesem Jahr bislang vergebens. Ein Grund hierfür könnten die Preissteigerungen der Vergangenheit sein, oder aber das nahezu flächendeckende Verbot von Feuerwerk an Silvester. Mittlerweile ist es nämlich in fast 80 Prozent aller luxemburgischen Gemeinden verboten, das neue Jahr mit Böllern und Raketen zu begrüßen. Das Verbot gilt in den einwohnerstarken Gemeinden wie Luxemburg, Esch, Differdingen, aber auch in ländlichen Gemeinden wie Ulflingen oder Mertzig. Die Gemeindevertreter nennen Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung sowie Unfälle als Begründung für dieses Verbot.
Sollten Sie in einer Gemeinde wohnen, wo Feuerwerk nicht erlaubt ist und Sie sich über das Verbot hinwegsetzen, da Sie auf keinen Fall auf Böller an Silvester verzichten wollen, ist es wichtig, alle möglichen Konsequenzen mit in Betracht zu ziehen. Wer illegal Feuerwerk abschießt und von der Polizei erwischt wird, gegen den wird Protokoll erstattet und eine Geldstrafe zwischen 25 und 250 Euro fällt an.
Sicherheitsabstände einhalten
Doch es gibt auch Gemeinden, wo das Abfeuern von Silvesterböllern immer noch erlaubt ist. So teilt der Schöffenrat der Gemeinde Rosport-Mompach zum Beispiel mit, „dass in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 zwischen 23:45 Uhr und 00:15 Uhr der Gebrauch von Knallfröschen oder sonstigem Feuerwerk auf eigene Verantwortung toleriert wird. Die nötigen Schutzmaßnahmen müssen jedoch getroffen werden“.
Zum Feuerwerk um Mitternacht gehört nämlich eine gewisse Vorbereitung, die sowohl dem eigenen als auch dem Schutz der umstehenden Zuschauer dient. So müssen die Feuerwerkskörper bis zum Abschuss an einem trockenen, kühlen und belüfteten Ort gelagert werden, der außerhalb der Reichweite von Kindern liegt. Zum Abschuss eignen sich offene Flächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe von Gebäuden befinden. Zwischen Zuschauern und Abschussrampe sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern eingehalten werden. Nicht zuletzt gilt auch: Wer zündeln will, sollte bis Mitternacht auf Alkohol verzichten. Als Abschussrampe eignen sich leere Flaschen, die in einem Getränkekasten stehen. Die Rakete ist stets so auszurichten, dass sie nicht in die Richtung von Gebäuden fliegt. Anwohner sollten auf Nummer sicher gehen und Fenster und Dachluken schließen. Eventuelle Querschläger könnten sonst einen Wohnungsbrand auslösen.
Die Gemeinde Rosport-Mompach, genau wie andere, ruft die Bevölkerung zudem explizit dazu auf, alle Reste aufzusammeln. In anderen Gemeinden wie Kopstal zum Beispiel ist das Abfeuern von Raketen zum Jahreswechsel erlaubt. Aus Sicherheitsgründen müssen jedoch mindestens 100 Meter Abstand zwischen dem Feuerwerk und der nächstgelegenen Wohnungen gehalten werden.
In diesen Gemeinden ist Feuerwerk unter Auflagen erlaubt:
Bech, Bettendorf, Betzdorf, Biwer, Dippach, Ettelbrück, Garnich, Goesdorf, Grevenmacher, Koerich, Kopstal, Mersch, Park Hosingen, Reisdorf, Rosport-Mompach, Saeul, Schieren, Stadtbredimus, Tandel, Weiswampach, Wormeldingen
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Richtig so!
Richteg.
Et ass jo net nemmen den Kamei’di, mee d’Emweltverschmotzung durch Feinstaub an gefteg Schwei’ermetaller.
Di (scheinsten) Farwen gin mat deenen geftegstens Schwei’ermetaller gemach !
Vollkommen an der Rei. Mee wann et scho verbueden ass muss et och sanktionéiert a protokoléiert ginn. Et ass jo och verbueden ze séier mam Auto ze fueren an dat gëtt och met engem Protokoll bestrooft.
Und keiner hält sich dran
Und keiner tut was dagegen
„Das neue Jahr kommt ohne Knall“ Schön wär’s!
Verbieten, was niemand kontrollieren kann oder will. Es grüßt die neue woke Verbotskultur.
Waat netzt et daat Geknalls ze verbidden wann keng Kontroll do ass? An menger Gemeng ass et säit Joeren verbueden mee et hällt kéen sech drun an et mecht och kéen eppes dergéint.
Ich finde es unmöglich, dass der Staat es den Gemeinden überläßt eine Entscheidung zu treffen über eine Problematik die soviele Tiere in Not bringt. Das ist pure Feigheit vor dem Problem. Stellen Sie sich vor: In Wiltz darf ich bei Rot fahren, bei Grün muß ich anhalten. In Ettelbrück ist es umgekehrt. Bis nach Esch habe ich 50 mal die Regeln geändert. Bei 10000 Dingen haben wir flächenüberdeckend die gleiche Regeln und Verbote. Wer hindert unsere frisch gewählten Volksvertreter daran endlich Schluß zu machen mit dieser idiotischen Knallerei? Ich habe vor den Wahlen diese Forderung von keiner Partei gehört.
Tiptop, wannLeit sech dann och drun haalen.
T’Ëmwelt, t’Déieren an déi Leit, déi schlofen wellen soen merci!
Am beschten wär et einfach t’Vente vu Freedefeier komplett ze verbidden.
Mei Gott… 1x am Joer. Kuckt mol wéi schéin d’Australier Sydney mat Freedefeier schmücken… an där Stied nach vill méi rondrem de Globus. Mä Lëtzebuerg ass eben e verstoffelten Bopen an Bauerenstaat ouni Sënn fir Finesse!
Wer Geld übrig hat, einfach mal für Menschen auf der Straße was kaufen.
Brot anstatt Böller!!!
Eis Kanounen sin schon prett. 😜🎇
@plop / Sag mir mit was du umgehst und ich sag dir was du bist. 🙁
Etwas abgeändert aber treffend!
Tz, tz Phil! Luxembourg soll sich ernsthaft mit Sydney messen? David gegen Goliath – da würde uns glatt Grössenwahnsinn vorgeworfen werden – zu Recht!
@Leila
Sehr richtig bemerkt… in der Tat war Grössenwahn Bestandteil der 10jährigen Gambiaregierung…
Zu Sydney ass d’Feierwierk vu Spezialisten organiséiert an nëtt vun Amateuren.
Wéi wir et dann wann den Här Gloden de Verkaaf an d^Benotze vun deene Knupperten ging verbidden amplaz den Heescherten ze verbidden e puer Sou ze kréien. Mä dat dierft méi schwéier ginn, wël do eng gewësse Lobby derhannert ass, eng Lobby déi d’Heescherten nëtt hunn.
@CG
D’Heescherten sin organiséiert an hun och eng Lobby…. dat sin hir Zuhälter déi sie ofkasséieren an kucken, dass sie hir „Points lucratifs“ net verléieren. Kuckt mol zu Nidderanwen, do sutz ëmmer e Bulgar eleng um Eck. Dunn koum en Ungar och dohinner setzen, wat dem Bulgar säin Zuhälter guernet gären gesin huet an och eng Actioun géint den Ungar gestart huet. Do war den Bulgar eng Zäitchen erem eleng Här a Meeschter op sengem Heeschespot. Elo traut sech den Ungar och nees dohinner… mol kucken wéi lang et geet…?
Die Einhaltung des Verbotes scheint dieses wie letztes Jahr allerdings nicht kontrolliert worden zu sein. Sowohl in Esch/Alzette wie auch in Leudelange berichteten Anwohner sogar von der diesjährigen, teils starken Zunahme von Geschossen, weit vor der Zeit ab dem Nachmittag des 31.12. wie auch tagsüber am 01.01.2024. Was nutzt ein Verbot ohne Kontrollen und Geldbussen? Richtig: es heizt die Stimmung der Rücksichtslosen weiter auf, sodass nicht einmal NSGs davon verschont bleiben!