Der neue Ombudsmann im Interview / „Den Kindern wird das Recht auf Spiel, Sport und Freizeit verwehrt“
Luxemburg hat mit Charel Schmit einen neuen Ombudsmann für Kinderrechte. Das Tageblatt hat sich mit dem Pädagogen über seinen Werdegang, seine ersten Amtshandlungen, seine Einstellung zu den Kinderrechten und was diese mit „Fridays for Future“ zu tun haben unterhalten.
Charel Schmit ist 48 Jahre alt, hat drei Kinder und hat in Köln Erziehungswissenschaften studiert. Nach seinem Studium arbeitete er als „pédagogue-enseignant“ in der Ausbildung der Sozialerzieher und Sozialarbeiter und war ehrenamtlich in mehreren Organisationen, darunter dem Caritas-Verband und der Jugendorganisation CSJ, aktiv, vor allem aber seit 2005 als Vorsitzender des Ances-Fachverbandes für soziale Arbeit, Bildung und Erziehung. Am Montag hat er das Amt des Ombudsmanns für die Rechte der Kinder übernommen und löst damit René Schlechter ab. Das Büro des Ombudsmanns wurde im April 2020 vom Bildungsministerium losgekoppelt und an die Chamber angegliedert. Seitdem heißt diese Institution „Ombudsman für Kinder und Jugendliche“ (Okaju). Im November zog der Okaju ins Menschenrechtshaus in die Arloner Straße, wo bereits das konsultative Menschenrechtskomitee (CCDH) und das Zentrum für Gleichbehandlung (CET) sitzen. Zusammen mit seiner Beraterin in Justizfragen, Françoise Gillen, stellt sich Charel Schmit den Fragen des Tageblatt.
Tageblatt: Was hat Sie eigentlich von den Erziehungswissenschaften zu den Kinderrechten geführt?
Charel Schmit: Eigentlich wenig. (überlegt) Doch, eigentlich gibt es schon eine große Verbindung. Aber seltsamerweise ist es so, dass ich während meines Studiums nicht viel über Kinderrechte gelernt habe. Damit kam ich erst später in Kontakt, über meine Tätigkeiten in den Jugendorganisationen ab 1999. Damals gab es auch in der Chamber die Spezialkommission „Jeunesse en détresse“, die sich mit dem Thema Kinderrechte auseinandersetzte. Irgendwie hat mich seither das Thema nie losgelassen. Die Kinderrechte habe ich in meinen Neben- und Freizeitaktivitäten kennengelernt und nicht an der Uni.
Was waren das für Aktivitäten?
C.S.: Im Jahr 2000 wurde die Grundrechtecharta der EU aufgestellt, in der auch die Kinderrechte stehen. Da haben wir von den Jugendorganisationen, zum Beispiel von der CIJL, heute Jugendrat, in Luxemburg junge Menschen ausgesucht, die daran teilnahmen. Ich wurde also über Umwege mit den Kinderrechten konfrontiert. Das habe ich dann in meine Arbeit integriert. Ich habe ab 2001 als Sozialpädagoge in Liwingen/Fentingen bei der Ausbildung von Erziehern und Sozialarbeitern gearbeitet. 2003 kam das Uni-Gesetz. 2004 bin ich mit den „Educateurs gradués“ nach Walferdingen umgezogen. Dort wurde der neue Bachelorstudiengang „Sciences sociales et éducatives“ von einem Team, dem ich angehörte, ausgearbeitet und umgesetzt. Wir haben das Thema Grundrechte und die verschiedenen Module dazu aufgesetzt. Ich war verantwortlich dafür, wie wir das verankern sollten. Kinderrechte haben da stets eine Rolle gespielt. 2012 bin ich dann ins LTPES („Lycée technique pour professions éducatives et sociales“; Anm. der Red.) nach Mersch gewechselt. Ab dem Zeitpunkt habe ich einen Kurs über Kinderrechte für Sozialarbeiter und Grundschullehrer an der Uni angeboten. 2004/05 habe ich die Präsidentschaft des Fachverbandes der Sozialarbeit, Ances, („Association nationale des communautés éducatives et sociales“; Anm. der Red.) übernommen. Das ist ein kleiner Fachverband, der aber eng mit den Kinderrechten verbunden ist. Hier ist es wichtig zu erwähnen, dass die Ances 1978/79 ein Symposium organisiert hat, wo Akteure in Luxemburg zusammenkamen und sich die Frage stellten, wo die Kinderrechte damals standen. 1979 war übrigens das Internationale Jahr des Kindes.
Zehn Jahre später wurde ja die Kinderrechtskonvention unterschrieben …
C.S.: Ja, und die Idee war bereits 1979 da. Die Ances hat sich dafür eingesetzt, dass die Konvention in Luxemburg ratifiziert und dass ein Ombudskomitee geschaffen werden sollte. 1993 hat Luxemburg die Kinderrechtskonvention dann ratifiziert. Alle fünf beziehungsweise zehn Jahre fragt das Genfer Kinderrechtskomitee die einzelnen Länder, die die Konvention ratifiziert haben, wo sie mit der Umsetzung stehen. Die Regierung verfasst einen Bericht dazu. In einer zweiten Etappe verfassen NGO, Institutionen aus dem Bereich und die Zivilgesellschaft einen alternativen Bericht zur Situation und reichen diesen ebenfalls in Genf ein. Das Komitee in Genf schaut sich die Berichte an, hört, was Kinder und Jugendliche dazu sagen und lädt die Verfasser des alternativen Berichts zu einer Stellungnahme ein. Danach müssen sich die Regierungsvertreter den Fragen des Komitees stellen. Anschließend ziehen die Genfer ein Fazit über die Situation in dem bestimmten Land und geben eine Rückmeldung, in welchen Bereichen man aktiv werden sollte.
Die Berichte aus Luxemburg wurden 2020 nach Genf geschickt …
C.S.: Genau. Im März 2020 hat die Regierung ihren Bericht nach Genf geschickt, im Oktober kamen dann die Alternativberichte an die Reihe, die vom Okaju, der Menschenrechtskommission, der Unicef und anderen Organisationen ausgearbeitet wurden. Am Dienstag, 2. Februar, wird das Genfer Komitee uns zu diesen Berichten befragen. Ich möchte betonen, dass der Okaju keine NGO ist, sondern ein „national monitoring body“, das von der Konvention vorgesehen ist. Wir gelten also als institutioneller Ansprechpartner. Im Mai müssen sich dann die Regierungsvertreter den Fragen des Genfer Komitees stellen. Wir erwarten uns, dass das Komitee auf eine Reihe Themen aufmerksam machen wird, die dann in den nächsten Jahren wichtige Prioritäten sein werden. Die Spielregeln der Konvention besagen, dass das Fazit des Komitees auch publiziert und in dem jeweiligen Staat bekannt gemacht werden soll.
Als Ombudsmann sollte man eigentlich eine gewisse politische Neutralität haben. Wie ist das eigentlich mit Ihrer früheren Funktion als Präsident der Christlich-sozialen Jugend vereinbar, die Sie von 1998 bis 2002 innehatten?
C.S.: … also vor knapp 20 Jahren. Ich sehe da überhaupt kein Problem, denn der Ombudsmann ist gesetzeshalber und auch wegen des Eids, den er vor dem Amtseintritt leistet, an diese Unparteilichkeit gebunden. Defensiv könnte ich jetzt antworten, dass es vielleicht ein Problem wäre, wenn ich die letzten Jahre hochpolitisch aktiv gewesen wäre, aber seit 2009 hatte ich ja keinerlei parteipolitischen Ämter mehr inne. Für mich ist klar, dass ich die Mitgliedschaft in der Partei nicht mehr weiterführen kann. Es gibt zudem eine Inkompatibilität gegenüber Organisationen im Allgemeinen, wo ich auch tätig war, wie beispielsweise meinem Mandat als Mitglied des Verwaltungsrates beim Caritas-Verband oder beim Ances-Fachverband. Inzwischen habe ich diese Ehrenämter abgegeben. Ich steige überall aus. Politisch gesehen, juristisch gesehen, ist die CSJ, beziehungsweise CSV, eine „Association de fait“, die vom Inkompatibilitätsgebot im Okaju-Gesetz nicht explizit erfasst wird. Dennoch werde ich die Parteimitgliedschaft aufgeben, damit keine Zweifel aufkommen. Wobei man mich in der CSV nicht unbedingt als Ja-Sager oder Mitläufer in Erinnerung behalten dürfte.
Offensiv aber möchte ich Folgendes betonen, nämlich dass es mir in Kinderrechtsfragen vielmehr um eine Herangehensweise geht, die man mit „unparteiischer Parteinahme“ beschreiben kannOmbudsmann für Kinderrechte
Offensiv aber möchte ich Folgendes betonen, nämlich dass es mir in Kinderrechtsfragen vielmehr um eine Herangehensweise geht, die man mit „unparteiischer Parteinahme“ beschreiben kann. Das bedeutet, dass wir uns mit keiner der beteiligten Parteien gemeinmachen, die miteinander im Konflikt sind oder ihre konträren Interessen verfolgen, sondern in der Sache „Partei ergreifen“ für das Kind, den Jugendlichen, seine Rechte und sein Wohlbefinden sowie für Verfahren, die diese achten und ihnen Priorität geben. Die konfligierenden Parteien können mal Eltern, Erziehungsberechtigte, Schulen, Verwaltungen oder sonstige Dienstleister, und ja auch Politiker jeglicher Couleur sein. Für meine jetzige Aufgabe ist es klar, wo ich stehe. Eines unserer Ziele ist es, die Kinderrechte in die Verfassung zu bringen. In einer ersten Phase haben wir das teilweise erreicht. Allerdings stehen sie nicht an der richtigen Stelle.
Wir müssen da noch viel Lobbyarbeit machen, um die Abgeordneten davon zu überzeugen, dass die Formulierungen vorne in das Kapitel der Grundrechte hineinkommen.Ombudsmann für Kinderrechte
Wie meinen Sie das?
C.S.: Zurzeit stehen die Kinderrechte unter dem Kapitel „les objectifs à valeur constitutionnelle“. Somit sind sie lediglich ein Verfassungsziel. Das interpretieren wir als „nice to have“, aber das reicht uns nicht aus. Kinderrechte müssen wie die Rechte der Personen mit einer Behinderung im Kapitel der allgemeinen Grundrechte stehen, damit sie ihre volle Wirkung entfalten können. Wir müssen da noch viel Lobbyarbeit machen, um die Abgeordneten davon zu überzeugen, dass die Formulierungen vorne in das Kapitel der Grundrechte hineinkommen. Ich kann nicht in Genf erzählen, dass die Kinderrechtskonvention für uns wichtig ist, weil wir sie 1993 ratifiziert haben und dann knapp 30 Jahr später sagen, dass sie in Luxemburg lediglich ein Verfassungsziel sind. Das ist ein absolutes No-Go. Wenn sie an dieser Stelle stehen, riskiert es mehr zu schaden als der Sache zu dienen.
Françoise Gillen: Diese Empfehlung steht jedes Jahr in unserem Jahresbericht.
Luxemburg hat zudem immer noch fünf „Reserven“ offenstehen, also Vorbehalte, die bei der Ratifizierung 1993 gemacht wurden, weil die luxemburgische Gesetzgebung in diesen Punkten im Widerspruch zur Kinderrechtskonvention stand. Wie wollen Sie dieses langjährige Problem lösen?
C.S.: Wir haben bei den Reserven heute ganz andere Argumente, weil sie sich alle im zivilrechtlichen Bereich befinden und von der gesellschaftlichen und teils auch rechtlichen Realität eingeholt worden sind. Und da hat sich seit 1993 sehr viel getan. Damals war auf dem politischen Plan ein anderes Kräfteverhältnis, sonst wären die einen oder anderen Reserven auch schon damals fallen gelassen worden. Wir haben heute das Gesetzesprojekt „Accès aux origines“, das Justizministerin Sam Tanson im Herbst im Parlament einbrachte. Nachdem es von der Chamber angenommen werden wird, ergibt es keinen Sinn mehr, die betreffende Reserve aufrechtzuerhalten. Dieser Vorbehalt wurde damals mit dem Hinweis auf den „Accouchement anonyme“ gemacht, weil die Kinder per Gesetz nicht die Möglichkeit hatten, ihre leibliche Abstammung zu erfahren. Genau dies ist aber eine der Forderungen in der Kinderrechtskonvention. Die Gesetzesvorlage sieht nun eine entsprechende Prozedur vor.
Das Gleiche gilt für die Versammlungsfreiheit. Stichwort „Greta“ und „Fridays for Future“. Da hat Luxemburg eine Reserve gemacht, weil es der Meinung ist, dass Minderjährige keine Vereinigung gründen können. Das wird heute im Sinne von „Fridays for Future“ anders gesehen. Bei der Überarbeitung des 1928er Gesetzes der Vereinigungen ohne Gewinnzweck muss dem Rechnung getragen werden. Junge Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren wollen, sollten nicht daran gehindert werden, sich selbst zu organisieren, um ihre Anliegen umzusetzen.
Premierminister Xavier Bettel war der Erste, der das Zeichen gab, dass Kinderrechte transversal sein sollten, indem er den jährlichen ORK-Bericht an die Regierung auch persönlich entgegennahmBeraterin für Justizfragen beim Okaju
Seit April 2020 seid ihr nicht mehr dem Bildungsministerium, sondern der Chamber angebunden. Hat das in der Hinsicht etwas geändert?
F.G.: Kinderrechte werden meistens nur im Zusammenhang mit der Familie und der Schule gesehen. Deshalb standen wir früher auch unter der Aufsicht des Familienministeriums und später des Bildungsministeriums. Im Gesetz stand, dass der alljährliche Bericht an die Regierung als solcher eingereicht werden sollte. Premierminister Xavier Bettel war der Erste, der das Zeichen gab, dass Kinderrechte transversal sein sollten, indem er den jährlichen ORK-Bericht an die Regierung auch persönlich entgegennahm. Wir waren dann eigentlich nur noch im Bildungsministerium, um unser Budget zu bekommen. Der direkte Ansprechpartner war an sich schon der Staatsminister. Nun geht es darum, dass auch die Chamber dies versteht, sodass wir unseren Bericht dem ganzen Parlament vorstellen können und nicht nur der Bildungs- und Familienkommission.
C.S.: Das neue Okaju-Gesetz sieht jetzt nur die Chamber als Adressaten des Berichtes. Aber es freut mich sehr, vergangene Woche vom Premierminister gehört zu haben, dass er uns weiterhin zum Jahresbericht empfangen möchte. In der Tat ist die Unabhängigkeit des Okaju jetzt weitreichender und gesetzlich stärker verankert. Doch nur mit den entsprechenden Mitteln, die das Parlament uns ab 2021 bewilligt hat, kann diese zum Tragen kommen. So werden wir demnächst neben Françoise Gillen vier weitere Personen einstellen können. Zwei für im Frühjahr und zwei im Herbst.
F.G.: Jetzt können wir als neutrale Institution die Regierung kritisieren, ohne Drohungen von Budgetstreichungen befürchten zu müssen.
Ihr seid dadurch also unabhängiger?
F.G.: Ja, Budget-technisch gesehen schon.
Klar ist aber auch, dass es keine koordinierte Politik in der Regierung gibt, was die Kinderrechte anbelangt. Es gibt keinen „Plan d’action national“ wie in vielen anderen Bereichen. Deshalb wäre eine koordiniertere Herangehensweise der Regierung hier wünschenswert.Ombudsmann für Kinderrechte
C.S.: Aber auch was die Aktionen angeht, sind wir freier als davor. Das gibt uns ganz andere Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist an uns, diesen Spielraum sinnvoll zu nutzen. Es war immer eine Kritik, dass wir Budget-technisch abhängig sind. Die Chamber hat einen Teil zusätzlicher Ressourcen nun freigegeben und das müssen wir nun in dem Sinne hier ausbauen, dass wir unserer Rolle auch gerecht werden. Da bin ich ganz optimistisch. Klar ist aber auch, dass es keine koordinierte Politik in der Regierung gibt, was die Kinderrechte anbelangt. Es gibt keinen „Plan d’action national“ wie in vielen anderen Bereichen. Deshalb wäre eine koordiniertere Herangehensweise der Regierung hier wünschenswert. Zum Beispiel haben wir jetzt die Reform des Scheidungsgesetzes. Sie kommt zwar 20 Jahre zu spät, aber wenigstens ist sie nun da. Davor bekamen Trans- und Intersex-Kinder das Recht, ihren Namen zu ändern. Wir haben nun also viele Argumente, um diese Reserven gegenüber der Konvention jetzt aufzuheben, weil sich unser Zivilrecht in vielen Bereichen weiterentwickelt hat. Die politische Energie ist da. Und ich glaube, dass der Stellenwert in Bezug auf die Konvention heute bei den Abgeordneten fraktionsübergreifend ein ganz anderer ist, was mich zusätzlich positiv beziehungsweise zuversichtlich stimmt.
Das Scheidungsgesetz wurde zum Wohl der Kinder reformiert. Wie aber steht es um das Wohl der jungen Menschen in Zeiten der Pandemie? Wie geht es ihnen heute?
F.G.: Schlecht.
C.S.: Mein Vorgänger René Schlechter sprach in diesem Zusammenhang auch von einer „schleichenden Traumatisierung“. So wie bei den Erwachsenen werden auch die Rechte der Kinder stark beeinträchtigt, doch bei ihnen tut es doppelt weh: Gerade in der Lebensphase, wo sie ein Bewusstsein für ihre Freiheitsrechte entwickeln, werden ihnen diese drastisch eingeschränkt. Zudem wissen wir, dass das subjektive Zeitempfinden in der Kindheit und Jugend anders ist und laue Sommerferien oder miese Wintermonate eine Ewigkeit dauern. Ihre Entwicklung wird dadurch beeinträchtigt, dass sie zurzeit nicht das Recht haben, ihren altersgemäßen Aktivitäten nachzugehen. Einer der Leitgedanken der Konvention ist ja das Recht auf Leben und Entwicklung, und gerade jetzt und über mehr als ein Jahr hinweg wird Kindern und Jugendlichen verwehrt, ihren dem Alter entsprechenden „Entwicklungsaufgaben“ nachzugehen. Sie sind ja nicht nur Schüler, sondern junge Menschen, die ihre Freiheit entdecken und ausprobieren wollen und sollen. Ihnen wird ebenso das Recht auf Spiel, Sport, Freizeit und Erholung verwehrt. Und ständig online sein bis die „fatigue numérique“ einen einholt, sollte uns beunruhigen. Das Recht auf Bildung ist ebenfalls betroffen, denn es besteht kein Zweifel daran, dass sich die ohnehin bestehenden strukturellen Bildungsungleichheiten durch die Pandemie verschärfen werden. Betroffen sind vor allem Kinder, die zu Hause nicht so unterstützt werden können, wie die Schule in Luxemburg es nun einmal voraussetzt. Deshalb müssen wir hier massiv gegensteuern und verschiedene Settings anbieten, in denen Versäumtes nachgeholt oder vertieft werden kann. Die Pandemie trifft die Kinder halt sehr unterschiedlich.
F.G.: Wir entscheiden als Erwachsene über die Kinder. Sie wurden in der ganzen Pandemie nicht gefragt. Eine Ausnahme ist die Uni.lu-Studie „Covid-Kids“. Für mich ist das sehr traurig.
Es ist nicht für jeden eine Luxus-Quarantäne, die es für die „happy few“ ist. Die nächsten drei Monate werden die heftigsten sein. Bis man wieder mehr draußen machen kann.Ombudsmann für Kinderrechte
C.S.: Irgendwann kommt die Zeit der Lockerungen. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, etwas auf lokaler Ebene aufzustellen, damit die jungen Menschen wieder erfahren können, was Partizipation ist. Deshalb mache ich einen Appell an die Gemeindeverantwortlichen, Schulleitungen, Sportvereine und andere Clubs, sich jetzt schon Gedanken zu machen, welche Aktivitäten man mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam planen und bereits an Ostern oder Pfingsten anbieten könnte. Solche Aktivitäten sollten zusätzlich zu den üblichen Sommeraktivitäten stattfinden. Die Kinder müssen herausgehen. Vor allem jene, die zu vielen Geschwistern in kleinen Wohnungen leben. Es ist nicht für jeden eine Luxus-Quarantäne, die es für die „happy few“ ist. Die nächsten drei Monate werden die heftigsten sein. Bis man wieder mehr draußen machen kann. Wir kommen jetzt in eine Zeit, in der kein Nachfragen zu viel ist, wenn wir mitbekommen, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht; kein Gespräch mit ihm oder seinen Eltern, keine E-Mail oder einen Anruf an die Eltern. Gerade jetzt heißt es, aufeinander aufzupassen.
Was wird Ihre erste Amtshandlung als Ombudsmann sein, wenn Sie am 1. Februar anfangen? [Das Interview wurde bereits am 26. Januar geführt; Anm. der Red.]
C.S.: Am Montagvormittag werden wir an einer Anhörung mit Familien- und Integrationsministerin Corinne Cahen teilnehmen, bei der Vorschläge zur Stärkung der Integrationspolitik ausgetauscht werden sollen. Ich werde einige Telefonate führen, um mich über die Situation der Kinder in bestimmten Bereichen zu informieren. Insbesondere in den „Foyers pour mineurs non accompagnés“ sowie in den klassischen „Foyers d’accueil“, also Kinderheimen und Jugendwohngruppen, die im Rahmen der „Aide à l’enfance et à la famille“ funktionieren. Der Okaju kann ja auch Besichtigungen vor Ort machen. Ich kann mir vorstellen, diese in diesem Bereich vorzunehmen, allerdings nicht am ersten Tag, sondern wir werden hierzu eine Arbeitsmethode erstellen. Die Visiten sind nämlich das andere wichtige Instrument des Okaju. Also auf die Plätze gehen, wo Kinder und Jugendliche unter öffentlicher Verantwortung leben, erzogen oder betreut werden. Mein Vorgänger René Schlechter hat das auch benutzt. Bei den Besichtigungen werden wir jene Jugendeinrichtungen besuchen, wo sonst niemand hingeht. Für viele Bereiche sind Qualitätsagenten eingeteilt, die diese überprüfen. In diesem Bereich ist bislang eine solche Qualitätskontrolle nicht vorgesehen. Außerdem werde ich Außenminister Jean Asselborn anschreiben wegen besonderer Härtefälle, die an den Okaju herangetragen wurden, aber auch um ihn in der voluntaristischen Politik zu beglückwünschen und unterstützen, unbegleitete Jugendliche aus Griechenland in Luxemburg aufzunehmen im Rahmen der europäischen Asylpolitik.
- Was Jugendliche im Internet treiben: Bericht zeigt Nutzungsverhalten auf digitalen Geräten - 8. Februar 2023.
- Kritik am FDC: Die „schmutzigen“ Investments des „Pensiounsfong“ - 7. Februar 2023.
- Ein Plan für mehr Naturschutz in Luxemburg - 3. Februar 2023.
Ons all ass t’recht op en normalt liewen de moment verwiert. Op der ganzer welt. Dat ass eng pandemie. T’kanner wäerten et iwwerliewen, mir och. Ausser se stiewen u covid mat hire rechter…
Wenn der neue Kinder Ombudsmann soviel für die Kinder macht , wie die auch relativ neue Ombudsfrau es für die Menschen-und Bürgerrechte , Lebensqualität und Erhalt des Wertes ihrer Häuser und Aparts , der ungesetzlich von der Welt ab morgens 10Uhr von jeglichem Strasenverkehr abgeschnittenen Einwohner , meist vulnerablen Pensionierten der Escher Pierre Claudestrasse, gemacht hat , dann ist er der richtige Mann am richtigen Platz.
Wünsche ihm den gleichen Erfolg.
Gaston Blaat und Einwohner der Escher Pierre Claudestrasse.
Rechter an Pflichten mussen am selweschten Saatz ernimmt ginn !
Sport, Spiel und Freizeit werden weder den Erwachsenen noch den Kindern verwehrt, wenn sie im Rahmen der sanitären Vorschriften durchgeführt werden. Wir sind alle von der Pandemie betroffen, alleinige Opfer sind nicht nur die Kinder. Im Privaten tun sich andere Möglichkeiten auf, so kann sich jeder im Freien bewegen und die Chance nutzen, die Natur zu entdecken. Bisher konnte man das auch, nur war es zu einfach.
„Den Kindern in Syrien, Afghanistan,…..Mali anderen Krisen-,Kriegsgebieten wird das Recht auf Sicherheit, Bildung, Gesundheitsvorsorge, ….verwehrt. „ Wer will tauschen?
@Blaat‘s Gast
„Gaston Blaat und Einwohner der Escher Pierre Claudestrasse.“
Dee Poller bleift bis Dir dout sidd, mä kéint Der Äert andauernd Gesouers doriwwer w.e.g. bremsen?
Merci am Numm vun deene 600.000 déi net an Ärer Sakgaass wunnen.
Ja, schon klar. Irgendwelche Erwachsenen beschweren sich, weil die Kinder nicht mehr in Gruppen zusammen spielen oder draussen toben könnten. Wann hätte die aktuelle Kindergeneration das aber je getan? Sitzen doch eh alle nur noch allein in einer Ecke und glotzen auf Handy oder Tablet. Und Freizeit, bzw. gemeinsame Zeit mit den ebenfalls zu Hausarrest verdonnerten Eltern haben viele jetzt auch noch mehr als je zuvor. Wo ist also das Problem?
Heute verfügen die kleinen Könige über mehr Möglichkeiten als früher um ihre Freizeit zu gestalten. Fahrräder, Mountainbikes, Rollerblates auf Fahrradwege oder im Wald, Laufen wie früher in der Natur, Bewegung durchs einfaches Spielen in der frischen Luft, adequate Kinderbücher Für Bildung und Lektüre , eine Vielzahl an Ablenkungen und trotzdem wird geklagt. Wie recht Sie doch haben @ J.Scholer. Kann Ihnen nur voll und ganz zustimmen. Hier wird auf höchstem Niveau gejammert.