„Entlaaschtungs-Pak“ / Der Finanzminister stellt das Steuerpaket vor: Entlastung für Geringverdiener und Alleinerziehende
Die Kernziele sind „Kaufkraft, Wettbewerbsfähigkeit, Attraktivität, Wachstum und Kohäsion“. Daraus ist das Leitmotiv „Aufschwung durch Entlastung“ geworden, das Motto des neuen Steuerpakets, das Finanzminister Gilles Roth am Mittwoch vorgestellt hat. Das Gesamtvolumen beträgt 535 Millionen Euro, also rund eine halbe Milliarde.
Der genaue Titel des Packages, das wie eine Weihnachtsbescherung im Hochsommer über die Einwohner Luxemburgs hereingeflogen kommt und ab dem 1. Januar 2025 gelten soll, heißt, marketinggerecht, „Entlaaschtungs-Pak. Zesummenhalt. Zukunft. Fir Jiddereen“. Für jeden einzelnen Bürger bis zum Unternehmen soll etwas dabei sein – und diese vor allem entlasten. Roth präsentierte das Entlastungspaket, wie er betonte, als ein „pragmatisches“ Vorhaben. Kurz bevor er es der Presse vorstellte, war er damit noch im Regierungsrat gewesen. Der CSV-Politiker erklärte: „Mit unserem ‚Entlaaschtungs-Pak‘ stärken wir die Kaufkraft der Haushalte und festigen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Indem wir den sozialen Zusammenhalt fördern und die Attraktivität unserer Wirtschaft und unseres Finanzplatzes erhöhen, setzen wir ein starkes politisches Signal, um aus der Polykrise herauszukommen.“
Entlastung für Geringverdiener …
Das Steuerpaket besteht aus insgesamt 16 Maßnahmen, zum einen weniger Steuern für die Haushalte durch eine zusätzliche Anpassung der Steuertabelle für physische Personen an die Inflation. Durch die Anpassung um 2,5 zusätzliche Indextranchen hat die Regierung bereits 6,5 von acht Indextranchen im Steuertarif bereinigt, was nach Worten des Ministers eine erhebliche Senkung der Steuerlast für alle Haushalte und insbesondere für Geringverdiener bedeutet. So zahlt zum Beispiel eine Familie mit zwei Kindern, die der Steuerklasse 2 angehört und ein Bruttojahresgehalt von 75.000 Euro vorweist, im Jahr 2025 4.024 Euro an Steuern statt 4.718 Euro im Jahr 2023. Das wäre folglich eine Ersparnis von 694 Euro oder 14,7 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr oder 444 Euro beziehungsweise 9,9 Prozent weniger als dieses Jahr.
Die gleiche Familie mit einem Bruttojahresgehalt von 125.000 Euro zahlt im Jahr 2025 16.358 Euro Steuern: Bei ihr wären es insgesamt 2.793 Euro oder 14,6 Prozent weniger Steuern als 2023 respektive 1.460 Euro oder 8,2 Prozent weniger Steuern als 2024. So muss etwa ein Alleinerziehender mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro im nächsten Jahr 5.208 Euro Steuern statt 6.135 Euro im Jahr 2023 zahlen. Mit anderen Worten: 927 Euro oder minus 15,1 gegenüber 2023. Im Vergleich zu 2024 spart er 502 Euro (8,8 Prozent) an Steuern.
… und Alleinerziehende
Ein Schwerpunkt der Neuerungen liegt auf den Alleinerziehenden sowie jenen Personen, die nach dem unqualifizierten sozialen Mindestlohn bezahlt werden. Die steuerbefreite Einkommensstufe steigt von 24.876 auf 26.460 Euro. Neben der Anpassung des Tarifs an die Inflation und der Überarbeitung der Berechnungsformel für die Steuerklasse 1a – betroffen sind unter anderem monoparentale Haushalte sowie Witwer und Witwen –, wurden auch die Steuerkredite für Alleinerziehende (CIM) und für den sozialen Mindestlohn (CISSM) stark aufgewertet. Der Haushalt eines Alleinerziehenden mit einem Bruttojahresgehalt von bis zu 52.400 Euro, der den vollen CIM erhält, zahlt im Steuerjahr 2025 keine Steuern mehr. Eine „historische Unterstützung“, sagte Roth.
Der gleiche Haushalt mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro wird im Jahr 2025 Gläubiger des Staates sein (negative Steuer von 614 Euro), anstatt im vergangenen Jahr 2.888 Euro beziehungsweise in diesem Jahr 2.179 Euro Steuern zu schulden. Ebenso müssen alle nach dem unqualifizierten sozialen Mindestlohn bezahlten Personen, einschließlich derjenigen, die der Steuerklasse 1 angehören, am 1. Januar 2025 keine Steuern mehr zahlen.
Weitere Maßnahmen, welche die Haushalte unterstützen sollen:
– Die Erhöhung des Freibetrags für außergewöhnliche Belastungen für nicht im Haushalt lebende Kinder von 4.422 Euro auf 5.424 Euro pro Jahr und Kind ab 2025.
– Die steuerliche Absetzbarkeit sämtlicher Schuldzinsen für Immobilienkredite zum Erwerb einer bestehenden Wohnung, auch im Rahmen von Überbrückungskrediten, ab dem Steuerjahr 2024. Nach vier Jahren sind noch 4.000 Euro absetzbar.
Der Finanzminister sagte: „Ich bin besonders stolz darauf, dass es uns gelungen ist, die Steuerlast der Haushalte durch eine Anpassung des Steuertarifs für natürliche Personen an die Inflation um 6,5 Indexstufen ab dem 1. Januar 2024 erheblich zu senken. Mit der Steuerbefreiung des unqualifizierten sozialen Mindestlohns und von Alleinerziehenden bis zu einem Bruttojahresgehalt von über 50.000 Euro unterstreicht die Regierung zudem die Bedeutung, die sie dem Kampf gegen die Armut beimisst.“
Stärkung der Attraktivität
Wie Roth mitteilte, werde das steuerliche Umfeld für verschiedene Kategorien von Arbeitnehmern reformiert, um die Attraktivität Luxemburgs zu erhöhen. Dazu gehöre etwa eine attraktivere Beteiligungsprämie („prime participative“): Um es den Unternehmen zu ermöglichen, ihre Mitarbeiter stärker an sich zu binden, wurden die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Gewinnbeteiligung überarbeitet. So wurde der Gesamtbetrag der Gewinnbeteiligung, den das Unternehmen den Mitarbeitern gewähren kann, auf 7,5 Prozent des positiven Ergebnisses des unmittelbar vorausgehenden Geschäftsjahres erhöht. Der Höchstbetrag der teilweise steuerfreien Prämie wird von 25 Prozent des Bruttobetrags der Jahresvergütung vor Einbeziehung von Geld- und Sachleistungen auf 30 Prozent angehoben.
Außerdem soll es eine günstigere Regelung für ausländische Fachkräfte, sogenannter Expats („régime des impatriés“), geben. Die derzeitige Regelung, die auf einer teilweisen Freistellung der jährlichen Bruttovergütung in Form von Prämien und der Berücksichtigung anderer Kosten beruht, die durch den Umzug der Fachkraft entstehen, wird durch eine Freistellung von 50 Prozent der jährlichen Bruttovergütung bis zu einer Obergrenze von 400.000 Euro ersetzt und damit vereinfacht. Diese Maßnahme soll die Attraktivität Luxemburgs für Talente und hochspezialisierte Profile erhöhen.
Eine neue Prämie richtet sich an junge Arbeitnehmer unter 30 Jahren, die einen ersten unbefristeten Arbeitsvertrag hierzulande erhalten, und soll ihnen beim Start ins Berufsleben helfen. Drei Viertel dieser Prämie, die je nach Höhe des Gehalts dieses jungen Arbeitnehmers zwischen 2.500 und 5.000 Euro liegt, sind steuerfrei. Diese Prämie kommt zu der Mietprämie hinzu, die mit dem Maßnahmenpaket vom 22. Mai 2024 zur Ankurbelung des Wohnungsmarkts eingeführt wurde. Darüber hinaus gibt es eine Steuergutschrift für die Überstunden von Grenzgängern. Diese, in Höhe von maximal 700 Euro pro Jahr, gilt unter bestimmten Bedingungen für Grenzgänger, die in Luxemburg bezahlte Überstunden leisten.
Senkung der Körperschaftssteuer
Zugunsten von Unternehmen und des Finanzplatzes wird die Körperschaftssteuer (IRC) herabgesetzt, und zwar sinkt der Steuersatz der IRC gemäß dem Regierungsprogramm um einen Prozentpunkt:
– Von 17 auf 16 Prozent für Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 200.000 Euro.
– Von 15 auf 14 Prozent für Unternehmer und kleine Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 175.000 Euro. Zwischen diesen beiden Einkommensniveaus ist ein sogenannter Glättungsmechanismus vorgesehen.
So liegt der Gesamtsteuersatz für Unternehmen ab dem Jahr 2025 bei 23,87 Prozent im Jahr statt bei 24,94 Prozent wie im Jahr 2024. Für Kleinunternehmen sinkt der Satz von 22,80 Prozent im Jahr 2024 auf 21,73 Prozent im Jahr 2025. Außerdem werden im kommenden Jahr aktiv verwaltete börsengehandelte Fonds, sogenannte ETFs, von der „Taxe d’abonnement“ befreit. Dies soll als Hebel zur Diversifizierung des Finanzplatzes und der Entwicklung neuer Geschäftsfelder dienen.
Weitere Maßnahmen sind die Anpassung der Zinsschranke zur Vertiefung der Kapitalmarkt-Union, eine Rechtssicherheit für Verwaltungsgesellschaften von Familienvermögen (SPF), um Missbrauch zu vermeiden, sowie ein Begleitkomitee für die Steuerverwaltung:
– Der Steuerdirektor soll bei der Modernisierung und Digitalisierung unterstützt werden.
– Regel zur Begrenzung der zusätzlichen Kreditkosten und der gesetzlichen Regelung für die Familienvermögensverwaltungsgesellschaft als Anti-Missbrauchsmaßnahme.
Das ‚Entlaaschtungs-Pak’ will neue Perspektiven für unsere Bürger und Unternehmen eröffnenFinanzminister
Gilles Roth erklärte dazu: „Um die Attraktivität Luxemburgs und seines Finanzplatzes zu stärken, senkt das ‚Entlaaschtungs-Pak‘ die Einkommenssteuer für Körperschaften und sieht eine Befreiung von der Abonnementsteuer für aktiv verwaltete ETFs vor. Darüber hinaus enthält unser Paket einen steuerlichen Werkzeugkasten für Arbeitgeber, um Talente stärker zu binden und die Profile anzuziehen, die Luxemburg braucht. So schaffen wir eine Dynamik, die unser Wachstum fördert. Kurzum, das ‚Entlaaschtungs-Pak‘ will neue Perspektiven für unsere Bürger und Unternehmen eröffnen.“
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