Wirtschaft / Der Konjunkturausschuss genehmigt 86 Anträge auf Kurzarbeit
86 Anträge auf Kurzarbeit hat der Konjunkturausschuss unter der Leitung von Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) am Montag genehmigt. Bei dieser Sitzung wurde zudem die wirtschaftliche Lage Luxemburgs im Mai 2024 analysiert.
Der Konjunkturausschuss kam am 24. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) zusammen und analysierte die konjunkturelle Lage des Landes, sowie die Situation des Arbeitsmarktes im Mai 2024. Das geht aus einer Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums hervor. Während der Sitzung prüfte der Ausschuss zudem die voraussichtlichen Anträge auf Kurzarbeit für den Monat Juli 2024. Im Vergleich zum Vormonat ist die Anzahl der eingegangenen Anträge um 15 gesunken. Insgesamt haben 98 Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeit gestellt, um von den entsprechenden Maßnahmen profitieren zu können. Über die endgültige Bewilligung dieser Unterstützung wird der Regierungsrat entscheiden.
Nach Prüfung der eingereichten Anträge genehmigte der Konjunkturausschuss 86 davon. Von diesen Anträgen betreffen 72 konjunkturelle Ursachen: 30 stammen aus dem Bausektor. Neun Anträge sind struktureller Natur, das bedeutet, dass sie mit einem Plan zur Erhaltung der Beschäftigung verbunden sind, und fünf Anträge basieren auf wirtschaftlicher Abhängigkeit. Insgesamt beläuft sich die Zahl der betroffenen Arbeitnehmer auf 6.381 Vollzeitäquivalente, im Vergleich zu 6.460 im Vormonat. Diese Zahlen seien laut Ministerium Richtwerte und würden sich auf die voraussichtliche Zahl der betroffenen Arbeitnehmer beziehen. Die tatsächliche Zahl der betroffenen Mitarbeiter wird drei Monate nach den im Vorfeld gestellten Anfragen bekannt gegeben.
Der Konjunkturausschuss hat drei positive Stellungnahmen bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen zur Anpassung des Vorruhestands für insgesamt 43 Arbeitnehmer abgegeben. Für jeden der Fälle hat der Ausschuss einen Beteiligungssatz an den Kosten der Vorruhestandsregelung vorgeschlagen. Zudem empfahl der Ausschuss eine steuerliche Befreiung für Entschädigungen bei freiwilligen Kündigungen für 33 Personen gemäß Artikel 115 (10) L.I.R.
Während der Sitzung wurde zudem über die Anträge auf Kurzarbeit für den Monat März 2024 gesprochen. Von 125 Anträgen, die im Februar 2024 vom Ausschuss befürwortet wurden, wurden 69 tatsächlich in Anspruch genommen. Neun Dossiers würden zurzeit noch bearbeitet werden, sodass sich die Zahl der abgerechneten Dossiers auf 60 erhöht, geht aus der Mitteilung hervor. Insgesamt haben nach diesen 60 Abrechnungen von den 3.400 für den Monat März 2024 ursprünglich prognostizierten Betroffenen 1.718 Beschäftigte nicht gearbeitet, gegenüber 1.999 Beschäftigten im Vormonat, schreibt das Ministerium.
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