Sozialleistungen / Der Sozialstaat wird aktiv: Hahn präsentiert Neuerungen bei Teuerungszulage und Energieprämie
Familienminister Max Hahn stellt Änderungen der Regierung bei den Sozialleistungen vor. Die Teuerungszulage wird erhöht, ebenso die Energieprämie. Interessanter ist hingegen die erste praktische Umsetzung von Friedens neuem Sozialstaatsverständnis.
Es war einer der spannendsten Punkte in Luc Friedens Rede zur Lage der Nation – wenn auch ein wenig versteckt hinter der sperrigen Bezeichnung „Once only“-Prinzip. „Wo heute der Bürger noch alle Hilfen selbst kennen und anfragen muss, werden in Zukunft Verwaltungen bei anderen Verwaltungen nachfragen können, wann eine Person berechtigt ist, Hilfe zu erhalten“, sagte der Premier damals. „Der Staat kann dann proaktiv dem Bürger ein Formular zuschicken.“ Hinter diesen Sätzen verbarg sich nichts weniger als ein radikales Umdenken im Verständnis des Sozialstaats: das Ende der Bittsteller-Position von Sozialhilfeempfängern. Von nun an könnte dem Staat eine aktive Rolle zukommen, um seine Hilfen an die Bürgerinnen und Bürger zu verteilen.
Wie das in der Realität aussieht, zeigte Familienminister Max Hahn am Freitagmorgen. Der DP-Minister hatte zur Pressekonferenz geladen, um kurz vor der Sommerpause die aktuellen Maßnahmen der Regierung in Bezug auf die Teuerungszulage („allocation de vie chère“, AVC) und die Energieprämie („prime énergie“) vorzustellen. „Wir haben viele soziale Sicherungsnetze“, sagte Hahn, „aber wir erleben das Problem, dass ganz viele Sozialleistungen nicht genutzt werden.“ Deshalb soll der Staat nun in bestimmten Bereichen proaktiv handeln. Allen Menschen, die in diesem Jahr die AVC erhalten haben, wird im kommenden Jahr – wie von Frieden versprochen – ein im Voraus ausgefülltes Formular zugeschickt, das sie nur noch unterschreiben müssen. Noch mehr Automatismus soll es bei den Revis-Empfängern geben. Ihnen wird in Zukunft die AVC ausgezahlt, ohne dass sie überhaupt einen Antrag stellen müssen. Ein notwendiger Schritt zur besseren Verteilung von Sozialleistungen, so Hahn. Denn: Ein Viertel aller Haushalte von Revis-Empfängern hätte die AVC nicht angefragt – obwohl sie ihnen zusteht.
Unterstützung für „working poor“
Die Bekämpfung von Armut sei eine der Prioritäten dieser Regierung, wiederholte Hahn – die man ressortübergreifend angehen müsse. Deshalb habe man sich entschieden, neben der Bereinigung der Steuertabelle um weitere zweieinhalb Indextranchen und der Erhöhung des Wohngeldes und des Steuerkredits für Alleinerziehende auch die Teuerungszulage um zehn Prozent zu erhöhen. Ein Beispiel: ein Ein-Personen-Haushalt mit einem maximalen Bruttoeinkommen von 2.710 Euro würde 1.817 Euro statt bislang 1.652 Euro erhalten.
Die AVC sei ein „ganz wichtiges Instrument, wenn es darum geht, Armut zu bekämpfen“, so der Familienminister. In den vergangenen Monaten haben sich Hahn und seine Mitarbeiter mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Zahl der abgelehnten Anträge auf Hilfe reduziert werden könnte. Als Ergebnis werden nun einige Hürden aus dem Weg geschafft. Zum einen wird der Einsendeschluss für Anträge vom 31. Oktober auf den 31. Dezember verlängert. Zum anderen wird es in Zukunft auch möglich sein, einen zweiten Antrag einzureichen. Mögliche Empfänger müssen nur noch drei Monate in Luxemburg leben (statt wie bislang zwölf), um für die AVC berechtigt zu sein. Außerdem wird in Zukunft bei der Bestimmung der Bedürftigkeit allein das Einkommen ausschlaggebend sein – weder andere Hilfen (wie Wohngeld oder Steuerkredite) noch das Einkommen von jungen Menschen unter 30 Jahren, die im selben Haushalt leben, werden berücksichtigt.
Auf der Webseite des nationalen Solidaritätsfonds findet sich ein Rechner, mit dessen Hilfe alle Interessierten herausfinden können, ob und in welcher Höhe sie finanzielle Hilfe aus der Teuerungszulage und der Energieprämie erhalten können. Letztere wird, das kündigte Hahn an, im kommenden Jahr verdreifacht: von 200 bis 400 Euro auf 600 bis 1.200 Euro. Auch das in Anbetracht des auslaufenden Energiepreisdeckels. Zudem führt die Regierung im kommenden Jahr eine reduzierte Energieprämie ein – für Haushalte, deren Bruttoeinkommen knapp über der Berechtigungsschwelle liegt. Außerdem wird das Steuergutschriftsäquivalent („équivalent crédit impôt“, ECI) auf 90 Euro erhöht und im Revis-Gesetz dauerhaft verankert. Dies solle vor allem den sogenannten „working poor“ zugutekommen, so Minister Hahn.
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