Silvester / Der Umwelt und den Tieren zuliebe: Feuerwerk bleibt in den meisten Gemeinden verboten
Wer sich an Silvester hierzulande auf „Freedefeier“ freut, wird auch dieses Jahr enttäuscht. Das Abschießen von Feuerwerkskörpern bleibt in den meisten Gemeinden verboten.
Ob aus Tier- und Umweltschutzgründen oder zur Sicherheit der Bevölkerung: Feuerwerk bleibt auch dieses Jahr in vielen Gemeinden Luxemburgs verboten. Vereinzelt herrscht allerdings kein offizielles Böllerverbot vor – oder das Feuerwerk ist während bestimmten Zeitfenstern erlaubt. Das Tageblatt hat bei einigen Gemeinden nachgefragt.
- In den Gemeinden Esch, Diekirch, Schengen, Steinsel und Bous-Waldbredimus ist es der Polizeiverordnung zufolge ohne die Erlaubnis des Bürgermeisters nicht gestattet, Feuerwerkskörper abzufeuern. Offizielle Mitteilungen aus Bous-Waldbredimus und Steinsel bestätigen, dass dieses Jahr keine Genehmigung zur Verwendung von Feuerwerkskörpern und anderem pyrotechnischem Material erteilt wird. Auch der Schengener Bürgermeister habe beschlossen, „aus Sicherheitsgründen sowie aus Gründen des Tier-, Lärm- und Umweltschutzes“ kein Feuerwerk zu genehmigen, heißt es auf Tageblatt-Anfrage.
- Im Zuge der Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember in Clerf wurde mehrheitlich beschlossen, Feuerwerkskörper in der Silvesternacht auf dem Gebiet der Gemeinde zu verbieten, „um die Gesundheit und Sicherheit von Menschen sowie die öffentliche Sauberkeit zu gewährleisten“. In Petingen wurde das Böllerverbot bereits vor acht Jahren in einer Gemeinderatssitzung diskutiert. Aufgrund der „mehrheitlich negativen Stellungnahme“ der Anwesenden und der neuen Polizeiverordnung vergangenen Jahres habe der Bürgermeister beschlossen, keine Genehmigung zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Gebiet der Gemeinde zu erteilen. Das teilten die Kommunen auf Anfrage schriftlich mit.
- In Düdelingen und Parc Hosingen ist es verboten, auf öffentlichen Straßen und auf Privatgrundstücken Feuerwerkskörper abzubrennen. Dies gilt sowohl innerhalb des Ortes als auch in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davor. Auch in Schifflingen dürfen sie nicht verwendet werden. Der Bürgermeister kann aber „auf Antrag für berufliche Zwecke sowie anlässlich öffentlicher oder privater Feiern“ Genehmigungen erteilen, heißt es im Polizeireglement in Düdelingen und Schifflingen. In Monnerich gelten ähnliche Regeln, wobei in der Verordnung ergänzend steht, dass der begründete Antrag „mindestens drei Arbeitstage im Voraus“ schriftlich verschickt werden muss.
- In Strassen ist es der Polizeiverordnung zufolge verboten, „auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen Rauch-, Brand- oder Sprengstoffe, Stinkstoffe oder Tränengas zu werfen und zu zünden“. Die Polizeiverordnung in Hesperingen besagt, dass das Abschießen von Feuerwerkskörpern als „Ordnungswidrigkeit“ eingestuft und entsprechend sanktioniert wird. Auch in Luxemburg-Stadt, Differdingen, Mondorf und Wiltz ist Feuerwerk verboten. Die Gemeinden begründen ihre Entscheidung mit dem Tier- und Umweltschutz.
- Auf ihrer Internetseite macht die Gemeinde Sanem auf die schädlichen Auswirkungen von Feuerwerkskörpern aufmerksam. „Ein 30-minütiges Feuerwerk kann bis zu 1,5 Tonnen CO₂ ausstoßen, was einer Autofahrt von 12.500 km entspricht“, heißt es dort. Diese Verschmutzung wirke sich auch auf Tiere aus und führe zu Stress, abnormalem Verhalten und sogar zum Tod. Die Kommune erinnert daran, dass jedes Feuerwerk ausdrücklich von der Bürgermeisterin genehmigt werden muss und schlägt Lichtshows als „respektvollere Alternative“ vor.
- Die Gemeinde Roeser hofft dagegen auf den „gesunden Menschenverstand“ ihrer Einwohner. „Wie in den vergangenen Jahren“ richtet sie einen Appell an ihre Einwohner, auf Feuerwerkskörper und Böller „aus Rücksicht auf Menschen, Tiere und die Umwelt“ zu verzichten, heißt es auf Tageblatt-Anfrage. Hierbei handele es sich nicht um ein formelles Verbot, sondern lediglich um einen Aufruf.
Silvesternacht: Wo Feuerwerk erlaubt ist
Eine Dreiviertelstunde lang gilt an Silvester die Erlaubnis, Böller in Ettelbrück abzuschießen – nämlich zwischen 23.45 Uhr und 0.30 Uhr. In vereinzelten Gemeinden ist Feuerwerk während bestimmten Zeitfenstern gestattet, darunter in Mersch (23.45-0.00 Uhr), Grevenmacher (23.55-0.15 Uhr), Goesdorf (23.30-0.30 Uhr), Bech, Rosport-Mompach (beide 23.45-0.15 Uhr) Garnich und Wormeldingen (beide 0.00-0.15 Uhr).
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