Überblick / Der Unterschied zwischen Impfpflicht und Impfzwang – und was in Luxemburg möglich wäre
In vielen Ländern wird sie momentan heiß diskutiert, unter anderem in Österreich ist sie schon geplant: die Corona-Impfpflicht. Einige Menschen setzen diese in Diskussionen schnell mit einem Impfzwang gleich. Aber was genau ist eigentlich rechtlich gesehen der Unterschied zwischen einer Impfpflicht und einem Impfzwang? Und was davon wäre rechtlich in Luxemburg möglich? Das Tageblatt hat nachgefragt.
Polizisten, die Impfunwillige mit Handschellen zum Arzt schleppen und sie beim Verabreichen der Spritze festhalten, damit sie sich nicht dagegen wehren – so malen sich einige Menschen offenbar die Umsetzung einer Impfpflicht aus. Allerdings gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen einem Impfzwang und einer Impfpflicht. Worin sich diese beiden Dinge in der Praxis unterscheiden und was davon im Großherzogtum möglich wäre, hat das Tageblatt sich von einem Justiz-Pressesprecher erklären lassen.
„Beim Impfzwang würden die Leute vom Staat dazu gezwungen werden, sich impfen zu lassen“, sagt Henri Eippers, Sprecher der Luxemburger Staatsanwaltschaft. „Das würde gegebenenfalls bedeuten, dass der Staat mit körperlicher Gewalt gegen Impfverweigerer vorgehen könnte und wenn nötig die betroffenen Personen fixiert werden könnten, damit ein Arzt ihnen gegen ihren Willen eine Spritze setzt.“ Es sei allerdings weder in Luxemburg noch in irgendeinem anderen Land die Rede von einem Impfzwang.
Impfpflicht für Luxemburg nicht ganz auszuschließen
Bei einer Impfpflicht würde hingegen deutlich weniger rabiat vorgegangen: „Im Falle einer Impfpflicht verhält es sich so, dass die Regierung über gesetzliche Bestimmungen dafür sorgt, dass Personen nicht mehr die Wahl haben, sich impfen zu lassen oder nicht“, sagt Eippers. Die Menschen würden dann also per Gesetz dazu verpflichtet, sich impfen zu lassen. „Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen sie mit einer Sanktion oder Strafe, gegebenenfalls mit einem Bußgeld rechnen“, ergänzt der Pressesprecher.
Zur Erinnerung: In Luxemburg haben Premierminister Xavier Bettel (DP) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) bereits auf Pressekonferenzen die Frage nach einer geplanten Impfpflicht mehrfach verneint. Auf der Pressekonferenz von Anfang der Woche (29. November) sagte Bettel, etwas komplett ausschließen könne man nie. Auch Lenert erklärte, dass man derzeit hoffe, dass die neuen 2G- und 3G-Regelungen die Impfquote im Land noch erhöhen und dass man „diese Schnur nicht noch ziehen“ müsse.
Vereinbarkeit mit dem Luxemburger Gesetz
Das Meinungsforschungsinstitut TNS Ilres fand unterdessen in seiner neuesten November-Ausgabe des Luxemburger Politmonitors heraus, dass 54 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass eine Impfung gegen Covid-19 Pflicht sein müsse.
Zu der rechtlichen Lage im Großherzogtum sagt Eippers: „Zu Ihrer Frage, ob und inwieweit solche Maßnahmen mit der luxemburgischen Gesetzgebung zu vereinbaren sind, kann ich mich nicht äußern.“ Das müssten laut dem Sprecher die zuständigen Gerichte entscheiden.
Wegen der aktuellen Corona-Lage wird derzeit auch in anderen EU-Ländern über eine Covid-19-Impfpflicht diskutiert. In Deutschland hat sich der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine Impfpflicht ausgesprochen. Die Regierung Österreichs hat bereits eine allgemeine Impfpflicht für den kommenden Februar angekündigt, derzeit wird die entsprechende Umsetzung ausgearbeitet.
Die Masern-Impfung
Masern sind eine hochansteckende Virus-Erkrankung. Infizierte bemerken laut der Website der „Médecins sans frontières Luxembourg“ zehn bis 14 Tage nach ihrer Ansteckung meist Husten oder auch eine Augenentzündung, Ausschlag, eine laufende Nase und hohes Fieber. Es gibt laut der Website keine spezielle Therapie gegen Masern. Die Patienten werden isoliert und mit Vitamin A behandelt – sowie gegen alle Begleiterscheinungen wie Augenprobleme, Mundentzündungen, Austrocknung, Eiweißmangel oder Atemwegsinfektionen. Während die meisten Masern-Patienten innerhalb von zwei bis drei Wochen wieder gesund werden, sterben etwa 5 bis 20 Prozent der Infizierten. Großangelegte Masern-Impfkampagnen haben die Anzahl der Kranken und Todesfälle drastisch verringert. In Luxemburg wird der Masern-Impfstoff laut der Internetseite der Regierung kombiniert mit den Impfstoffen gegen Mumps, Röteln und Windpocken (MMRV) verabreicht. „Die Impfung wird im Alter von zwölf Monaten empfohlen; eine Auffrischung ist zwischen dem 15. und 23. Monat notwendig“, heißt es dort.
Impfpflichten für bestimmte Berufsgruppen
In mehreren Ländern sind bestimmte Impfpflichten bereits gängige Praxis – und zwar schon seit der Zeit vor der Corona-Pandemie. In Deutschland gilt laut der Website des Bundesministeriums für Gesundheit seit dem 1. März 2020 das Masernschutzgesetz. Es besagt, dass Kinder seitdem beim Eintritt in die Kindertagesstätte oder Schule einen altersgerechten Masernimpfschutz haben müssen. „Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind“, heißt es auf der Internetseite. Darunter fallen laut dem Ministerium Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal.
Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, begehen also in Deutschland seit 2020 eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Ungeimpftes Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen darf hingegen erst gar keine Tätigkeiten aufnehmen.
Was bereits bestehende Impfpflichten gegen das Coronavirus angeht, haben beispielsweise Frankreich, die USA oder Belgien bereits vorgelegt – zumindest in bestimmten Berufsgruppen. In Luxemburgs Nachbarland Frankreich müssen seit Mitte September Beschäftigte eine Corona-Impfung nachweisen, die im Krankenhaus- und Pflegebereich arbeiten, aber auch Feuerwehrleute, Beschäftigte des Zivilschutzes sowie die Beamten der Gendarmerie. Die belgische Regierung hat Mitte November ebenfalls eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal im Land auf den Weg gebracht.
Luxemburg hatte schon einmal eine Impfpflicht
Und auch in Luxemburg gab es schon einmal eine Impfpflicht – für die Pocken. Das ist allerdings schon eine Weile her. „In Luxemburg wurde durch das Gesetz betreffend die Förderung der öffentlichen Gesundheit vom 27. Juni 1906 eine obligatorische Impfung im 1. und 11. Lebensjahr angeordnet“, heißt es damals in der Beurteilung des Reichsgesundheitsamts Deutschlands zum Nutzen der Pockenschutzimpfung. In Deutschland galt zu dieser Zeit ebenfalls eine entsprechende Impfpflicht. Und die Impfung enttäuschte nicht: „Während in den Jahren 1905 und 1906 sich in Luxemburg noch 37 und 206 Pockenfälle ereignet haben, betrug ihre Zahl in den 13 folgenden Jahren insgesamt nur zehn.“ Todesfälle seien zudem gar keine mehr gemeldet worden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte die Pocken im Jahr 1980 für weltweit ausgerottet – und ist damit die einzige Infektionskrankheit, bei der das gelingen konnte. Lediglich in zwei WHO-Referenzlaboratorien in den USA und in Russland sind heute noch Pockenstämme vorhanden, heißt es auf der Website des deutschen Robert Koch-Instituts (RKI).
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Es gab in Luxemburg sehr wohl eine Zeit, in der Behandlungszwang bestand. Diese Zeit muß von einer internationalen, unabhängigen Historiker- und Juristenkommission aufgearbeitet werden. Die dementsprechende historische Wissenschaft hat in den letzten Jahrzehnten irreversible Erkenntnisse gewonnen.
MfG
Robert Hottua
Jo wou kennt den Nürnberg Code dann hier. Do war och eng Pflicht/Zwang.
Liest emol no well eng evtl. Impfpflicht verstéisst géint dëse Code. Et as e bedéngt zougelooss Traitement wat an der Phase 3 vun der Entwécklung as a jidder Proband muss seng Zoustëmmung bei dësem Experiment gin.
Eng Impfpflicht wär just richteg
wann ewei bei de Pocken
de Virus geif ausgelöscht ginn!!
Dat ass hei net de Fall!
Nodeems mer dann all fräiwelleg gezwongen geimpft sinn,
kennt awer e Lockdown ewei a Portugal a Spuenien!
Zuerst ein paar tausend Euro Strafe und danach eine Woche Knast, wo man bekanntlicherweise die Bürgerrechte an der Tür abgibt und man zwangsgeimpft wird vor der Zelle.
@Robert Hottua
„Es gab in Luxemburg sehr wohl eine Zeit, in der Behandlungszwang bestand. “
Die Zeit nennt man ‚heute‘. Wir lassen die Irren nicht auf der Straße rumlaufen, wir haben Institutionen wo sie zwangseingewiesen werden.
Man braucht bloß die Kriterien etwas zu ändern, was als ‚irr‘ gilt.
@Lily: Der Nürnberger Kodex spricht von Versuchen an Menschen.Sie präzisieren es genau „ bedéingt zougeloss « und hat somit das Stadium des mit zehn Punkten ( alle zehn Punkte ausdrücklich von Versuchen sprechen)versehenen Nürnberger Kodex , das Stadium des Versuches längst überschritten .Juristisch ist Ihre Argumentation nicht haltbar.
Dei‘ di mengen no 3-10 Boosterimpfhungen wir den Problem gelei’st ! Aber hallo, !!
@Nomi
„Dei‘ di mengen no 3-10 Boosterimpfhungen wir den Problem gelei’st ! “
Wat fir e Problem? Déi Netgeimpfte bleiwen doheem. Ass dach super!
Eng Mask un ass manner schlëmm wéi e Kondom beim Sex, dee musse mer scho 35 Joer undoen ouni dass een op d’Strooss geet.
@ Insterburg
E formidable Commentaire Äeresäits. Daer spuddelt vun Creativitéit an ech weess net wat nach alles dass engem d’Laachen am Hals stieche bleift.
Hei am Land brauchen mir keng Impfplicht zë färten ! Dann misst jo eenmool fir d’éischt bewissen ginn dass daat neit geféierlëch oder nët Sprëtz – Wonnermëttel jo zu ëppes dingt , an daat ass wëssenschaftlëch jo iwerhaapt nët méiglëch.
Wou hingéigen een Zwang an dër Konstitutioun verbueden ass, awer nët diskuttéiert an agehaalen muss ginn !
Esou einfach ass daat fir gesond an intelligent Leit déi hiir Rechter kennen an am Krich keng Angscht firum Ady an sengen Gielemännercher haaten an fir hiir Freiheet gekämpft hun, elo als Aussätzeger ze erklären an hinnen d‘Maul esou stoppen können.
Als Ungeimpfter empfinde ich die Aussicht, nicht ins Museum, Restaurant, Kino, Theater Konzert und öffentliche Veranstaltungen zu dürfen, als eindeutige Verbesserung meiner Lebensqualität.
Denn zu einer Gesellschaft, die in der Vergangenheit für multikulturelle Toleranz, Gleichberechtigung und Akzeptanz anderer stand und nun in ihrer ekelhaften und verkommenen Doppelmoral anderen Menschen ihre Grundrechte einschränkt, weil diese nicht der politisch korrekten gesellschaftlichen Idealvorstellung folgen, zu solch einer Gesellschaft möchte ich nicht gehören.
Drauf geschissen.
Nicht einmal für Mörder und Kinderschänder fordert ihr, dass sie bei einer Triage benachteiligt werden sollen.
Aber für Ungeimpfte fordert ihr es?!
Eure angebliche Toleranz ist nur das schäbig billige Parfüm, das den Gestank eurer Doppelmoral und eurer Intoleranz überdecken soll!
Und wenn ihr alle ehrlich zu euch selbst sein würdet dann würdet ihr das auch nicht wollen. Da aber die breite Masse durch die Indoktrinationspropaganda so gehirngewaschen ist, macht diese genau so mit wie damals als es auch gegen Andersdenkende und Juden ging.
Die Menschen, die nur noch die Staatspropaganda sowie die regierungstreuen „Qualitätsmedien“ schauen und dem Staatssystem alles bedingungslos glauben, wollen unbedingt das alles … Spritzen, Lockdown, 3G, 2G, 1G, Kennzeichnung Geimpfte/Ungeimpfte, Diskriminierung von Ungeimpften usw. usf.
Es ist ihnen völlig gleichgültig was daraus resultiert. Der gesellschaftliche Schaden und die wirtschaftlichen Folgen sind ihnen völlig egal. Sie plappern nur noch nach was ihnen von den Medien und der Regierung in den Mund gelegt wird. Dass nur ca. 0,2% der Bevölkerung betroffen sind interessiert sie nicht. Dass der PCR-Test Cola, Motoröl und jeglichen anderen Scheißdreck positiv testet, völlig egal.
Angeblich ist die Grippe und andere Infektionskrankheiten zurückgegangen weil sich alle an die Masken-, Hygiene- und Abstandspflicht halten… Doch Corona breitet sich immer weiter aus weil sich nicht alle an die Masken-, Hygiene- und Abstandspflicht halten…
Das können nur Menschen verstehen die in völliger Verblendung dem System schweigend folgen. Dass man auch eigenverantwortlich handeln kann und dafür nicht dem Staat immer mehr Macht geben muss, begreifen sie leider nicht mehr und die, die sich gegen eine Krankheit mit einer Sterblichkeitsrate von 0,2% impfen lassen haben komplett den Verstand verloren.
Die Fähigkeit eigenständig zu denken wurde durch die Indoktrination der Schulen sowie durch die massive System-Propaganda vollständig zerstört.
Der größte Schaden in der Gesellschaft entsteht durch die schweigende Mehrheit, die nur dem System folgt, sich fügt und alles mitmacht. Die gesellschaftliche Spaltung bis in die Familie hinein, Zerstörung von Freundschaften, Verlust von Arbeitsplätzen, Einschränkungen im Alltag und Privatleben bis hin zum Anerkennen von Diskriminierung und Diffamierung von Menschen die anders denken, alles das wird akzeptiert und mitgemacht.
Wir gehen Zeiten entgegen die keiner will, doch die Mehrheit unterstützt dies, da sie glaubt dass sie daran nichts ändern kann.
@yvette denken Sie das wirklich?! Ernsthaft?! Verstehen Sie überhaupt, auf was Robert Hottua Bezug nimmt? Ich bin fassungslos über Ihr undemokratisches und menschenverachtendes Gedankengut! Und was wäre, wenn Sie irgendwann plötzlich in eine bestimmte Kategorie eingeordnet werden? Einfach nur so, weil man es ‚heute’ kann?!!
…. und dass sowas von sowas kommt … 🎈
@Lilli. Alle Achtung den Nürnberger Kodex noch zu kennen, den ich 1935 geboren nie vergessen habe ……….
« die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist).Das heißt,dass die betreffende Person im juristischen Sinn fähig sein Muss , ihre Einwilligung zu geben, dass sie in der Lage sein muss, UNBEEINFLUSST durch Gewalt, BETRUG,LIST,DRUCK,VORTÄUSCHUNG oder irgend eine andere Form der ÜBERREDUNG oder des ZWANGES von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen , dass Sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können «
Anlass für den Nürnberger Kodex den Nürnberger Ärztekodex von 1947 …..Verbrechen gegen die Menschlichkeit , insbesonders verbrecherische medizinische Experimente ……
Impfpficht und Impfzwang können nie zu Gesetz in unserem Land werden , da sie im Gegensatz zu den Menschenrechten und der Menschenwürde stehen und folglich kein Bestandteil der bioethischen Grundlagen des Nürnberger Ärztekodex von 1947 sind . Hier wurde erstmals festgehalten, dass kein Mensch ohne sein Einverständnis für Experimente zur Verfügung stehen darf ! Es ist heutzutage ,70. Jahre danach wichtig dieses Kodex zu gedenken und sich allen Anfängen zu verwehren, da gemäss « ….die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist. Sie muss im juristischen SINNE fähig sein, unbeeinflusst durch GEWALT , BETRUG , LIST , DRUCK , VORTÄUSCHUNG , ÜBERREDUNG oder ZWANG ihre ENTSCHEIDUNG gut und ehrlich informiert selbst treffen können !!!
Dass einer Regierung die alles unternimmt um eine Seuche zu bekämpfen und ihre Pflicht und Schuldigkeit gegenüber ihren Wähler vorbildlich erfüllt leider auch ihre Grenzen hat , muss leider von jedem akzeptiert werden .
@kritischen zuschauer / Kleine Anregung, lassen Sie sich nur einen Tag auf eine Intensivstation „einladen“.
Oder lassen Sie sich infizieren und dann reden wir weiter.
In Ihrer Umgebung scheint noch keiner das Virus nicht überlebt zu haben!?
„Wir gehen Zeiten entgegen die KEINER will, doch die MEHRHEIT unterstützt dies,“
Würden Sie mal kritisch darüber nachdenken.
@Blaat:Sie interpretieren den Nürnberger Kodex falsch. In den zehn Artikel des Nürnberger Kodex wird explizit von Versuchen geschrieben. Das Impfserum hat längst den Stadium des Versuches überschritten und ist zugelassen. Über Langzeitwirkungen,Nebenwirkungen darf man diskutieren , aber Ihren Argumentation direkt vorzugreifen . Dann dürften Sie sich nie operativen Eingriffen unter Narkose, Zahnbehandlung unter Betäubung der Zahnnerven unterwerfen oder zum einfachen Hustensaft, „ Aspro“ greifen die auch Nebenwirkungen hervorrufen, die Gesundheit schädigen könnten. Ich bin immer dafür die Wissenschaft , die Medizin zu hinterfragen, muss aber auch die Vorteile einer Behandlung abwägen um in Notsituationen richtig zu handeln.
@Herr WIEDER , unter normalen Umständen erniedrige ich mich nicht Leuten die sich ihres Namen schämen zu antworten. Da sie mir aber Recht geben ohne zu verstehen , erlaube ich mir einem traurigen Anonymen für einmal zu danken.
Überlesen sie nochmals was der Kodex sagt und versuchen zu verstehen. ! Nichts zu danken.
Gaston Blaat, 6 rue Pierre Claude in Esch.
Ujheen
@ Insterburg
„E formidable Commentaire Äeresäits. “
Villmools Merci, ech gi mer ëmmer Méi.
Alles ist möglich, wir hatten schon beides, mit der gleichen Verfassung wie heute.
@Wieder Mann, „Das Impfserum hat längst den Stadium des Versuches überschritten“
Dies ist leider nicht der Fall und zwar weil diese experimentellen Substanzen eben nur bedingt zugelassen sind ist dieses Status nicht gegeben! Sämtliche Beschlüsse dieser experimentellen Substanzen basieren auf die EU-Verordnung 507/2006. Diese Bestimmung regelt ausschließlich bedingt zugelassene Arzneimittel! Wie Ihnen vielleicht bekannt sind diese Arzneimittel nur deswegen bedingt zugelassen, weil eben grundsätzlich wichtige Studien für die Feststellung deren Wirksamkeit und deren Sicherheit nicht vorhanden sind. Sie fehlen, sind nicht existent. Das heisst, es wird hauptsächlich von allen wesentlichen Studien ausgegangen die für die Zulassung benötigt werden, präklinischen Studien; Studien an Tieren, pharmakologische Studien und klinischen Studien. Genau bei diesen experimentellen Substanzen die hier als Covid-19 Impfung propagiert werden ist dies aber der Fall.
Der Bestimmung ist unter Artikel 8 eindeutig zu entnehmen, dass die betroffenen Personen, also in diesem Fall die EU-Bürger, die zu einer Behandlung nicht nur eingeladen sondern eben auch gezwungen werden ausdrücklich darüber informiert werden müssen, dass es sich um nur bedingt zugelassene Substanzen handelt. Diese Informationen werden in Luxemburg in nahezu keiner Weise gegeben, ganz im Gegenteil. Es finden weder medizinische und komplette Aufklärungsgespräche die nur von einem Arzt vorgenommen werden dürfen statt, noch wird ein Informationsbogen mit allen Punkten der Aufklärung ausgeteilt. Es muss auch festgehalten werden, dass diese Informationen laut Artikel 8 der EU-Verordnung obligatorisch sind, hinzukommt dass die Zulassung definitiv auf europäischer Ebene erfolgt, was bedeutet auf der Basis von sogenanntem EU-Recht, sodass die genannte Verordnung 507/2006 in jedem EU-Mitgliedsstaat verpflichtend und direkt anwendbar ist. Sie muss also zwingend von den Regierungen und allen Behörden, mitbetroffen sind natürlich auch die Gesundheitsbehörden, Berufskammern…usw. angewendet werden!
Wer diese Verordnung also verletzt begeht somit einen schweren Rechtsbruch, was hier leider täglich der Fall ist!
In dem Moment wo man betroffene Personen laut Artikel 8 EU-Verordnung 507/ 2006 ausdrücklich im Informationsbogen dieser entsprechenden Substanzen und generell also auch in der Propaganda informieren muss, muss man den Menschen natürlich auch präzise erklären was denn eigentlich eine bedingte Zulassung auch bedeutet. Gleichwohl muss auch der Grund der bedingten Zulassung erklärt werden, also weshalb Sie nur bedingt zugelassen sind. Diese vom genannten Artikel ausgehende Informationspflicht impliziert somit, dass die Bürger über den kompletten Mangel von wesentlichen Studien aber auch noch von laufenden Studien informiert werden müssen! Diese Informationspflicht impliziert aber auch die Aufklärung über die nicht evidenzbasierte Feststellung der endgültigen Wirksamkeit oder der endgültigen Sicherheit dieser Substanzen! Gleichwohl wird auch bei der Verabreichung dieser Substanzen die Offenlegung sämtlicher potenzieller Risiken und möglichen Nebenwirkungen gefordert; die betroffene Person muss wissen welchen Risiken sie sich aussetzt und welche Risiken sie auch eingeht.
Allerdings wird bei in nahezu sämtlicher Propaganda ob Medien oder auch von Seiten der Regierung diese Pflicht nicht vollständig ausgeführt und auch ignoriert.
Ich lade Sie ein sich auch die Anlagen zu den Beschlüssen über die bedingte Zulassung dieser Substanzen anzusehen, in diesem Fall sind es 4, und diese Beschlüsse sind versehen mit Anlagen, Anlagen wo die EU-Kommission, die Eigenschaften dieser Substanzen, deren Zweck und auch die Bedingungen unter denen diese Substanzen zur Anwendung gebracht werden dürfen definiert. Diese Beschlüsse und die Anlagen sind klar und deutlich formuliert und sind unter im human medicine register nachzulesen.
Ich möchte Sie auf einen fundamentalen Punkt aufmerksam machen. Siehe hierzu unter Anlage 2, B. BEDINGUNGEN ODER EINSCHRÄNKUNGEN FÜR DIE ABGABE UND DEN GEBRAUCH
Hier steht folgendes:
Arzneimittel was der Verschreibungspflicht unterliegt! .
Was das bedeutet, ist ihnen hoffentlich klar und vor allem müsste dies unseren Ärzten klar sein.
Ich möchte Sie auf einige weitere Punkte aufmerksam machen: Wir haben es ja bei diesen Substanzen mit dem Umstand zu tun, dass diese Substanzen nicht für die Verhinderung der Infektion mit dem Virus zugelassen wurden, die EMA selbst hat ja in ihrem Assessment Report (Bewertungsberichte) die die EMA für alle dieser 4 „Impfstoffe“ im Rahmen der Zulassungsverfahren dies auch festgestellt. In diesem Report erklärt die EMA selbst , dass Sie kein Wissen und keine Daten darüber besitzen ob diese Substanzen die Infektionsketten unterbrechen können, das heißt ob diese Substanzen eine Wirkung gegen diese Infektion und damit der Infektiosität haben.
Mittlerweile ist diese Information auch bekannt. Aufgrund der sich nun seit Monaten laufend herausstellenden Fakten, dass diese fehlende Wirkung nicht nur in den Studien nachgewiesen wurde sondern, dass sie auch in der Realität diese Wirkung nicht haben, konnten diese Substanzen von der europäischen Kommission nicht für den FREMDSCHUTZ bei dem es ja bei einer Impflicht geht zugelassen werden. Und sie wurden auch nicht für den Fremdschutz zugelassen, denn aus den Anlagen zu den Beschlüssen über die bedingte Zulassung, die im übrigen von der europäischen Kommission selbst kommen geht eindeutig hervor, dass diese Substanzen für die Verhinderung der schweren Verläufe der Krankheit sind. Auch da hat die EMA in ihren Assessment Report erklärt, dass aufgrund der wenigen Studien vor die gemacht wurden vor bedingter Zulassung es nicht möglich war statistische Schlussfolgerungen zur Verhinderung selbst, dieser schweren Krankheitsverläufe zu fassen. Es gilt zu berücksichtigen das die EMA auch in ihrem Assessment Report erklärt, dass sogar die Verhinderung der schweren Krankheitsverläufe keine statistisch relevanten Schlussfolgerungen gezogen werden können! Selbst die Hersteller dieser Substanzen haben in den sogenannten Risk Management Report erklärt, dass sie keinerlei Informationen darüber haben welche Auswirkungen diese Substanzen, mittel und langfristig haben. Sie erklären auch ausdrücklich, dass sie keinerlei Informationen darüber haben, welche Auswirkungen diese Substanzen auf Schwangere, auf ungeborene Kinder, auf Kinder, gestillte Kinder, auf Menschen mit einem Problem mit ihren Immunsystem und auf Menschen die einen entzündlichen Vorgang in Ihrem Körper haben (dieser kann jeglicher Art sein).
Es wird hier nahezu rücksichtslos das Risiko eingegangen gesunde Menschen, zu schweren Erkrankten, Invaliden…usw. und im schlimmsten Fall umzubringen. Bei Sterbefällen verursachen oder beantragen die Gesundheitsbehörden von sich aus auch keine Autopsien.
Selbst für die Autopsien muss eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt werden… am besten mit beweisen, denn in vielen Fällen ist Staatsanwaltschaft sehr zurückhaltend was die Anordnung zu Autopsien anbelangt. Das selbst bei jungen gesunden Menschen! Siehe hierzu Italien. Es ist seltsam, dass die Gesundheitsbehörden auch im Rahmen einer verpflichtend vorgesehenen Pharmakovigilanz nicht sofort aktiv wird. Wieso nicht? Es geht ja nicht nur darum im Interesse der Hinterbliebenen Schadensersatzansprüche zu stellen und mit der Autopsie einen Kausalzusammenhang mit den verabreichten Substanzen festzustellen sondern wir haben es hier mit der Verabreichung auf nationaler und globaler Ebene von experimentellen Substanzen zu tun. Es wird somit die gesamte Bevölkerung was natürlich auch immer mehr Kinder, Jugendlichen und schleichend Kleinkinder aber auch Säuglinge betrifft, einem exorbitantem Risiko, was Gesundheit und Leben anbelangt ausgesetzt.
Aufgrund, dass sämtliche bedingten Zulassungen die ja jährlich erfolgen ein Rechtsakt sind, der wiederum begründet werden muss, sollten die Begründungen im Sinne des Rechts auf (Aufklärung) von Seiten der EMA offengelegt werden, was aber bis heute nicht getan wurde. Ein Vergleich sämtlicher vorherigen und heutigen Daten die zur Begründung dienten und dienen ist somit nicht möglich.
Hier ist auch etwas für unsere Journalisten, die sich dran hängen könnten; Die Entscheidung eines Us-Gerichts, die auf einem Freedom for Information Act basiert, hat dafür gesorgt, dass wir einen Teil der Comirnaty-Daten die an sich 55 Jahre unter Verschluss bleiben sollten endlich zu Gesicht bekommen dürfen.
Das Gericht hat angeordnet, dass die FDA diese Daten freigeben muss, auf die Sie ihre Emergency-Use-Autorisation für die Pfizer Spritze stützt. Dieses Urteil wurde zwar in den USA gesprochen ist aber auch in der europäischen Union als rechtliche Referenz anwendbar, denn der Fall ist der selbe, wir sprechen ja hier von den Studien. Es sind die Studien für die selben Produkte. Wir haben auch eine bedingte Zulassung und wir haben das Recht zu wissen auf welche Daten die Beschlüsse gestützt sind.
Es wurde angeordnet, dass jeden Monat 500 Dokumente freigegeben werden müssen, und es wird weiterhin kritisiert, wie dieses Produkt nicht innerhalb der ersten Monate vom Markt genommen wurde, das bleibt ein Rätsel. Wir müssen festhalten, dass wir hier erst bei der Studie sind, die dementsprechend auch noch nicht mal beendet ist. 42000 Menschen waren in dieser involviert wovon 1227 Todesfälle zu verzeichnen sind und das lediglich bis Februar seit Zulassung.
Was ebenfalls zu beachten ist, ist dass von den aufgezeichneten Nebenwirkungen sind etwa 1 zu 37 tödlich, dies geht auch aus den Dokumenten der FDA hervor. Ich möchte noch unbedingt hinzufügen, dass in Anbetracht dessen, dass die Substanzen verschreibungspflichtig sind ist es so, dass es eben nicht sein kann das praktisch eine Regierung oder eine ausführende Behörde für alle einfach bestimmt, dass jeder zu einer Behandlung mit einer experimentellen Substanz verpflichtet ist sondern aufgrund der EU-rechtlichen Bestimmungen für diese Substanzen muss immer noch ein Arzt eine Verschreibung vornehmen, sodass dieser dann die umfassende Haftung für seine Entscheidung übernimmt. Der Arzt muss ein komplettes und vollständiges Aufklärungsgespräch mit dem Patienten führen und erklären weshalb er der Meinung ist, dass eine experimentelle Substanz für die weder die Wirksamkeit noch die Sicherheit festgestellt wurde für den Patienten empfehlenswert ist. Weshalb die eine Behandlung mit einer solchen Substanz für eine gesunde Person, die in keiner Weise eben reell ein großes Risiko trägt an Covid zu erkranken Sinn macht, und natürlich impliziert dies auch weshalb der Arzt einer solchen Person diese experimentelle Substanz verschreiben will. Mann bedenke auch die Person die bereits Antikörper entwickelt haben, weil sie die Krankheit eben auf natürlichem Weise durchgemacht haben. Es ist ganz klar, dass bei der Verschreibung einer solchen Substanz zumindest auf EU-rechtlicher Ebene und auch nationaler Rechtsebene hervorgeht, dass ein Arzt so eine Substanz nur dann verschreiben kann, wenn er die betreffende Person vollumfänglich informiert hat, was ja hierzulande nicht passiert. Außerdem geht das auch nur dann wenn er die Verantwortung für sämtlichen Konsequenzen die daraus folgen übernimmt. Das heißt hier muss ein Arzt, Name, Vorname, Adresse dafür Verantwortung übernehmen und für die Verschreibung einer solchen experimentellen Substanz gerade stehen.
Das geschieht hier aber nicht! Und zudem wenn jemand verpflichtet wird sich gegen die Infektion mit dem Virus zu impfen und ihm wird ein Arzneimittel verschrieben, dass nur gegen die Entwicklung der Krankheit zugelassen wurde, dann bedeutet das, dass die Verschreibung im Rahmen eines offlabeluses, also eines Medikaments das gar nicht zugelassen wurde, deswegen ja: bedingt zugelassen erfolgt. Also hier entsteht für den „verschreibenden“ Arzt sofern überhaupt eine Verschreibung erfolgt, eine fast untragbare Haftung, die kein Arzt aus rechtlicher Sicht tragen kann und das unabhängig des hippokratischen Eids.
Die Überprüfung der Indikation von Seiten des Arztes wird aufgrund mangelnder Daten auch nicht ermöglicht.