Mi., 27. November 2024




  1. de Ben /

    Muss der Rauchmelder denn unbedingt im Schlafzimmer angebraucht werden? Geht es nicht auch im Flur oder im Wohnzimmer ( Living ). Die Rauchmelder-Kontrolle sollten sich auf jeden Fall vor der Inspektion anmelden. Aus Höflichkeit und um sicher zu gehen, dass jemand zuhause ist.

  2. Résidence ouni Brandschutz /

    Da misst dat Gesetz 2020 och fir AL Appartementshaiser gellen (lo idiotesch réischt 2023), net just di nei!!! Di al mussen och norüsten mam syndic an den parties communes, Gank, Trapen, Keller, Garagen… Wat netzt mir mein Rauchmelder a mengem Appart, wann déi drenner, driwwer, derniewt keen hunn??? Hir Bud brennt of, an aner +- 50 onschelleg Leit-Noper erstecken oder verbrennen an hirem Appart oder um Fluchtwee voll Damp, ouni Sprinkler…

  3. Rauchmelder-besitzer /

    Jeder normale kluge Mensch hat sowieso längst Rauchmelder im Haus! Das Gesetz ist überfällig, andere Länder haben es seit Jahren! Die Differenzierung zwischen alt und-Neubauten ist idiotisch, das Feuer kennt kein Unterschied. Und die kommende Pflicht war seit Jahren bekannt! Die Hausverwalter von Appartementshäusern verstecken ihre Unlust zum aufhängen von vernetzten Rauchmeldern in grossen Gebäuden nun hinter dem 2023 Gesetz für Altbauten. das wird schief gehen, bei Brand!

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