Escher Straßenpoller / Die Bürger sind genervt, doch die Gemeinde sieht sich im Recht
Vor dem Schnellgericht in Luxemburg ging es am Donnerstag um die Legitimität eines Straßenpollers in Esch/Alzette. Dieser verhindert im oberen Teil der Alzette-Straße den uneingeschränkten Zugang zur rue Pierre Claude. Schikane, sagen betroffene Bürger, die nun Klage führen. Die Gemeinde Esch betont hingegen die Rechtmäßigkeit des Pollers, mit Verweis auf die Sicherheit. Urteil am 31. Januar
Ein Straßenpoller im obersten Teil der Alzette-Straße (Kreuzung bd. Prince Henri) verhindert seit September 2019, dass die Bewohner der Pierre-Claude-Straße uneingeschränkt mit ihrem Wagen bis vor ihre Haustür gelangen können. Geöffnet ist die Barriere unter der Woche nur zwischen 6 und 10 Uhr morgens sowie zwischen 18 und 20 Uhr abends. Zugang also nur während 6 von 24 Stunden am Tag. An Sonn- und Feiertagen ist komplett gesperrt.
Zwei der betroffenen Bürger haben die Sache vor Gericht gebracht, weil sie keinen anderen Ausweg gesehen haben. Den Poller empfinden sie als Schikane. Am Donnerstag ist der Fall, nach zweimaligem Verschieben, vor dem Schnellgericht diskutiert worden. Kontradiktorisch, wie nicht anders zu erwarten war.
Der Straßenpoller, genau wie das ihm zugrunde liegende Verkehrsreglement, sei legal, sagt die Juristin der Stadt Esch. Sie weist darauf hin, dass der Poller erst in Betrieb genommen wurde, nachdem die legale Basis geschaffen, gutgeheißen und offiziell ausgehangen war, so wie das Gesetz es vorschreibt.
Dieser Poller sei installiert worden, um sicherzustellen, dass das Reglement der Fußgängerzone eingehalten wird. Also, um zu verhindern, dass Autofahrer unerlaubt in die Fußgängerzone hineinfahren. Allgemein solle der Verkehr eingeschränkt werden, zum anderen gehe es hier, besonders wegen der nahen Brill-Schule, aber vor allem um mehr Sicherheit, so die Juristin der Gemeinde.
Dass der Poller nicht ausdrücklich im Gemeindereglement vorgesehen ist, sei wohl richtig. Man berufe sich aber hier auf die Straßenverkehrsordnung, die einen breiten Spielraum lasse, um selbstständig zu handeln, also auch technische Möglichkeiten erlaube, um die Fußgängerzone zu schützen. Die Bürger aus der Straße hätten aber die Möglichkeit, im besonderen Bedarfsfall zeitweise einen Zugangsbadge zu beantragen.
Anwalt widerspricht
Dem Anwalt der betroffenen Bürger zufolge schieße der Poller übers Ziel hinaus. Außerdem sei das Argument der Sicherheit nicht hieb- und stichfest. Wenn nämlich im Gemeindereglement stehe, dass im Notfall der Zugang in eine Straße immer gewährleistet sein müsse, dann sei eben genau das hier nicht gegeben. Nämlich dann nicht, wenn der Poller einem Arzt oder Notdienst den Weg versperrt und es zu Verzögerungen kommt – zulasten und nicht zugunsten der Sicherheit, wie die Gemeinde behaupte. Damit, so argumentiert der Anwalt, sei der Poller also ein Verstoß gegen das Reglement der Stadt Esch.
Dabei gäbe es durchaus andere Möglichkeiten, um die Sache zu regeln, so der Rechtsbeistand der Bürger. Jeder der nur rund ein Dutzend Haushalte in der Straße solle einen Zugangsbadge bekommen und nicht nur derjenige, der eine Garage dort habe. Oder man solle ein anderes System installieren, eine Art Radar zum Beispiel, das diejenigen sanktioniert, die unrechtmäßig in die Straße hineinfahren, alle anderen aber ohne jegliche Verzögerung passieren lässt.
Das Urteil ergeht am 31. Januar.
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Nicht die einzige Dummheit in Esch /Alzette, wenn man vom Kreisverkehr Hiehl Richtung Audun le Tiche fährt geht gegenüber der Tankstelle Terre Rouge eine kleine Straße zum Musikkonservatorium ( Sens Unique ) aber auf dem Straßenbelag ist ein Kreuz aufgemalt “ RECHTS VOR LINKS „, sehr eigenartig.
Und nun wieder das leidige Thema was immer noch nicht behoben ist Rue des Remparts seit mehr als einem Jahr kpl. renoviert als Verkehrs beruhigende 20iger Zone ausgeschildert immer noch benutzt von Autofahrer wie eine F1 Piste überhöhte Geschwindigkeit und trotz Einbahnstraße wird sie manchmal in beide Richtungen befahren.
Nach mehrmaligen Reklamationen bei der Gemeinde, Police Proximete und Police Luxemburg Stadt keine Änderung, selbst die Gemeindearbeiter fahren mit ihren Gefährten mit überhöhter Geschwindigkeit.
Da hier kleine Kinder wohnen die im Sommer draußen spielen warte ich auf den Tag wo etwas passiert. Ich denke das im Gemeinderat Menschen sitzen die sich nicht um das Wohl der Bürger kümmern sondern nur einen gesicherten Arbeitsplatz haben wollen, man gibt Geld für Dummheiten aus ( bunte Bänke, Heizluftballon und E-Räder ) aber alles andere ist den Verantwortlichen egal.
V. Spautz war schon keine gute Bürgermeisterin aber G. Mischo !!!!!
Ein mehr als besorgter Bürger.
Meine moralische Unterstützung haben diese Bürger voll und ganz. Endlich mal jemand, der diesem Wahnsinn in Esch etwas entgegen setzt.
Ich kenne keine andere Stadt, die ihre Bürger derart paternalisiert und gleichzeitig behindert wie die Stadt Esch.
„eine Art Radar zum Beispiel, das diejenigen sanktioniert, die unrechtmäßig in die Straße hineinfahren.“
In Straßen ’nur für Anlieger‘ kann jeder hineinfahren, der dort einen Parkplatz suchen will, das hat vor vielen Jahren der Substitut der Staatsanwalt in einem Präzedenzfall erstritten, weil er sein Knöllchen nicht zahlen wollte.
@Grober
Genau, nur ein Poller hilft wirklich.
D’Leit schéngen ze mengen den Accès mam Auto wär e Recht, et ass e Privileeg.
Tja,et ass emmer daatselwecht…wann jiddereen sech ging un den Code de la Route haalen,dann wiiren esou Spichten an dem Bausch seng Photoapparaten iwwerflessig,et muss een dach awer och feststellen,dass d’Klappjuëgd op d’Autofuërer op ass an deï gring Tuutebatti’en jeitzen ganz haart an de Bësch!Een Trouscht….hei am Franzouseland gin et grad esou Tricken!
Sollen sech net wonneren wann ëmmer méi Buteck er an Wunnengen am Zentrum eidel stinn. An keen méi do Wunnen well.
Die Juristin der Gemeinde Esch – Alzette , bekannt in der Presse unter dem Namen ( Neu ) Schilda , brachte vor dem Schnellgericht tolle Argumente vor. Der Poller garantiert die Sicherheit der Schulkinder da diese um 8 Uhr morgens zur Schule gehen und der Poller von 6 bis 10 Uhr gar nicht in Betrieb ist. Selbige Strafverteidigerin pochte vor dem Richter darauf dass der Poller ja mal nicht in dem Gemeindereglement angeführt sei.
Das Schnellgericht hat es also sehr leicht am 31 Januar 2020 sein gerechtes Urteil zu fällen , oder ?
VIVE NeiWahlen well ausser vill gesprudels an wuarm Loft huet dei Muppets Show net vill emgerappt
Alte Escher lassen sich eben nicht von unerfahrenen arroganten Grünschnäbel ihrer Rechte berauben. Mit aus aller Welt zugezogenen Einwohner , die aus Angst vor den sich als Herren aufspielenden Bürgervertreter zittern, ist es leicht egal was vor zu schreiben. Eine Schande nur daran zu denken , die Freiheit eines Menschen zu rauben. Das Gericht wird am 31 Januar bezeugen ob wir in einer Demokratie leben oder nicht !