Corona-Krise / Nach dem Ende des Ausnahmezustands gelten neue Verfahren für Anträge auf Kurzarbeit
Mit dem Ende des Ausnahmezustands gelten von Juli bis zum 31. Dezember 2020 neue Verfahren für jene Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind und für ihre Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen wollen. Die Regierung hat die Möglichkeit der Kurzarbeit bis zum Ende des Jahres verlängert, um die Wirtschaft wieder auf Touren zu bringen. Das teilt das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung mit.
So müssen Anträge für den Monat Juli im Zeitraum zwischen dem 20. und dem 26. Juni gestellt werden. Anträge für die darauffolgenden Monate immer zwischen dem 1. und dem 12. des Vormonats (für den August also vom 1. bis 12. Juli, für den September vom 1. bis 12. August usw.). Rückwirkend wird Kurzarbeit in Zukunft nicht mehr gestattet.
Das Unternehmen oder sein Vertreter (z.B. ein Treuhänder) muss den Antrag elektronisch über seinen Berufsbereich der Plattform MyGuichet.lu einreichen. Der Antragsteller benötigt ein LuxTrust-Produkt (z.B. Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis. Das elektronische Formular soll ab dem 20. Juni online verfügbar sein.
Mehr Informationen
Ab dem 18. Juni 2020 wird die Hotline 8002-9191 an Werktagen zwischen 8.00 und 17.00 Uhr besetzt sein, um Fragen zu Kurzarbeitsanträgen zu beantworten.
- Verlassenes Auto und Flucht mit quietschenden Reifen – Polizei stoppt alkoholisierte Fahrer - 25. Januar 2025.
- Busfahrer verliert Kontrolle – prallt gegen Geldautomaten - 25. Januar 2025.
- Rückkehr zur Normalität: Freigestellte Lehrer sollen bald wieder unterrichten dürfen - 25. Januar 2025.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos