/ „Die Gewaltentrennung spielt in beide Richtungen“: Auch Justizministerin Tanson findet Solovieff Brief „unglücklich“
Seit Tagen wird in Luxemburg über die Gewaltentrennung zwischen Justiz und Legislative diskutiert. Anlass dazu gab ein Brief der Generalstaatsanwältin Martine Solovieff und des Präsidenten des höchsten Gerichtshofs, Jean-Claude Wiwinius, an den Chamberpräsident Fernand Etgen. Darin beschweren sich die Autoren über die parlamentarischen Fragen zum Thema Datenschutz. Jetzt meldet sich auch die neue Justizministerin Sam Tanson zu Wort – und findet die Initiativeder Justiz „unglücklich“.
„Ich habe mit Martine Solovieff über den Inhalt des Briefes gesprochen. Und ich habe ihr gesagt, dass meiner Meinung nach die Gewaltentrennung in beide Richtungen spielt und es sehr wichtig ist, dass auch die Generalstaatsanwältin nicht den Anschein macht, als ob sie sich in die Frage einmischen möchte, ob eine parlamentarische Frage zulässig ist oder nicht“, wird Sam Tanson von RTL zitiert. Im Gespräch mit Paperjam betont die Ministerin, dass sie allerdings auch Verständnis für die „unglückliche“ Reaktion der Generalstaats habe: „Ich denke, dass Frau Solovieff und Herr Wiwinius sich vor allem darüber beschweren wollten, dass eine parlamentarische Frage den Ruf der Generalstaatsanwaltschaft in Frage stellte und dabei auf einem Facebook-Post basierte. Das war der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.“ Es sei nun an der Zeit, dass die Gemüter sich beruhigen, damit man wieder zusammenarbeiten könne.
Klarere Trennung
Ähnlich sieht es auch LSAP-Fraktionsvorsitzender Alex Bodry gegenüber RTL. Er führe die Reaktion der Generalstaatsanwältin auf das Gefühl zurück, dass sie zum Spielball von parteipolitischen Strategien werden könnte. „Sie wollten sich sofort dagegen wehren und verhindern, dass das geschieht. Das kann ich nachvollziehen.“
Im Falle des zweiten Briefs, der bei der CSV für Stirnrunzeln sorgt, gibt Sam Tanson im Gespräch mit Paperjam der Generalstaatsanwältin Rückendeckung. Dabei geht es um eine Antwort von Solovieff auf einen Brief des CSV-Abgeordneten Félix Eischen vom 25. Juni. Angehängt an die Nachricht war ein Audit über den Filmfong. Der Abgeordnete vermutete, im Dokument Beweise für Rechtsverstöße gefunden zu haben. Daher ist es seine Pflicht, diese Informationen an die Justiz weiterzuleiten. „Die Generalstaatsanwältin hatte Recht, sich nach der Herkunft des Dokumentes zu erkundigen. Nicht um herauszufinden, wer genau es dem Abgeordneten zugespielt hat, sondern um zu erfahren, ob das Dokument auf legale Weise beschafft wurde oder nicht.“
Die Gewaltentrennung in Luxemburg müsse allerdings demnächst überprüft werden, finden sowohl Justizministerin Tanson wie auch Alex Bodry. Es sei problematisch, dass die Generalstaatsanwaltschaft dem Justizministerium unterstehe. „Die Generalstaatsanwaltschaft soll einen ähnlichen Status bekommen wie Richter“, sagt Bodry gegenüber RTL. Die Frage könnte in einer neuen Verfassung gleich mitgeregelt werden. Auch Tanson will einer „klarere und striktere Trennung zwischen Jusitministerium und Generalstaatsanwaltschaft.“
Casier bis
Im Rahmen des Paperjam Gesprächs über Gewaltentrennung wurde Justizministerin Tanson auch nach dem weiteren Verlauf im „Casier bis“ gefragt. Doch sie hält sich bedeckt. Man sei dabei, ans Licht gekommenen Schwierigkeiten zu identifizieren und sich neue Regeln zu geben. „Es ist wichtig, dass wir einen legalen Rahmen schaffen, damit die Bürger wissen, unter welchen Umständen ihre Daten verwendet werden dürfen. Wann brauch es nur den Casier judiciaire und wann wird das berühmte JuCha überprüft?“, sagt Tanson. Noch vor Weihnachten solle ein Gesetzestext ausgearbeitet werden, der die Nutzung der Datenbanken regelt, hat Vizepremier und Polizeiminister François Bausch versprochen.
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Unsere Justiz ist es nicht gewohnt, dass man ihre oftmals dubiosen Entscheidungen und Machenschaften hinterfragt. Unter ihren Talaren eine Mentalität wie die Oberschicht vor tausend Jahren.
“ Es sei problematisch, dass die
Generalstaatsanwaltschaft dem
Justizministerium unterstehe.“
Und das finden altgediente
Juristen erst jetzt heraus.?
Lifelong learning eben.
Wenn unsere Justizministerin über Gewaltentrennung doziert, ignoriert sie bewusst die Tatsachen. Der Parquet untersteht dem Justizminister, welcher ihm Anweisungen geben kann. In einem Fall von Kindesmissbrauch hatte der Beschuldigte den späteren Justizminister als Advokat. Als eine Anklage kaum noch vermeidbar gewesen, formulierte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift sicherlich bewusst so schwachsinnig dass das Gericht die Klage wegen diesen Schlampereien abweisen konnte. So funktioniert in Luxemburg der Rechtsstaat.
Die Gewaltentrennung ist nicht so einfach wie die grüne Justizministerin es darzustellen versucht, denn z.B. unser Recht das ja auf der französischen Auslegung beruht : „En France, les constitutionnalistes ont toujours refusé d’accorder au judiciaire le caractère de pouvoir. Dans la Constitution de la Ve, par exemple, le titre VIII est appelé « De l’autorité judiciaire ». On entend ainsi rejeter tout risque de gouvernement des juges, tel qu’il a pu y en avoir aux États-Unis. En particulier, le contrôle de constitutionnalité a été difficile à mettre en place (comment justifier qu’un juge puisse contrôler une loi, qui est l’expression de la volonté générale ? Also ist das Ganze „cum granis salis“ zu geniessen oder kommentieren…also hat Justitia keinen Gewalt nur einen Autorität, nuance…