Pandemie / Die Großregion zwischen Lockdown und Lockerungen: Diese Regeln gelten aktuell in Deutschland, Frankreich und Belgien
In Luxemburg steht aktuell das Leben im zweiten Lockdown wieder fast komplett still. Wer zu Hause bleiben kann, soll das tun. Im Einzelhandel werden derzeit nur die essenziellen Dinge verkauft, Dienstleister wie Friseure und die Gastronomie sind geschlossen. Lockerungen sollen nun nur schrittweise kommen. In den Nachbarländern gelten ähnliche Regeln oder drohen sogar wieder Lockdowns. Ein Überblick über die Situation in der Großregion.
Deutschland
Wie Luxemburg durchleben unsere deutschen Nachbarn gerade einen Lockdown. Seit Mitte Dezember schon liegen weite Teile des öffentlichen Lebens brach. Die Regeln gelten derzeit bis zum 10. Januar. Die Maßnahmen sollen aber verlängert werden. Es sei Teil der am Dienstag beim Corona-Gipfel gefassten Beschlüsse, „dass der Shutdown verlängert werden soll bis zum 31. Januar“, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Dienstag bei einem digitalen Neujahrsempfang in Mainz.
Allgemein gilt: Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten einigten sich am Dienstag beim Coronagipfel auf eine Fortführung und teilweise sogar eine Verschärfung des bestehenden Lockdowns: Demzufolge darf man sich im privaten Rahmen nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person treffen, die nicht zum Haushalt gehört.
Bisher gilt: Man darf sich sowohl zu Hause als auch in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands treffen. Allerdings nur zu höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht gezählt. Im öffentlichen Raum muss außerdem ein Abstand von 1,50 Meter eingehalten werden, sogar wenn man eine Maske trägt. Wann und wo eine Maskenpflicht besteht, legen die Kreise und Kommunen je nach Infektionslage fest.
In Rheinland-Pfalz ist zusätzlich der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum untersagt. Im Saarland wird zwischen 23 und 6 Uhr kein Alkohol mehr verkauft und die Polizei soll den Konsum auf belebten Straßen und Plätzen verbieten können.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten einigten sich am Dienstag beim Coronagipfel außerdem auf die Möglichkeit zur Erweiterung von Ausgangssperren. Solche gelten in einigen Regionen bereits. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokal Maßnahmen ergreifen „zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt“, heißt es in dem Beschluss, wie Reuters aus Verhandlungskreisen erfuhr. Tagestouristische Ausflüge seien diesbezüglich „explizit“ kein triftiger Grund.
Aktuell ist in ganz Deutschland der Einzelhandel stark eingeschränkt. Geöffnet sind derzeit noch Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte, Apotheken, Getränkemärkte, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken und Sparkassen, die Post, Waschsalons, Geschäfte für den Tierbedarf und der Großhandel. Im Saarland gilt außerdem eine Maximalanzahl von Kunden in den Geschäften. Sie dürfen pro 15 Quadratmeter Verkaufsfläche nur eine Person einlassen. Bau- und Elektromärkte sind geschlossen, dürfen aber Waren ausliefern, wenn es sich bei den Kunden um gewerbliche Handwerker handelt. Restaurants, Imbisse, Buchhandlungen und Gärtnereien können einen Abhol- und Lieferservice anbieten. Abholen geht allerdings nur, bis die von verschiedenen Ländern und Kommunen verhängte Ausgangssperre eintritt.
Handwerker und Dienstleister dürfen arbeiten, wenn die Corona-Regeln eingehalten werden können. Überall dort, wo aber die 1,50-Meter-Abstandregel zwangsweise beim Ausüben des Berufs gebrochen wird, müssen die Türen zubleiben. Dazu zählen Friseure, Barbiere, Nagelstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Ähnliches. Ausgenommen sind hier nur die Behandlungen, die medizinisch notwendig sind, wie zum Beispiel ein Termin beim Physiotherapeuten.
Gottesdienste und Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind erlaubt. Es gilt aber den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und man muss eine Maske tragen, selbst am Platz. Singen ist bei den Zeremonien allerdings verboten. Sport treiben ist für Amateure nur erlaubt, wenn dieser allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand ausgeführt wird. Profisportler sind davon ausgenommen. Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Und auch im Kulturbereich sind alle Einrichtungen geschlossen. Nur Spielplätze bleiben geöffnet, für Erwachsene gilt hier allerdings eine Maskenpflicht. Im Saarland sind außerdem Wildparks, Zoos und Bibliotheken sowie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe und vergleichbare soziale Einrichtungen geöffnet.
Die Schulen sind in Rheinland-Pfalz geschlossen, nur die Kitas bleiben im Regelbetrieb geöffnet. Noch bis zum 15. Januar 2021 werden Kinder und Jugendliche in dem Bundesland in allen Schularten ausschließlich im Fernunterricht gebildet. Für die Studenten in Rheinland-Pfalz gilt allerdings: Präsenzveranstaltungen können unter Einhaltung der Hygieneregeln abgehalten werden.
Wer in Rheinland-Pfalz oder im Saarland Urlaub machen will, der muss derzeit noch darauf verzichten. Übernachtungen sind nur für geschäftliche Zwecke erlaubt. Dauercamping ist verboten.
Frankreich
Noch befindet sich Frankreich nicht in einem dritten „Confinement“. Doch der könnte kommen – besonders da sich die Zahlen weiter besorgniserregend entwickeln. Manche Experten in Frankreich befürchten eine Welle und sprechen von einer „Reprise incontrôlée“ der Epidemie. Dennoch gelten derzeit schon strenge Maßnahmen, wie etwa eine Ausgangssperre.
Seit dem 2. Januar gilt in der direkten Nachbarregion Frankreichs eine Ausgangssperre von 18 Uhr abends bis 6 Uhr am Morgen. Die Maßnahme soll laut der Webseite der Regierung bis mindestens den 20. Januar dauern. Wer dagegen verstößt und ohne Attest oder guten Grund unterwegs ist, kann einer Strafe von 135 Euro unterliegen. Bei mehrfachen oder schweren Verstößen kann die Strafe bis zu 3.750 Euro betragen.
Ein Großteil des französischen Einzelhandels und der Wirtschaft hat geöffnet. Geschlossen sind aktuell aber noch die Restaurants und Bars. Das noch mindestens bis zum 20. Januar. Sie dürfen aber einen Lieferservice anbieten oder Kunden können von 6 bis 18 Uhr ihre Bestellungen abholen. Zuhaben auch Veranstaltungshallen, Diskotheken, Spielhallen, Kinos, Theater, Museen, Ausstellungsstätten, Sporthallen und Saunen (mit Ausnahmen für professionelle Sportler oder ärztliche Verschreibungen), Vergnügungsparks und Zoos. Kulturelle Stätten sollen noch bis zum 7. Januar geschlossen bleiben. Dienstleister wie Friseure haben in Frankreich geöffnet, müssen aber strikte Hygienekonzepte beachten.
Belgien
Belgien ist, wie Frankreich, offiziell nicht im Lockdown. Doch es gelten wesentlich strengere Regeln und deutlich mehr Geschäfte haben aktuell noch geschlossen. Erst beim Coronagipfel der Regierung und den Behörden am 8. Januar entscheidet sich, ob die aktuell geltenden Regeln gelockert werden.
Die essenziellen Geschäfte sind in Belgien, sowie in der ganzen Großregion, geöffnet. Dazu zählen Lebensmittelläden, die Apotheke und die Post. Auch Gärtnereien, Zeitungsläden und Baumärkte haben geöffnet. Es gilt allerdings, dass Einkäufe innerhalb von 30 Minuten gemacht werden sollen und eine Maske im Inneren der Geschäfte getragen werden muss. Außerdem gilt ein Verkaufsverbot für Alkohol ab 20 Uhr.
Dienstleister, die einen engen Kontakt mit den Kunden haben müssen, sind geschlossen. Das gilt etwa für Friseure, Beauty-Salons und ähnliche Berufe. Ausnahmen gelten hier nur mit einer ärztlichen Verschreibung. Auch der Gastronomie-Bereich bleibt in Belgien weiterhin geschlossen. Restaurants und Imbisse dürfen aber liefern oder bis 22 Uhr einen Abholservice anbieten.
In Belgien gilt übrigens ebenfalls eine Ausgangssperre. Dies zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens. Zu sich nach Hause einladen darf man nur eine einzige Kontaktperson. In der Öffentlichkeit dürfen sich bis zu vier Personen sehen. Dabei muss aber der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Kinder unter 12 Jahren zählen dabei nicht.
Kulturell gesehen liegt auch hier das Leben brach: Kinos, Theater und Konzerthallen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Ebenfalls zu sind Vergnügungsparks, Casinos und Zoos. Bibliotheken, Museen und Spielplätze sind allerdings geöffnet. Sport darf draußen nur zu maximal vier Personen betrieben werden – und auch nur, wenn dabei eine Distanz von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Sportklubs, Wellness-Zentren und Fitness-Klubs sind zu, Schwimmbäder haben aber geöffnet.
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