ASBL „Don’t forget us“ / Die meisten „chèques-repas“ gehen nicht an die Gastronomie
„Chèques-repas“ sollen nur bei der Gastronomie eingelöst werden – gehen aber zum größten Teil an die Supermärkte. So zumindest der Vorwurf von Anwalt Frank Rollinger, seines Zeichens Stimme der Horeca-Vertretung „Don’t forget us“. Mittelstandsminister Lex Delles fühlt sich derweil nicht zuständig.
Wo und wann dürfen Essensgutscheine eingesetzt werden? Das ist in Luxemburg laut Fränk Rollinger, Anwalt der ASBL „Don’t forget us“, ganz klar in der großherzoglichen Verordnung vom 29. Dezember 1986 geregelt – und trotzdem hält sich nicht jede Person und jedes Unternehmen an die Vorschriften. „Don’t forget us“ will laut eigenen Aussagen dem Horeca-Bereich bei der Regierung Gehör verschaffen. Am Freitag plant die ASBL eine Pressekonferenz, um weitere Forderungen zu stellen. Auch die Problematik der Essensgutscheine soll laut Rollinger angesprochen werden.
„Laut Gesetz dürfen die ‚chèques-repas’ nur während der Mittagspause in Restaurants eingelöst werden“, sagt Rollinger dem Tageblatt gegenüber. Die Regeln sind sogar noch strenger: „Der Mitarbeiter darf den Scheck weder am Ende des Arbeitstages noch am Wochenende noch während der Urlaubszeit oder bei Krankheit verwenden“, steht in einem Rundschreiben vom 3. Juni 1998 der Steuerverwaltung an die „Chèques-Repas Luxembourg S.A.“. Das Dokument ist auf der Seite von Edenred zu finden – eines der beiden Unternehmen, die sich um die Verteilung der Essensgutscheine kümmern.
Laut Rollinger fange das Problem dort an: Die Arbeitnehmer und Supermärkte würden sich nicht an die Regeln halten. Das sei Geld, das der Gastronomie fehle. Rollinger behauptet, dass nur 40 bis 50 Prozent der Gutscheine in Restaurants eingelöst werden – die restlichen „Chèques“ würden an die Supermärkte gehen. „Jedes Jahr verschwindet die Hälfte der Essensgutscheine, sie kommen nie bei den Gastronomen an“, meint der Anwalt. Die Zahlen würden aus einem Paperjam-Artikel stammen, den die Redaktion nicht finden konnte. Die ASBL „Don’t forget us“ wolle den Text allerdings am Freitag, während einer Konferenz zu diesem Thema, mit der Presse teilen.
Das Tageblatt hat Sodexo und Edenred am Mittwochnachmittag kontaktiert, um zu klären, wie viel Prozent der Gutscheine an die Gastronomie gehen. Beide Unternehmen gaben keine direkte Antwort und boten der Redaktion lediglich an, sich in der kommenden Woche noch einmal zu melden.
Wann darf ich meinen Essensgutschein benutzen?
Das Einlösen des „chèques-repas“ ist ganz klar geregelt. Folgende Regeln müssen laut offiziellem Schreiben der Steuerverwaltung beachtet werden:
– Pro Tag darf der Arbeitnehmer nur einen Essensgutschein benutzen.
– Der Gutschein muss für das „Hauptmahl“ eines Arbeitstages eingelöst werden.
– Der Arbeitnehmer darf den Essensgutschein nur in einem Restaurant benutzen.
– Das Restaurant darf nicht zu weit vom Arbeitsplatz („vernünftige Entfernung“) entfernt sein.
Es fehlen genaue Zahlen
„Ich glaube, die Zahl von 50 bis 60 Prozent der ‚chèques-repas’, die nicht an die Gastronomie gehen, ist korrekt“, meint Alain Rix, Präsident der Gastronomievertretung Horesca, am Mittwoch dem Tageblatt gegenüber. Die Horesca habe allerdings keine präzisen Zahlen. „Wir wissen nicht genau, was bei den Restaurants ankommt und was in einer Supermarktkette eingelöst wird“, sagt Rix. Grundsätzlich sehe der Horesca-Vertreter allerdings kein Problem darin, wenn die Gutscheine ihren Weg nicht in die Restaurants finden. „Wir haben jetzt nicht wirklich etwas dagegen, wenn man in den Supermarkt geht und sich dort eine Orange mit dem Gutschein kauft“, meint Rix.
Problematisch seien hingegen die Menschen, die die Essensgutscheine sammeln und dann „Batterien oder einen Fernseher“ kaufen. Die Horesca habe das auch schon mit den Supermarktketten besprochen. „Sie haben seitdem auch ein bisschen gebremst – aber nicht viel“, sagt der Horesca-Präsident. Teilweise bezahlen die Menschen laut Rix sogar in Kleidergeschäften mit den Scheinen. Das Thema stehe auch weit oben auf der To-do-Liste der Horesca. „Wir haben momentan allerdings so viel mit der Corona-Krise zu tun, dass das ein bisschen in den Hintergrund geraten ist“, sagt Rix. Vergessen sei es „sicherlich“ nicht.
Sich der finanziellen Verantwortung stellen
Laut Fränk Rollinger müssen sich sowohl Sodexo und Edenred als auch die Supermärkte ihrer finanziellen Verantwortung stellen. „Sie können dann sagen ‚Wir haben einen Fehler gemacht, wir können vielleicht eine kleine Spende machen, um euch auszuhelfen’“, meint Rollinger. Jeder Gutschein, der seinen Weg nicht in die Restaurants findet, stelle nämlich einen Verstoß dar. Das sei auch ein Risiko für den Arbeitgeber: „Dieser muss dann nämlich nachträglich Steuern und Sozialkosten bezahlen“, sagt Rollinger.
Die Essensgutscheine werden von der Steuerverwaltung nicht als Sachleistungen gewertet. Das heißt: Der Betrag werde nicht besteuert – ein Vorteil für Unternehmen und Angestellte. Allerdings sei das nur der Fall bei den Essensgutscheinen von 8,40 Euro. Bei den Scheinen von 10,80 Euro werde die Differenz besteuert. Ein Arbeitnehmer macht sich laut Rollinger beim falschen Einlösen eines „chèque-repas“ strafbar. „Doch auch die Betriebe, die den Gutschein annehmen, obwohl sie wissen, dass es sich dabei nicht um ein Essen während der Arbeitszeit handelt, sind in der Schuld“, präzisiert der Anwalt.
Das Mittelstandsministerium wollte sich zum Thema der Essensgutscheine nicht äußern. „Wir sind leider nicht für diese Fragen zuständig“, schreibt ein Sprecher des Ministeriums dem Tageblatt und leitet die Redaktion an das Finanzministerium weiter, das wiederum bis Redaktionsschluss nicht auf die E-Mail geantwortet hat.
Die Gastronomie verliere jährlich 75 Millionen Euro
Rollinger rechnet mit 150 Millionen Euro an Essensgutscheinen, die jährlich ausgestellt werden – und 75 Millionen Euro, die der Gastronomie durch das Nicht-Einhalten der Regeln fehlen würden. Laut einem Bericht von Paperjam werden in Luxemburg jedes Jahr 12,7 Millionen Essensgutscheine an die Arbeitnehmer gegeben. 55.000 Angestellte bekommen demnach Sodexo-Gutscheine, 23.500 Edenred-Gutscheine. „Sodexo und Edenred müssten eigentlich wissen, wofür die Bons benutzt werden“, sagt Rollinger.
Am Freitag gehe die ASBL „Don’t forget us“ während ihrer Pressekonferenz noch genauer auf das verlorene Potenzial der „chèques-repas“ ein. Danach kann der Finanzminister laut Rollinger noch einmal darauf bestehen, dass die Gutscheine nur in Restaurants eingelöst werden dürfen. „Das ist auch für ihn von Vorteil – dann hat die Regierung schon etwas Gutes getan, weil sie sicherstellt, dass das Geld dort ankommt, wo es ankommen soll“, sagt Rollinger.
Ab dem 16. Mai gelten neue Regeln für die Gastronomie
Gastronomiebetriebe sollen ab dem 16. Mai wieder Kunden im Außen- und Innenbereich empfangen dürfen – und zwar bis 22 Uhr abends. Allerdings soll der Innenbereich ausschließlich betretbar sein, wenn der Kunde entweder einen 72 Stunden gültigen negativen PCR-Test vorzeigen kann, vor Ort einen Schnelltest macht oder ein Zertifikat eines in der Apotheke vorgenommenen Schnelltests vorweisen kann. Letzteres ist 24 Stunden lang gültig. Für die Tischbelegung gelten die gleichen Regeln wie bei privaten Treffen: Vier Personen oder ein Haushalt dürfen gemeinsam speisen und trinken.
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Natirlech gn se akaffen an Supermarchéen.Eng riesen grouss Sauerei.Mais wiem sèng Schold as et,as einfach ze äntweren
Déck dobaussen optrieden an uginn,
dann ower am Supermarché mat Chèques-repas bezuelen,
daat soll ofgeschaaft ginn,egal bei waat fir engem Patron.
Bei villen Normalverdinger gëtt ësou ëppes guer nëtt.
Natierlech ass et eng Groozone. Vill Geschäfter a S-Marchéë bidde faerdech Platën un, vill Betrieber oder Leit an eenzelne Bureauë hu fir hier Leit Microwellen opgestallt. An wann dann och nach den Horesca Secteur zou ass, wie kann do eppes dru fannen?
Das Gesetz von 1998 entspricht nicht mehr der heutigen Lebensweise der Arbeitnehmer.
Es gibt Arbeitnehmer die mittags nichts zu sich nehmen, oder nur z.B. von Obst leben, oder überhaupt nichts.
Dann gibt es welche die nur kurz Pause machen und auch kein Mittagessen brauchen oder sogar wollen.
Dann welche die irgendwo arbeiten ausserhalb der Stadt und ihr Auto bewegen müssen um ins Restaurant zu kommen.
Dann kommt hinzu dass es in gewissen Gegenden nur begrenzte Auswahl an Restaurants gibt und eintöniges Essen angeboten wird nicht nach dem Geschmack wie man es sich erwünscht. Jeden Tag Italienisch, jeden Tag Chinesch, usw.???
Dann kommt hinzu dass mit 8,40 und 10,80 keine Qualität gegessen werden kann und für dieses Geld man überhaupt kein Tagesmenu findet, ausser Fastfood, Brötchen und ähnliches.
Dann kommt hinzu dass im allgemeinen Eintönigkeit beim Essen angeboten wird, hast du eine Karte gesehen hast du alle gesehen.
Als Rentner kann ich ihnen nun aus Erfahrung sagen, in meinem frühen Lebensalter in den ersten zwanzig Jahren bin ich oft ins Restaurant gegangen, am Ende muss ich sagen war ich froh Mittags nicht mehr in ein Restaurant gehen zu müssen, das ganze hing einem zum Halse raus. Wenn man mit Freunden am Wochenende dann ins Restaurant gehen sollte, hatte man keine Lust mehr.
Wenn jeder Check für einen Tag steht den ich in der Mittagspause einlösen muss, dann ist das einen dazu Drängeln, sogar die Handschellen anzulegen, jeden Tag ins Restaurant gehen zu müssen.
Bei mir persönlich kämen diese Gelder so oder so nicht in Restaurants an, also auch wenn ich sie dann sonst nicht mehr verwenden kann, in dem Sinne hat die Wirtschaft überhaupt nichts davon.
Für den Staat sollte es irrelevant sein, Hauptsache diese Gelder fliessen in die Wirtschaft und es kommen Steuern rein .
Am Ende stellt sich dann die Frage ist es nicht besser zu sammeln und im Supermarket einkaufen zu gehen oder dass man aber diese Checks am Abend einlösen kann und an den Wochenenden im Restaurant einsetzen kann.
Dieses Gesetz sollte schnell überarbeitet und moderner gestaltet werden, ist ein veraltetes Gesetz wie viele andere.
Ech muss mein Iessen och selwer bezuelen vun menger Paie
Das System der „chèques repas“ müsste generell überdacht werden. Vor allem weil es von den Arbeitgebern zunehmend dazu genutzt/missbraucht wird, um den Beschäftigten einen Teil des Lohn steuervergünstigt zukommen zu lassen.