L’histoire du temps présent / Die Personenstandsaufnahme und das Vetorecht der Quellen – Teil 4
„Als ,Vetorecht der Quellen‘ bezeichnet man eine geschichtstheoretische Denkfigur, nach der der quellenkritischen Deutung historischer Überreste die Funktion zukommt, historisch unwahre Aussagen als solche kenntlich werden zu lassen. Der Begriff wurde vermutlich von dem Bielefelder Begriffshistoriker und Geschichtstheoretiker Reinhart Koselleck (1923-2006) im Jahr 1977 eingeführt. Quellen, so Koselleck, ,verbieten uns, Deutungen zu wagen oder zuzulassen, die aufgrund eines Quellenbefundes schlichtweg als falsch oder als nicht zulässig durchschaut werden können. Falsche Daten, falsche Zahlenreihen, falsche Motiverklärungen, falsche Bewußtseinsanalysen: all das und vieles mehr läßt sich durch Quellenkritik aufdecken.‘“1)
Diese Beschreibung des „Vetorechts der Quellen“ durch den Historiker Stefan Jordan passt bei unserer Artikelserie zur Widerlegung der falschen Darstellungen rundum die Personenstandsaufnahme vom 10. Oktober 1941, eine Volkszählung des deutschen Okkupanten in Luxemburg mit Zusatzfragen zu jetziger und früherer Staatsangehörigkeit, Muttersprache und Volkszugehörigkeit sowie zu Eltern und Großeltern, mit Angabe ob „Jude“ oder nicht. Die Personenstandsaufnahme wurde Teil eines Triptiks (Benoît Majerus) von Ereignissen in der Luxemburger Erinnerungskultur und in der Geschichtsschreibung, das jahrzehntelang einen Widerstandsnarrativ stützte, das die deutsche Besetzung gleichsetzte mit dem Widerstand des ganzen Luxemburger Volkes.2) Dieses Triptik bestand aus drei Ereignissen: den Protesten gelegentlich des Niederreißens der „Gëlle Fra“ im Oktober 1940, der Personenstandsaufnahme von Oktober 1941 und dem Streik von Ende August/Anfang September 1942 gegen die völkerrechtswidrige Einführung der Wehrpflicht für junge Luxemburger. Gilbert Trausch betitelte diese Ereignisse noch 2002 in seiner „Histoire du Luxembourg“ als „trois hauts faits (qui) marquent l’occupation“.3)
Während die studentischen Proteste gegen die Zerstörung der „Gëlle Fra“, dem „Monument du Souvenir“, das 1923 zum Gedenken an die luxemburgischen Soldaten, die in den Reihen der französischen und belgischen Armeen im Ersten Weltkrieg gedient hatten, erst nach dem Zweiten Weltkrieg zur Geburtsstunde des luxemburgischen Widerstands hochstilisiert wurde, wurde die Personenstandsaufnahme bereits im Krieg von der Resistenz und der Exilregierung zu einem „Referendum“ uminterpretiert bei dem fast 100 Prozent der befragten Luxemburger mit „3 x Lëtzebuerg“ auf die Fragen nach der Staatsangehörigkeit, der Muttersprache und der Volkszugehörigkeit geantwortet hätten.
Die Macht des Widerstandsnarrativs
Die Quellen selbst, d.h. die ungefähr 15.000 nach Abblasen der Erhebung eingesammelten Fragebögen der Personenstandsaufnahme, die im Nationalarchiv aufbewahrt sind, wurden jahrzehntelang nicht zur Kontrolle dieser Aussagen herangezogen. Man kann hier die Mächtigkeit der Erinnerungskultur und des offiziellen Geschichtsdiskurses, in diesem Fall des Widerstandsnarrativs beobachten. Kein Historiker kam auf die Idee oder traute sich, die Behauptungen zum Ergebnis der Personenstandsaufnahme auf ihre Objektivität zu überprüfen anhand einer wissenschaftlichen Analyse der relevanten historischen Quellen.
Mehr als 80 Jahre nach dem Ereignis konnten wir durch Rückgriff auf die erhobenen Fragebögen, aber auch auf andere Quellenbestände aus dem luxemburgischen Nationalarchiv und dem deutschen Bundesarchiv das Vetorecht der Quellen exemplarisch zeigen. Dies betrifft erstens die tatsächlichen Resultate der erhobenen Stichprobe der Personenstandsaufnahme. Nicht fast 100 Prozent, sondern 62 Prozent haben im von uns ausgewerteten Kreis Esch, 50 Prozent in der Stadt Düdelingen, mit „3 x Lëtzebuerg“ geantwortet. Nicht die große Mehrheit, aber eine Mehrheit der Luxemburger waren dem Aufruf der Resistenzgruppen gefolgt, mit „3 x Luxemburg“ zu antworten, was den Gauleiter dazu veranlasste, die bezügliche Erhebung zu annullieren. Das Schlagwort „3 x Lëtzebuerg“ ist aber auch irreführend, da die deutschen Besetzer die Antwort „Luxemburg“ auf die Frage zur Staatsangehörigkeit sowieso vorgaben und also eigentlich nur 2 x „Deutsch“ als Antwort (bei Muttersprache und Volkszugehörigkeit) verlangten und nicht 3 x „Deutsch“.
Imaginierte Gemeinschaften
Diese verzerrten Darstellungen verfälschen leider diesen Erfolg der Luxemburger Widerstandsgruppen, erstens, indem übertriebene Prozentsätze so tun, als ob alle Luxemburger Resistenzler gewesen wären. Diese Aussagen sind nicht nur falsch, sie machen eigentlich auch keinen Sinn. Wie Henri Wehenkel es pointiert formuliert hat: Wenn jeder in Luxemburg Resistenzler war, war niemand Resistenzler.4) Zweitens zeichnen sie ein falsches Bild der damaligen Luxemburger Bevölkerung. Unsere Analyse der Stichprobe hat gezeigt, dass die Antworten auf die Fragen der Staatsangehörigkeit, Muttersprache und Volkszugehörigkeit weder ins imaginierte homogene Bild des NS-Okkupanten der „volksdeutschen Gemeinschaft“ noch ins imaginierte homogene Bild von Resistenz, Exilregierung und Geschichtsschreibung nach dem Krieg der „luxemburgischen Gemeinschaft“ passen, sondern eine heterogene von Migration geprägte Nation zeigen. Drittens lässt sich erkennen, dass Widerstand gegen Nazismus und Faschismus in Luxemburg, bei der Personenstandsaufnahme wie bei weiteren historischen Ereignissen, nicht nur von Luxemburgern – unter ihnen auch naturalisierte Einwanderer oder in Luxemburg geborene Kinder, die für die luxemburgische Staatsangehörigkeit optiert hatten –, sondern auch von Ausländern – unter ihnen auch Luxemburger Frauen die ihre Nationalität durch Heirat verloren hatten – geleistet wurde. Doch ausländische Namen sucht man auf den zahlreichen Monumenten zur Resistenz in Luxemburg während des Zweiten Weltkriegs bis heute meist vergebens.
Das Vetorecht der Quellen zeigt sich aber auch, wenn es um die Zielsetzung der Personenstandsaufnahme geht. Erlauben Sie uns hierzu am Schluss einige Bemerkungen und Überlegungen, die u.a. auf die Notwendigkeit weiterer Recherchen hinweisen.
Die Organisatoren der Personenstandsaufnahme, d.h. der Chef der Zivilverwaltung, Gauleiter Gustav Simon, in enger Zusammenarbeit mit dem Reichskommissar zur Festigung deutschen Volkstums (RKF) und Reichsführer-SS Heinrich Himmler und dem Leiter des Stabshauptamts des RKF Ulrich Greifelt, die Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi) und das Reichsministerium des Innern, wie die reichhaltigen Archivbestände dieser Institutionen zeigen, verfolgten ursprünglich nicht das Ziel, die Luxemburger Bevölkerung mit einer Volkszählung zu einem Bekenntnis zu Deutschland zu bewegen.
Vielmehr markierte die Personenstandsaufnahme eine weitere Etappe in der völkischen Politik der deutschen Besetzer im de facto – aber nicht de jure – von Nazideutschland annektierten Luxemburg. Die Schweizer Historikerin Alexa Stiller hat 2022 ihr preisgekröntes, auf ihrer Dissertation aufbauendes Opus magnum publiziert, mit dem Titel „Völkische Politik. Praktiken der Exklusion und Inklusion in polnischen, französischen und slowenischen Annexionsgebieten 1939-1945“ (fast 1.500 Seiten, 2 Bände, erschienen im Wallstein Verlag). Hier vertritt Stiller auf breiter empirischer Basis die These, dass in diesen Gebieten – wie auch in Luxemburg, welches die Historikerin aber nur am Rande thematisieren konnte – das auf dem „Volk“-„Rasse“-„Raum“-Konzept fußende Programm der „Festigung deutschen Volkstums“ zum „zentralen nichtmilitärischen Projekt und Motor des NS-Regimes während des Krieges wurde und auf einer breiten Zusammenarbeit aller Stellen des NS-Regimes aufbaute“ (S. 13). Sie analysiert diese völkische Politik des Weiteren in ihrem Zusammenhang mit der Vertreibungs- und Vernichtungspolitik des NS-Regimes.5)
Alexa Stillers Opus magnum
Ein Ziel unserer Artikelserie zur Personenstandsaufnahme war und ist es nicht nur, bisherige falsche Darstellungen zu widerlegen, sondern auch dieses historische Ereignis in den größeren Kontext eines expansionistischen, auf große Teile Europas angelegten nationalsozialistischen politischen Programms einzureihen.
Nach der brutalen Niederschlagung Polens beauftragte Hitler den Reichsführer-SS und Chef der deutschen Polizei Himmler durch den Erlass des Führers und Reichskanzlers zur Festigung des deutschen Volkstums mit drei Aufgaben: „1. die Zurückführung der für die endgültige Heimkehr in das Reich in Betracht kommenden Reichs- und Volksdeutschen im Ausland, 2. die Ausschaltung des schädigenden Einflusses von solchen volksfremden Bevölkerungsteilen, die eine Gefahr für das Reich und die deutsche Volksgemeinschaft bedeuten, 3. die Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung, im besonderen durch Seßhaftmachung der aus dem Ausland heimkehrenden Reichs- und Volksdeutschen.“ Dieser Erlass galt zuerst für die „eingegliederten Ostgebiete“ doch es gelang Himmler und seiner bis zu 20.000 Mitarbeiter zählenden Behörde – vor allem dem Umsiedlungsamt der VoMi – auch die Eindeutschungs- und Siedlungspolitik in den de facto, aber nicht formalrechtlich annektierten westlichen Gebieten mitzubestimmen.
In einer ersten Phase bedeutete der Erlass in den annektierten und besetzten Gebieten die „Ausschaltung“, in anderen Worten die Verfolgung, Verhaftung, Deportation, Ermordung von den gleichen Personengruppen, die nach 1933 in NS-Deutschland bereits zur Zielscheibe geworden waren: Kommunisten, Antifaschisten, Spanienkämpfer, andere politische Oppositionelle, katholische Geistliche, Juden, Sinti, Roma, People of colour, „Asoziale“, „Kriminelle“, „Prostituierte“, Homosexuelle. In dieser Phase ging es aber auch bereits um Vertreibung, in den Begriffen des Erlasses formuliert als „Gestaltung neuer deutscher Siedlungsgebiete durch Umsiedlung“. Im annektierten Westpolen war damit die politische „Säuberung“, d.h. die Ermordung der polnischen und jüdischen Intelligenzija gemeint, aber auch bereits die Vertreibung ihrer Familien sowie der gesamten jüdischen Bevölkerung, um „Platz zu schaffen“ für „volksdeutsche“ Siedler. In Lothringen bedeutete dies die massenhafte Vertreibung der französischsprachigen Bevölkerung Westlothringens in das unbesetzte Frankreich durch Gauleiter Bürckel, im Elsass die Vertreibung der jüdischen Bevölkerung sowie Abschiebung und Lagerhaft für „deutschfeindliche“ Personen unter Gauleiter Wagner. In Luxemburg füllte sich das Grundgefängnis bereits im Frühjahr-Sommer 1940 zusehends und im September 1940 begann die Massenausweisung der jüdischen Bevölkerung Luxemburgs nach Frankreich, während jüdische und französische Einwohner des Minetts nicht aus der Evakuierung zurückkehren durften.
In der zweiten Phase, 1941/1942, wurde dann die „Eindeutschung“, „Durchdringung“ und „Neuordnung“ der Gesellschaft und Wirtschaft forciert. In diesem größeren Rahmen hatte die Personenstandsaufnahme als Hauptziel, wie wir in den ersten beiden Folgen der Serie dargelegt haben, „die Fremdkörper im luxemburgischen Siedlungsraum“, der als „deutscher Volksboden“ angesehen wurde, zu erfassen und „dieses fremde Volkstum, sobald die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen, auszuschalten“. In der Personenstandsaufnahme und dann in der Anlegung einer Volkstumskartei (siehe Folge 3 unserer Serie) ging es darum, die „fremdblütigen“ Italiener, Franzosen, Belgier, Polen usw. zu erfassen. Die „Aussiedlung“ der Italiener sollte aber erst nach dem Krieg erfolgen, da sie mehrheitlich in der kriegswichtigen luxemburgischen Stahlindustrie arbeiteten und das alliierte Mussolini-Regime nicht mit ihrer Umsiedlung einverstanden war. Mussolini hatte bereits durchsetzen können, dass eine Umsiedlung der „volksdeutschen“ Südtiroler nur auf freiwilliger Basis erfolgen konnte. Aber auch die Ausweisung von Franzosen und Belgiern erwies sich als komplizierter als erwartet und führte zu langwierigen Verhandlungen mit den deutschen Militärbefehlshabern in Paris und Brüssel.
Vertreibung, Enteignung, Umsiedlungspläne, Umsiedlungspraxis
In dieser zweiten Phase – interessanterweise im selben Monat Oktober 1941 wie die Personenstandsaufnahme – beginnt in Luxemburg, zeitgleich mit Wien und Prag, die Deportation der ungefähr 800 verbliebenen von den Nazis als Juden definierten Personen in die Ghettos und ihre Ermordung in den NS-Tötungslagern im Osten. Nach Juli 1943 ist die Vertreibung der gesamten jüdischen Bevölkerung Luxemburgs, ungefähr 5.000 Personen, abgeschlossen. Mehr als 1.200 wurden von den Nazis in Ghettos und Lager deportiert und ermordet. In Luxemburg verblieben nach 1943 nur noch „Juden“ in „Mischehen“. Ende 1943 ist auch der Prozess der Enteignung und Ausraubung der jüdischen Bevölkerung in Luxemburg abgeschlossen. In ihrer bemerkenswerten Dissertation an der Uni Luxemburg und der „Ecole des Hautes Etudes“ in Paris, mit dem Titel „A la recherche des juifs spoliés: pillages et ,aryanisation‘ au Luxembourg pendant la Seconde Guerre mondiale“,6) die sie im März dieses Jahr verteidigt hat, vertritt Blandine Landau eine These, die in den nächsten Monaten und Jahren zu wichtigen historischen Debatten führen wird. Sie stellt u.a. aufgrund einer Mikrostudie der Spoliation der jüdischen Einwohner mehrerer Straßen in Esch/Alzette die These „der aktiven Beteiligung eines großen Teils der Bevölkerung an der Enteignung einer Minderheit“ (S. 681) auf. Indem sie betont, dass große Teile nicht nur der deutschen, sondern auch der luxemburgischen Bevölkerung entweder eine aktive Rolle in der Spoliation oder davon direkt profitierten, stellt sie die Schlussfolgerungen des ersten Berichts „La spoliation des biens juifs au Luxembourg 1940-1945“ von 2009 infrage. Hier geht die Rede von einer kleinen bis sehr kleinen Minderheit, während der Luxemburger Bevölkerung – treu dem damals noch dominanten Widerstandsnarrativ – generell eine passive bis oppositionelle Haltung zugewiesen wird: „Auch wenn das genaue Ausmaß der Beteiligung der luxemburgischen Bürger unbekannt ist, können wir festhalten, dass die Gesamtheit der privaten Profiteure nur eine sehr kleine Minderheit der luxemburgischen Bevölkerung darstellte. Wir können also sicherlich eine „passive“ oder sogar „oppositionelle“ Haltung der Luxemburger gegenüber den Verkaufsgeschäften feststellen, wobei eine kleine Minderheit der Einwohner des Landes keineswegs zögerte, sich das Eigentum ihrer jüdischen Mitbürger anzueignen.“ (S. 78)7)
In einer dritten Phase, 1942/1943, in welche in Luxemburg die Anlegung der Volkstumskartei fiel, hingen die Motive für die Vertreibung oder Umsiedlung immer mehr von der Entwicklung der Kriegsereignisse ab. Wie Stiller schreibt, „richteten (sie) sich nach kriegswirtschaftlichen, insbesondere ernährungs- und arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen, dienten der Abschreckung von Kriegs- und Arbeitsdienstverweigerer*innen oder der Aufstandsbekämpfung. Obwohl diese Vertreibungen weniger auf Grundlage der völkischen Programmatik durchgeführt wurden (vereinzelt gab es jedoch weiterhin Ansiedlungen), waren Organisationen des RKF-Apparates beteiligt, der RKF versuchte Kapital in Form von Siedlungsobjekten daraus zu schlagen und bezog einen Teil der zwangsumgesiedelten Familien und unbegleiteten Kinder in seine Eindeutschungspolitik ein.“
Die Deportation von mehr als 3.000 sowjetischen Zwangsarbeiter*innen nach Luxemburg, aber auch die „Absiedlung“, also Zwangsumsiedlung von ungefähr 4.000 Luxemburger Familienangehörigen von Streikenden, Widerstandskämpfern, Deserteuren und Kriegsdienstverweigerern nach Niederschlesien, ins Sudetenland und in den Hunsrück, sowie die „Ansiedlung“ von „Volksdeutschen“ aus Südtirol, Bosnien, Kroatien, der Bukowina und Siebenbürgen in Luxemburg reiht sich in diesen historischen Kontext ein. In derselben Zeit versucht Gauleiter Simon, mithilfe des RKF Luxemburger, die nach Frankreich ausgewandert waren, nach Luxemburg „rückzusiedeln“. RKF und VoMi geraten hier jedoch in Konflikt mit dem Auswärtigen Amt und der Auslandsorganisation der NSDAP.8) Die „eindeutschungsfähigen“ Polen in Luxemburg sollten über die Verordnung über die deutsche Volksliste erfasst werden, was auch teilweise 1943 geschah. Zur Rückführung von nicht „eindeutschungsfähigen“ Polen kam es jedoch nicht. Generell sieht es so aus, als ob Gustav Simons Bemühungen zur „Festigung des deutschen Volkstums“ im luxemburgischen Teil des Gaus Moselland schließlich weniger mit Erfolg gekrönt waren als jene seines Rivalen in Lothringen, dem Gauleiter Josef Bürckel. Doch hierzu sind weitere Recherchen nötig.
(Fortsetzung folgt.)
1) Jordan Stefan, Vetorecht der Quellen, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 11.02.2010 http://docupedia.de/zg/jordan_vetorecht_quellen_v1_de_2010 DOI: http://dx.doi.org/10.14765/zzf.dok.2.570.v1
2) Majerus Benoît, Besetzte Vergangenheiten. Erinnerungskulturen an den Zweiten Weltkrieg in Luxemburg – Eine historiografische Baustelle, in: Hémecht. Revue d’histoire luxembourgeoise et transnationale, 64 (2012), S. 23-43
3) Trausch Gilbert, (dir.), Histoire du Luxembourg. Le destin européen d’un „petit pays“, Toulouse, 2002, S. 248.
4) Wehenkel Henri, De la prise de conscience antifasciste à la résistance active, in: Archives nationales Luxembourg, Les courants politiques et la Résistance. Continuités ou rupture? Colloque international, Esch-sur-Alzette, avril 2002, Luxembourg, 2003, S. 138-156
5) Stiller Alexa, Völkische Politik. Praktiken der Exklusion und Inklusion in polnischen, französischen und slowenischen Annexionsgebieten 1939-1945, 2 Bände, Göttingen, Wallstein Verlag, 2022
6) Landau Blandine, A la recherche des juifs spoliés: pillages et „aryanisation“ au Luxembourg pendant la Seconde Guerre mondiale, Thèse de doctorat, Université du Luxembourg/EHESS Paris, 2024
7) La spoliation des biens juifs au Luxembourg 1940-1945, Rapport final, Commission spéciale pour l’étude des spoliations des biens juifs au Luxembourg pendant les années de guerre 1940-1945, Luxembourg, 19 juin 2009, https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2009/07-juillet/06-biens-juifs.html
8) Siehe BArch, NS 19/2022, Umsiedlungs- und Staatsangehörigkeitsfragen von Luxemburgern
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