Armut / Diekirch, Düdelingen, Ettelbrück und Luxemburg-Stadt: Wie es in diesen Gemeinden um das Bettelverbot steht
Seit genau einem Monat gilt in Luxemburg-Stadt zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten ein sogenanntes Bettelverbot. In der Debatte um die umstrittene Regelung werden immer wieder die Gemeinden Diekirch, Düdelingen und Ettelbrück genannt, die ähnliche Verfügungen in ihren Polizeiverordnungen haben – oder, im Fall von Düdelingen, hatten. Nach Änderungen durch die Kommunalwahlen im vergangenen Juni, ist noch nicht überall klar, wie es mit den bestehenden Verboten weitergeht.
In Diekirch ist das Betteln teilweise verboten – das an verschiedenen Orten zwischen 9 und 20 Uhr und nur in den wärmeren Monaten von Anfang Mai bis Ende Oktober. Artikel 54bis der Polizeiverordnung sieht das so vor. Vor den Gemeindewahlen im Juni sagte der damalige Bürgermeister Claude Thill (LSAP) allerdings, dass der Gemeinderat über das Streichen oder Beibehalten dieses Artikels im „Règlement de police“ diskutiere. Der Urnengang brachte dann allerdings Änderungen im Schöffenrat mit sich: CSV und DP bildeten eine Koalition und schickten die LSAP – die während der letzten Jahre die absolute Mehrheit in Diekirch gebildet hatte – auf die Oppositionsbank. Der neue Bürgermeister Charel Weiler (CSV) wollte dem Tageblatt im Juni während der Ausarbeitung des Koalitionsprogramms noch nicht verraten, in welche Richtung es für die Gemeinde gehen sollte: Ob das Verbot weiter bestehen oder der Artikel gestrichen werde. Auch sieben Monate später steht das noch nicht fest, wie Weiler auf Nachfrage erklärt: „Wir werden unsere Polizeiverordnung in den kommenden Monaten überarbeiten und verschiedene Verfügungen umändern beziehungsweise umschreiben. Dann schauen wir auch, wie wir mit dem Artikel zum Bettelverbot umgehen. Eine definitive Entscheidung ist noch nicht getroffen.“
Textstellen zum Bettelverbot aus der Polizeiverordnung streichen – das hat Düdelingen bereits getan. Jahrelang hatte der Bürgermeister durch diese nämlich das Recht, Menschen in bestimmten Situationen einen Platzverweis auszusprechen. In der letzten Sitzung vor den Kommunalwahlen 2023 entschieden Mehrheit und Opposition allerdings gemeinsam, die entsprechende Verfügung aus dem „Règlement général de police“ zu streichen. Das damalige und aktuelle Ratsoberhaupt Dan Biancalana (LSAP) erklärte, dass die Polizeiverordnung dem Bürgermeister eine zu große Machtfülle gebe und nicht mehr zeitgemäß sei. Wenn nun in der aktuellen Diskussion um das Bettelverbot Düdelingen genannt wird, ist also richtig, dass auch diese Gemeinde einen entsprechenden Artikel in der Polizeiverordnung hatte. Seit letztem Jahr ist das allerdings nicht mehr der Fall. Und wird es angesichts der Tatsache, dass die LSAP bei den Gemeindewahlen ihre absolute Mehrheit verteidigen konnte, wohl auch nicht mehr so schnell wieder sein.
Ein partielles Bettelverbot gilt auch in Ettelbrück: Vom 1. Mai bis zum 31. Oktober ist es zwischen 9 und 20 Uhr an festgelegten, öffentlichen Orten, auf Parkflächen und in bestimmten Straßen laut Artikel 42 der Polizeiverordnung nicht erlaubt, Fremde um Geld zu bitten. Der ehemalige Bürgermeister Jean-Paul Schaaf (CSV) erklärte vor den Gemeindewahlen im Gespräch mit dem Tageblatt, dass er keine Notwendigkeit für Änderungen in diesem Bereich sehe. Seit dem Urnengang leitet allerdings der meistgewählte Bob Steichen (LSAP) die Geschicke – ohne dass es allerdings zu einem Wechsel in der Zusammenstellung der Mehrheit kam. Nach wie vor setzt diese sich aus LSAP und CSV zusammen. Unmittelbar nach den Kommunalwahlen hieß es von Bob Steichen erst einmal: abwarten. Daran hat sich sieben Monate später noch nicht viel geändert. „Wir haben uns nicht mehr mit der Thematik befasst, da wir auch nicht so viel damit konfrontiert werden“, erzählt der Bürgermeister von Ettelbrück. Und stellt weiter fest: „Inzwischen ist eine große Polemik darum entstanden und aus juristischer Sicht stellen sich einige Fragen. Sobald die Situation in der Stadt klarer ist, schauen wir, wie wir unsere Regelung anpassen.“ Dann will man sich auch mit dem benachbarten Diekirch austauschen, das in einer ähnlichen Situation ist.
In der Hauptstadt gibt es seit dem 15. Dezember 2023 sozusagen das strengste Bettelverbot in Luxemburg. Denn im Gegensatz zu Diekirch und Ettelbrück gilt es dort das ganze Jahr über – und nicht nur während der wärmeren Monate. Zwischen 7 und 22 Uhr ist es untersagt, Vorbeigehende um Geld zu bitten. Ähnliche Regelungen in den nördlich gelegenen Städten beziehen sich derweil auf den Zeitraum zwischen 9 und 20 Uhr. Auf allen Spielplätzen, in den öffentlichen Parkflächen, in einer Reihe von Straßen und öffentlichen Plätzen sowie in Parks gilt laut Artikel 42 der hauptstädtischen Polizeiverordnung das Verbot. Ergänzend zu dem in Artikel 41 erwähnten, organisierten Betteln oder jenem in Banden verbietet Artikel 42 auch „alle anderen Formen des Bettelns“. Die neue Regelung geht zurück auf eine Entscheidung der Mehrheit aus DP und CSV des hauptstädtischen Gemeinderats, der diese im März 2023 traf. Dementsprechend sollte die Polizeiverordnung angepasst werden, doch aufgrund einer juristischen Analyse lehnte die ehemalige Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) dies ab. Diese Entscheidung hat der neue Innenminister Léon Gloden (CSV) aber überdacht und der Änderung zugestimmt. So konnte das umstrittene Verbot vor einem Monat doch in Kraft treten.
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„alle anderen Formen des Bettelns“
Dann mal los, erkärt mir die Formen! 1. Form Mann, Frau sitzt auf einem Campingstuhl auf dem Bürgersteig vor dem Haus.
Opa hat das regelmässig gemacht, bei gutem Wetter, manchmal mit Oma zusammen. Schiebermütze auf dem Knie, rechts!
2. …..
Was hat eigentlich Herr Paul Galles, ehemaliger Pfarrer, heute CSV-Abgeordneter, CSV-Schöffe der Stadt Luxemburg, Vize-Präsident der CSV, zum Thema Bettelverbot in der Hauptstadt und in anderen Gemeinden zu sagen? Wo ist denn seine christliche Gesinnung geblieben, die doch den Ärmsten der Armen helfen soll? So wie es doch in der Bibel steht (1. Samuel 2,8): „Dem Verachteten hilft er aus seiner Not. Er zieht den Armen aus dem Schmutz und stellt ihn dem Fürsten gleich, ja, er gibt ihm einen Ehrenplatz. Dem HERRN gehört die ganze Welt, auf ein festes Fundament hat er sie gegründet.“ Besonders armselig ist, dass nun Polizeibeamte die Drecksarbeit machen müssen, um Entscheidungen von kaltherzigen, machtgeilen, unfähigen Politikern umsetzen müssen, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Armen, statt die Armut zu bekämpfen. DAS ist geistige Armut und erbärmlich! Die Ironie an der Sache ist, dass jetzt Atheisten den Christenmenschen Bibelzitate vorlegen müssen, um sie an ihr Glaubensbekenntnis zu erinnern.