Differdingen / Digitales Gemeindearchiv soll Reise in die Vergangenheit ermöglichen
Die Gemeinde Differdingen hat vor Kurzem ihr neues digitales Stadtarchiv veröffentlicht – Interessierte können dort eine Zeitreise in die Vergangenheit unternehmen. Damit das Projekt weiter wachsen kann, ist man auf die Mithilfe der Einwohner angewiesen.
Öffentliche Archive verwalten fast nur Dokumente der unterschiedlichen Verwaltungen oder Dokumente, die ein öffentliches Interesse haben. Private Fotos oder Familienurkunden findet man dort viel seltener. Doch auch sie können wertvolle Funde sein und dabei helfen, manchmal unbekannte Bereiche der lokalen, sozialen und wirtschaftlichen Geschichte zu erschließen.
Das Gemeindearchiv Differdingen kann Dokumente zur lokalen oder nationalen Geschichte als Schenkung oder Depositum entgegennehmen. Derzeit gibt es auf der Webseite Zugriff auf die Register der öffentlichen Gemeinderatssitzungen, die von 1826 bis 2005 abgehalten wurden, die Tabellen der Wehrpflichtigen der Gemeindegarde von 1789 bis 1879 und die Register der Fremdenpolizei bis zum Jahr 1921.
Nun sind auch die Differdinger gefragt: Wer historische Postkarten, alte Fotos oder ähnliche Dokumente zu Hause besitzt und diese mit der Öffentlichkeit und dem Differdinger Gemeindearchiv teilen möchte, kann sich per E-Mail (archive@differdange.lu) an die Verantwortlichen wenden. Die Funde können entweder hinterlegt oder an das Archiv geschenkt werden. Durch Schenkung und Vermächtnis werden die Unterlagen in die öffentlichen Bestände aufgenommen. Die Unterlagen gehen dann in den Besitz der Gemeinde über. Der Hinterleger des Archivs bleibt Eigentümer der hinterlegten Dokumente. Der Dienst des Gemeindearchivs kümmert sich dann um deren Klassifizierung, gute Aufbewahrung und um die Kommunikation unter Einhaltung der Bedingungen des abgeschlossenen Vertrags. Wenn der Hinterleger seine Unterlagen jedoch zurücknehmen möchte, muss er eine finanzielle Entschädigung für die Verwahrung bezahlen.
Private Schätze
Im Gegensatz zu öffentlichen Archiven gibt es keine einheitliche Regel für die Kommunizierbarkeit von Privatdokumenten. Es ist üblich, sie an die Mitteilbarkeit öffentlicher Archive anzupassen, aber die Fristen können je nach den von den Spendern geäußerten Wünschen variieren. Bei einigen Beständen ist vor der Einsichtnahme im Konsultationsraum eine Genehmigung des Eigentümers erforderlich. Dasselbe gilt für die Reproduktion und Wiederverwendung der Bestände. Die Einsichtnahme in Privatarchive erfolgt nach denselben Modalitäten wie bei allen anderen Dokumenten. Wer etwas spenden möchte, sollte jedoch auch seinen Namen angeben, da Archivbestände in der Regel mit dem Namen des Spenders klassiert werden.
Obwohl diese Bestände in der Regel korrekt indexiert sind, kann es dennoch vorkommen, dass einige Dokumente für uns noch echte Rätsel darstellen. Dies gilt auch für die Fotografien. In diesen Fällen soll das kollektive Gedächtnis helfen und die Geschichtsfreunde sollen zusammen ein möglichst authentisches Bild der Vergangenheit schaffen. Außerdem soll durch die Archive das kulturelle Erbe weiter in den Vordergrund gerückt werden.
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