Kommunikations-Panne / Doch nicht für alle ab 65: Regierung korrigiert Empfehlungen zur vierten Impfung
Auch das Tageblatt hatte am Mittwoch berichtet, dass ab jetzt alle ab 65 Jahren in Luxemburg zum zweiten Booster aufgerufen sind – so hatte es die Regierung kommuniziert. Heute gibt es aber eine Korrektur.
Die Regierung Luxemburgs hat am Donnerstagvormittag (10. Februar) eine Erklärung hinsichtlich einer zweiten Booster-Impfung korrigiert, die sie am Vortag abgegeben hatte.
Auch das Tageblatt hatte prominent Bezug genommen auf den betreffenden Abschnitt, da dieser sehr viele Einwohner Luxemburgs betroffen hätte: Darin wurde nämlich erklärt, dass zum Personenkreis, der ab jetzt zu einer vierten Impfung (beziehungsweise einem zweiten Booster) aufgerufen ist, auch sämtliche Menschen ab 65 Jahren gehören („Les personnes de plus de 65 ans …“).
Laut einer heute verschickten „Berichtigung“ liegt die Sache aber anders:
Aufgerufen zur vierten Impfung sind demnach:
- alle immungeschwächten Personen, etwa nach Organ- oder Blutstammzelltransplantationen;
- Patienten mit lymphopenischer Chemotherapie oder immunsuppressiver Behandlung;
- Träger eines primären Immundefekts;
- Dialysepatienten ab 18 Jahren.
Alle, die sich in dieser Liste wiederfinden, können eine vierte Dosis des Impfstoffs erhalten. Dabei muss die jüngste Impfung mindestens drei Monate her sein.
Die Impfung kann direkt über den Hausarzt gegeben werden oder in einem Impfzentrum zu einem vereinbarten Termin. Dazu muss im Vorfeld ein behandelnder Arzt den Impfwilligen in MyGuichet als gefährdet markieren – der oder die Betreffende wird dann kontaktiert, um einen Termin zu vereinbaren.
Was war passiert?
In der ursprünglich publizierten Fassung bezogen sich die Herausgeber des Wochenrückblicks ausdrücklich auf Empfehlungen des Obersten Rates für Infektionskrankheiten. In einer Begleitmail zum Wochenrückblick, die der zentrale Informationsdienst der Regierung verschickt hatte, war auch eine konkrete Erklärung des Obersten Rates verlinkt. Diese macht allerdings gar keine Aussagen über die Bedingungen für eine weitere Booster-Impfung, sondern dazu, welche Personen generell durch eine Corona-Infektion stark gefährdet werden. Außerdem stammt das Dokument aus dem Oktober 2020.
Der Wochenrückblick (hier als PDF) wird gemeinschaftlich herausgegeben („communiqué par“) von Gesundheitsministerium, Bildungsministerium, dem Nationallabor LNS und dem Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST).
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An all Zeitung an op all site steet eppes anescht. Wat ass dann elo wouer?
Lieber Jemp,
leider ist die Printausgabe von heute (10.2.) natürlich hier nicht auf dem neuesten Stand.
Darüber ärgern wir uns bestimmt am meisten.
Zutreffend ist, was in diesem Artikel hier steht: Das Alter alleine ist derzeit kein Indikator für eine zweite Boosterung.
Viele Grüße aus der Redaktion
Corona ist für alle da. Behaltet die Nerven, Abstand, Abstand und Masken, dann könnt ihr alles andere hin und her beruhigt vergessen!
Zitat : „Aufgerufen zur vierten Impfung sind demnach:
alle immungeschwächten Personen, etwa nach Organ- oder Blutstammzelltransplantationen;
Patienten mit lymphopenischer Chemotherapie oder immunsuppressiver Behandlung;
Träger eines primären Immundefekts;“
Wäre es möglich das auch für alle durchschnittlich intelligenten Personen verständlich zu formulieren ??