EU-Umweltminister / Doch noch grünes Licht für Renaturierung
Nach monatelangem erbitterten Streit haben die EU-Umweltminister am Montag in Luxemburg dem Gesetz zur Renaturierung (Wiederherstellung der Natur) zugestimmt. Es kann damit doch noch in Kraft treten. Allerdings war der Gesetzestext zuvor entschärft worden. Der Beschluss löste zudem eine Regierungskrise in Österreich aus.
Das Renaturierungs-Gesetz ist Teil des Green Deal, mit dem die EU die Wirtschaft klimaneutral machen will. Es verpflichtet die 27 Mitgliedstaaten, nationale Ziele für die Wiederherstellung bestimmter Lebensräume und Arten aufzustellen, wodurch bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen renaturiert werden sollen.
Das Gesetz enthält auch praktische Ziele. So will die EU das Insektensterben stoppen. In Städten sollen unter dem Strich keine Grünflächen mehr verloren gehen. Trocken gelegte Flussauen oder Moore sollen „wiedervernässt“ werden, die Flüsse sollen wieder frei fließen.
Für das Gesetz stimmte eine qualifizierte Mehrheit aus 15 der 27 Mitgliedstaaten und 65 Prozent der EU-Bevölkerung. Möglich wurde dies durch einen Sinneswandel in Österreich in letzter Minute. Die schwarz-grüne Regierung in Wien hatte das Gesetz lange abgelehnt. Doch am Montag stimmte die grüne Umweltministerin Leonore Gewessler zu.
Damit kam die nötige Mehrheit zustande, wenn auch knapp. Finnland, Ungarn, Italien, die Niederlande, Polen und Schweden stimmten gegen das Gesetz. Belgien enthielt sich. „Dies ist der letzte Schritt, bevor das Gesetz in Kraft treten kann“, teilte der belgische EU-Vorsitz mit.
Konservative EVP hat den Gesetzestext verwässert
Das Europaparlament hatte bereits Ende 2023 grünes Licht gegeben. Allerdings hat die konservative Europäische Volkspartei, der auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angehört, den Text verwässert. So wurde etwa eine „Notbremse“ für die Landwirtschaft eingeführt. Das heißt, dass die Zielvorgaben unter bestimmten außergewöhnlichen Umständen ausgesetzt werden können. Dazu zählt, dass durch die Renaturierung die landwirtschaftliche Fläche stark verringert würde, die eigentlich nötig ist, um genug Lebensmittel in der EU zu erzeugen.
Trotz dieser Ausnahmeregelung waren viele Bauern gegen das Renaturierungsgesetz auf die Barrikaden gegangen. Zufrieden zeigten sich dagegen Naturschutz- und Umweltverbände. Wie einen nachträglichen Sieg nach der verlorenen Europawahl feierten die Grünen die Einigung. „Die Blockade ist gelöst“, freute sich die grüne Spitzenkandidatin bei den Europawahlen, Terry Reintke. Nun komme es auf die Umsetzung an. „Mit dem EU-Renaturierungsgesetz ist die EU nun endlich besser gerüstet, um zwei große Krisen unserer Zeit zu bekämpfen: das Artensterben und die Klimakrise“, erklärte die grüne Europaabgeordnete Tilly Metz aus Luxemburg.
Weniger Freude kam bei den Grünen in Österreich auf. Dort droht nun eine handfeste Regierungskrise. Die konservative Regierungspartei ÖVP will das „Ja“ der grünen Umweltministerin nicht hinnehmen und mit juristischen Mitteln dagegen vorgehen. Der österreichische Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) kündigte sogar eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof an. Das Votum Gewesslers „entspricht nicht dem innerstaatlichen Willen und konnte daher nicht verfassungskonform abgegeben werden“, erklärte das Kanzleramt in Wien.
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