Handelskammer / Drei Indextranchen im April 2024 wären eine Katastrophe
In ihrem „Avis“ zum Gesetzentwurf zum Maßnahmenpaket des umstrittenen Tripartite-Abkommens gibt sich die Luxemburger Handelskammer einerseits sehr zufrieden, andererseits jedoch auch höchst besorgt.
Die Luxemburger Handelskammer hat am Donnerstag ihre Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum Maßnahmenpaket des umstrittenen Tripartite-Abkommens zwischen der Regierung, der Patronatsvereinigung UEL und den Gewerkschaften LCGB und CGFP veröffentlicht. Sie unterstützte voll und ganz das Ziel, die Auswirkungen der Inflation auf Unternehmen und Haushalte abzuschwächen, schreibt sie.
In dem „Avis“ begrüßt die Kammer insbesondere die Verschiebung der nächsten Indextranchen, was den Unternehmen ermöglicht, die Vorhersehbarkeit der Lohnentwicklung über einen Zeitraum von zwei Jahren aufrechtzuerhalten. Dies ist ihrer Ansicht nach in einem makroökonomischen und konjunkturellen Kontext, der sich durch das Zusammentreffen einer Reihe ungünstiger Umstände und Entwicklungen stark verschlechtert hat, von entscheidender Bedeutung.
Der Preisanstieg sowie die geopolitischen Spannungen seit Anfang 2022 belasten die luxemburgischen Unternehmen schwer, so die Kammer. Einige Betriebe seien noch immer durch die Gesundheitskrise geschwächt. Der Preisdruck auf dem Energiemarkt könne zudem durch die neuesten Sanktionen noch verstärkt werden. Hinzu komme mit den Indextranchen, die im Oktober 2021 und im April 2022 gefallen sind, noch zusätzlicher Druck auf Kosten und Löhne.
Des Weiteren schließt die Handelskammer nicht aus, dass die Inflationsprognosen für Luxemburg in den kommenden Monaten noch weiter nach oben korrigiert werden könnten, wie dies in den letzten Wochen bereits der Fall war. Dies könnte bedeuten, dass am 1. April 2024 zwei (oder sogar drei) kumulative Indextranchen fallen würden, was einer theoretischen Erhöhung aller Gehälter, Löhne, Pensionen/Renten und sonstigen Vergütungen um 5 Prozent (oder sogar 7,5 Prozent) zu diesem Zeitpunkt entspräche.
Eine noch höhere Inflationsrate?
Eine derartige Entwicklung könnte die Unternehmen stark belasten und berge die Gefahr, eine seit Jahrzehnten nicht mehr erlebte Inflationsspirale in Gang zu setzen, schreibt die Kammer. Das Fallen einer Indexierungsrate von 5 Prozent würde Unternehmen und Staat rund 1,82 Milliarden Euro zusätzlich für die Entlohnung von Arbeitnehmern und Beamten kosten.
Während eine Inflation von rund 2 Prozent (was einer Indexierung von 2,5 Prozent alle 15 Monate entspricht) von den Unternehmen möglicherweise über die Anpassung ihrer Gewinnspannen und/oder die teilweise Weitergabe an ihre Verkaufspreise absorbiert werden kann, wäre ein Lohnkostenschock von 5 Prozent (und möglicherweise 7,5 Prozent) weitaus weniger tragbar, so die Handelskammer.
Wenn die Unternehmen geringere Gewinnspannen erzielen, werden sie wahrscheinlich einige ihrer Investitionen aussetzen oder sogar streichen, befürchtet sie. Das wiederum könne Folgen für Neueinstellungen, für den Fortbestand der Unternehmen oder für Innovationen und Projekte zur Erschließung neuer Märkte heben, befürchtet die Kammer. Es könne „einen Teufelskreis in Gang setzen, der das Wachstumspotenzial der luxemburgischen Wirtschaft beeinträchtigt“, so die Kammer. Darüber würde es wohl auch Auswirkungen auf die Staatseinnahmen haben.
Die Handelskammer wünscht sich Überlegungen, um die Indexierung der Löhne und Gehälter zumindest teilweise an die Entwicklung der Produktivität zu koppeln. Das derzeitige System berge ein großes Risiko, an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den europäischen Partnern, zu verlieren. Es sei daher dringend geboten, bereits jetzt über eine angemessene Lösung angesichts der potenziellen Folgen nachzudenken, die die gleichzeitige Anwendung mehrerer Indextranchen mit sich bringen würde, schreibt sie. Über das Thema diskutieren solle man, wie vorgesehen, im Jahr 2023, in einer nächsten Tripartite-Sitzung.
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Das sagten sie auch schon bei einer in 3 Jahren.
Diese bedauernswerten und armen am Hungertuch nagenden Unternehmen mit ihren Unternehmer. Vielleicht kann Msgr Hollerich
Kollekten für diese Armen von den Ärmsten ausrufen.