Gemeindewahlen / Drei Monate bis zum Urnengang: Was man jetzt schon wissen sollte
In genau drei Monaten finden am 11. Juni die Gemeindewahlen in Luxemburg statt. Dann werden wieder die Politikerinnen und Politiker gewählt, die in den kommenden sechs Jahren die Interessen der Menschen in den Kommunen vertreten werden. Für den reibungslosen Ablauf der Stimmabgabe gilt es jetzt schon, einiges zu wissen.
Während viele Menschen in Luxemburg der Wahlpflicht unterliegen und automatisch für ihre Stimmabgabe registriert sind, müssen andere schon jetzt aktiv werden, um am 11. Juni in ihren Gemeinden wählen zu können. Ein Überblick dazu, wer am Urnengang teilnehmen kann, wie das möglich wird und wo man sich über die anstehenden Kommunalwahlen informieren kann.
Wer nimmt teil?
An den Gemeindewahlen nehmen mit einigen Ausnahmen alle Volljährigen mit Luxemburger Staatsangehörigkeit teil – also all jene, die am Wahltag 18 Jahre oder älter sind. Das bis 75 Jahre. Auch Erwachsene ausländischer Herkunft können ihre Stimme abgeben. Erstmals geht das bei den diesjährigen Gemeindewahlen auch, wenn sie noch nicht während fünf Jahren im Land leben – der Wegfall der sogenannten Residenzklausel im Jahr 2022 macht das möglich. Vom Urnengang ausgeschlossen sind hingegen unter Vormundschaft stehende Menschen und solche, denen wegen Vergehen das Wahlrecht entzogen wurde.
Wie meldet man sich an?
Personen Luxemburger Staatsangehörigkeit sind automatisch für den Urnengang registriert. Ebenso wie in Luxemburg lebende Ausländerinnen und Ausländer, die bei vergangenen Wahlen ihre Stimme bereits abgegeben haben – sofern sie sich seitdem nicht aktiv aus den Wahlverzeichnissen haben streichen lassen. Wollen Nicht-Luxemburgerinnen und Nicht-Luxemburger allerdings zum ersten Mal bei den Gemeindewahlen mitbestimmen, müssen sie sich registrieren: Das ist online via myguichet.lu oder bei einem Besuch im Rathaus der Wohnsitzgemeinde möglich. Am 18. März werden landesweit verschiedene Gemeindehäuser ihre Türen samstags öffnen, damit sich Interessierte vor Ort registrieren können.
Wichtige Daten im Überblick
– 18. März: Nationaler Tag der Einschreibung
– 12. April: Stichdatum zur Abgabe der Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten
– 13. April: Auslosung der Listennummern
– 17. April: Stichdatum zur Registrierung in die Wahlverzeichnisse für Menschen ausländischer Herkunft
– 20. März bis 2. Mai: Antrag auf Briefwahl aus dem Ausland
– 20. März bis 17. Mai: Antrag auf Briefwahl im Inland
– 6. Juni: Frist für Versand der Wahlbenachrichtigung
– 11. Juni: Gemeindewahlen
– 1. September: Stichdatum für die Vereidigung
– 8. Oktober: Parlamentswahlen in Luxemburg
Wie per Brief wählen?
Wer am Tag der Gemeindewahlen nicht in Luxemburg sein kann, stimmt per Briefwahl ab. Diese Möglichkeit steht Menschen offen, die in den kommunalen Verzeichnissen registriert sind. Allerdings müssen sie für die Briefwahl bei der Gemeinde einen Antrag stellen: Ab dem 20. März ist das möglich. Soll die Antwort – die Wahlbenachrichtigung – an eine Adresse in Luxemburg geschickt werden, hat man bis spätestens 25 Tage vor der Wahl (also bis zum 17. Mai) Zeit. Soll diese allerdings ins Ausland verschickt werden, muss die Anfrage 40 Tage vor dem großen Tag (also bis zum 2. Mai) im Rathaus eingehen. Die Briefwahl kann via myguichet.lu oder per Post – auf unbedrucktem Papier oder auf einem bei der Wohngemeinde erhältlichen Vordruck – beantragt werden. Folgende Daten müssen enthalten sein: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Wohnsitz und die Adresse, an die Wahlzettel und Co. verschickt werden sollen. Die ausgefüllten Dokument müssen bis zum 11. Juni um spätestens 14 Uhr beim Wahllokal eingehen.
Besteht Wahlpflicht?
Bis zum Alter von 75 Jahren gehen Luxemburgerinnen und Luxemburger wählen und werden für den Urnengang automatisch registriert. Wenn nicht schon zuvor per Brief abgestimmt wurde, müssen sie sich am 11. Juni zwischen 8 und 14 Uhr mit einem gültigen Personalausweis, Reisepass oder den entsprechenden Aufenthaltspapieren in den Wahllokalen der Wohnsitzgemeinde präsentieren. Geschieht dies nicht, sieht das Wahlgesetz laut Artikel 90 im Fall einer ersten, unbegründeten Enthaltung eine Geldstrafe zwischen 100 und 250 Euro vor. Wird sich in den fünf darauffolgenden Jahren erneut nicht an die Wahlpflicht gehalten, kann das mit zwischen 500 und 1.000 Euro geahndet werden. Die Vertretung durch eine andere Person ist bei der Wahl nicht möglich. Menschen mit zum Beispiel einem Sehhandicap oder einer anderen körperlichen Beeinträchtigung können allerdings von einer Hilfsperson begleitet werden.
Wo gibt es Informationen?
Wer sich allgemein über die Gemeindewahlen informieren will, bekommt auf der Seite jepeuxvoter.lu unter anderem Antworten auf Fragen wie „Warum wählen?“, „Wer kann wählen?“ und „Wie wähle ich?“. Viele praktische Informationen gibt es auf guichet.public.lu. unter der Kategorie „Bürgerangelegenheiten“ und dann „Wahlen“. Auch auf der Internetseite des Innenministeriums mint.gouvernement.lu findet man unter dem Bereich „Themen“ Informationen zu den Gemeindewahlen. Allgemeine Infos zum Urnengang – auch, aber nicht nur für die Kommunalwahlen – gibt es unter elections.public.lu. Auf dieser Webseite sind auch die Ergebnisse der vergangenen Gemeindewahlen gelistet. Bei Fragen kann man sich laut dem Innenministerium auch an die eigene Gemeinde wenden. Über die Medien, im Internet und bei den Parteien können sich Wahlberechtigte zudem weitere Informationen zu den Kandidatinnen sowie Kandidaten und den Parteiprogrammen einholen. Drei Monate haben sie jetzt noch dafür Zeit.
- „Gibt noch viel zu tun“: Lydie Polfer äußert sich zur Sicherheit an Zebrastreifen - 20. November 2024.
- Nach Urteil im Zebrastreifen-Streit: Gemeinde legt Berufung ein - 18. November 2024.
- Nach Urteil im Zebrastreifen-Streit: Gemeinde will am Montag reagieren - 15. November 2024.
ët ass Eppes onklor
„Bis zum Alter von 75 Jahren gehen Luxemburgerinnen und Luxemburger wählen und werden für den Urnengang automatisch registriert“
därf een dono nët méih wiele goën?
a krit een dono keng Invitatioun méi gescheckt?
da misst ee jo extra, wann Een nach wëllt wiele goën, sëch aschreiwe goën!
wat ee non-sens
Sou wäit ech dat nach weess, kriss de eng Convocatioun, mee du bass ab 75 automatesch entschëllegt, wann s de net wiele gees.
Daat do klengt awer ganz stark no grënger Politik, dei welle jo just di „lescht Generatioun“ als Wieler…… well een se besser manipuleieren kann !!!!!