Mordfall Ana Lopes / Ehemaliger Freund auch in zweiter Instanz zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt
Der Fall Ana Lopes ist abgeschlossen. In zweiter Instanz wurde am Dienstag der ehemalige Freund und Vater der gemeinsamen Tochter des Mordes schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt.
Ana Lopes wäre heute 30 Jahre alt. Im Januar 2017 ist die junge und lebenslustige Frau, wie sie von Familienangehörigen und Freunden beschrieben wird, auf brutalste Weise getötet worden.
Recht schnell wurde ihr ehemaliger Freund und Vater der gemeinsamen Tochter der Tat beschuldigt. Wie bereits in erster Instanz sehen auch die Berufungsrichter seine Schuld als erwiesen an. Am Dienstag wurde er zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
Ein kurzer Rückblick: Am Morgen des 16. Januar 2017 finden französische Gendarmen in Roussy-le-Village nahe dem luxemburgischen Grenzgebiet eine verkohlte Leiche in einem ausgebrannten Auto. Wie sich später herausstellt, handelt es sich dabei um die damals 25-jährige Ana Lopes.
Klare Beweise, wer hinter der grausamen Tat stecken könnte, fehlen. Allerdings deuten die Auswertungen der Spuren auf den Ex-Freund hin. Laut den Ermittlungen soll er die junge Frau in Bonneweg überwältigt, entführt, getötet und später in Frankreich verbrannt haben. Widersprüche in seinen Aussagen nähren die Schuldvermutung.
Die Richter in erster Instanz sehen ihn deshalb als Täter an und heben eine besondere Schwere der Schuld hervor. Die Tat sei genau geplant und kaltblütig durchgeführt worden. Lebenslänglich und hohe Schadensersatzforderungen für die Angehörigen des Opfers lautet das Urteil der Richter.
Auch im Berufungsprozess kann der Beschuldigte die Richter nicht überzeugen. Er sei unschuldig, behauptete er, wirkt dabei aber alles andere als sicher. Alle Indizien seien von Anfang an gegen ihn ausgelegt worden und hätten zu seiner Verurteilung geführt. Warum hätte er seine Ex-Freundin töten sollen, fragt er noch am letzten Prozesstag.
Der Verteidigung zufolge seien die Indizien durchaus anders auslegbar und deshalb nicht wirklich belastbar. Vorrangig ging es um die DNA, die an einem Klebeband am Tatort gefunden und mit dem Täter in Verbindung gebracht wurde. Wie, wann bzw. wo diese DNA auf das Klebeband gelangt sei, konnte selbst von Experten nicht vollumfänglich vor Gericht geklärt werden. Die Verteidigung hatte deshalb den Freispruch gefordert.
Das haben die Richter in beiden Instanzen anders gesehen. Was nicht zuletzt am sehr dürftigen Alibi des Beschuldigten sowie an den vielen Widersprüchen, in die er sich verstrickt hat, liegen dürfte. Nach fünf Jahren ist der Fall somit vor Gericht abgeschlossen.
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