Chamber / Ein abgesagtes Footgolf-Turnier, Pim Knaff, Menschenschmuggel und vieles mehr auf der Tagesordnung
Das Unwetter vom Wochenende, ein abgesagtes Footgolf-Turnier in einer Natura-2000-Zone, Menschenhandel und der Kampf gegen Terrorismus standen am Dienstag auf dem Programm in der Chamber.
Gesetzesprojekt im Kampf gegen terroristische Online-Inhalte
Die Chamber hat am Dienstag ein einziges Gesetzesprojekt gestimmt. Der entsprechende Entwurf setzt eine EU-Verordnung über die Bekämpfung der Online-Verbreitung von Inhalten mit terroristischem Hintergrund um.
Demnach wird es dem Luxemburger Polizeiminister zukünftig möglich sein, eine Unterlassungsverfügung gegen mögliche terroristische Inhalte zu erlassen, um diese aus dem Internet entfernen zu lassen. Der Anmerkung des Staatsrates, das Luxemburger Regulierungsinstitut (ILR) als kompetente Autorität zu ernennen, um eine gewisse Unabhängigkeit zu gewährleisten, wurde nicht stattgegeben. Berichterstatterin Stéphanie Weydert (CSV) sagte im Chamber-Plenum, dass sich immer mehr Menschen online radikalisieren würden. Solchen Tendenzen könne mit dem Gesetz entgegengewirkt werden, ohne den Meinungspluralismus zu gefährden.
CSV, DP, LSAP, ADR und die Grünen stimmten dem Gesetzentwurf zu. Nur die Piraten und „déi Lénk“ spielten „Partycrasher“, wie Marc Goergen meinte. „Die Piraten haben diesen Entwurf bereits im Europäischen Parlament abgelehnt“, sagte der Piraten-Abgeordnete. Demnach würde es besonders autoritären Regimen Möglichkeiten eröffnen, Oppositionelle in ihrem Land verstummen zu lassen. Marc Baum von „déi Lénk“ stimmte dem zu. Die ganze Anti-Terror-Gesetzgebung habe „autoritären Trieben“ den Weg geebnet, so der Linken-Politiker. Demnach sei der Terrorismus-Begriff viel zu vage definiert, was dazu führe, dass man sich in einer Grauzone bewege. „In Ungarn kann jeder, der die Regierung kritisiert, zum ,enemy of the state‘ ernannt werden“, nannte Baum ein Beispiel.
Das Gesetzesprojekt wurde abschließend mit 54 Ja-, vier Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen.
Keine Subvention für Film über Luxemburger Resistenzler
Die ADR-Abgeordnete Alexandra Schoos wollte von Kulturminister Eric Thill (DP) wissen, warum ein Filmprojekt der „Union des mouvements de résistance luxembourgeois“ seitens des Luxembourg Film Funds keine finanzielle Unterstützung erhalten haben. Thill meinte, dass er sich nicht in die Entscheidung des Luxembourg Film Fund einzumischen habe, um die Kunstfreiheit in Luxemburg zu respektieren. Die Entscheidung sei einstimmig innerhalb eines Expertengremiums getroffen worden. „Das betrifft den formalen Aspekt des Projektes und sagt nichts über die Erlebnisse Luxemburger Resistenzler aus“, so Thill. Im Gremium sitzen laut Thill ein Vertreter des Luxembourg Film Fund sowie drei unabhängige Experten. Die „Union des mouvements de résistance luxembourgeois“ hatte den möglichen Höchstbetrag von 22.500 Euro beantragt.
Wenig gemeldete Schäden durch Unwetter
André Bauler (DP) wollte von Landwirtschaftsministerin Martine Hansen wissen, wie viele Schäden das Unwetter am vergangenen Wochenende in Luxemburg angerichtet habe. Die CSV-Ministerin konnte aufgrund der Tatsache, dass beim Ministerium keine Schäden gemeldet wurden, keine genauen Zahlen nennen. Auch die Nachfrage bei den Versicherungen habe kein anderes Bild ergeben. Für den Weinbau habe man noch einmal nachgefragt, doch bisher sei Luxemburg „wohl mit einem blauen Auge davongekommen“, wie Martine Hansen anmerkte.
Fußgolf gegen Artenschutz
Eine fürs nationale Parlament eher ungewöhnliche Frage stellte der Abgeordnete Luc Emering (DP) dem Umweltminister Serge Wilmes. Demnach wollte der DP-Politiker wissen, warum ein Footgolf-Turnier erst einen Tag vor Beginn eine Absage aus dem Umweltministerium erhalten habe. Umweltminister Serge Wilmes fragte sich vor dem Chamber-Plenum, ob das nationale Parlament der richtige Ort für derartige Anfragen sei. Der Veranstalter habe sein Turnier in einer Natura-2000-Zone austragen wollen. Auf dem Gebiet würden derzeit zahlreiche europäisch geschützte Tier- und allen voran Vogelarten brüten, die durch die Austragung des Turniers gestört worden wären. Demnach hätte das Ministerium eine Absage erteilen müssen. Warum die Absage so kurz vor Turnierbeginn kam und ob dem austragenden Verein dadurch eine Entschädigung zustehen würde, beantwortete Wilmes nicht. Nur: „Derartige Anfragen müssen mit genügend Vorlauf eingereicht werden“, so der CSV-Umweltminister.
BBC und Menschenschmuggel auf Kirchberg
Der britische Fernsehsender BBC hat am 27. Juni eine Investigativ-Reportage zum Thema Menschenschmuggel veröffentlicht. Die Spur ihrer Recherche führte die britischen Journalisten bis nach Luxemburg auf Kirchberg. Einer der Verantwortlichen soll, wie Innenminister Léon Gloden auf der Chamber-Tribüne bekannt gab, Ende Mai in Luxemburg einen Asylantrag gestellt haben. Nach Ausstrahlung der Doku hatte Léon Gloden verfügen lassen, dass der entsprechende Asylbewerber im „Centre de rétention“ unterkomme. Als die Polizisten in der Unterkunft ankamen, konnte der Mann jedoch nicht mehr angetroffen werden. „Ech weess och haut net, ob deen nach um Terrain ass“, so Gloden. Die Polizei habe eine „Enquête préliminaire“ eingeleitet. Man müsse dennoch die Unschuldsvermutung gelten lassen, so Gloden.
Keine weiteren Folgen für Pim Knaff
„Das, was Pim Knaff gemacht hat, ist nicht gut und er wurde ja auch verurteilt“, antwortete Léon Gloden auf die Intervention des Linken-Abgeordneten und Escher Gemeinderates Marc Baum. Dieser hatte sich in der Steuerhinterziehungsaffäre bereits in einer parlamentarischen Frage an den Innenminister gewandt und hakte am Dienstag im Parlament noch einmal nach. Er werde als Innenminister den Escher Gemeinderat nicht suspendieren, da unter anderem dann das Luxemburger Verwaltungsgericht sich einschalten könne und sich dann noch einmal ganz andere Fragen stellen, so Gloden. Aktuell aber würde sich die Luxemburger Interpretation an der französischen Jurisprudenz orientieren, der zufolge ein solches Vergehen nur ausschlaggebend sei, wenn es im Rahmen seines politischen Mandates begangen werde. „Nur die betroffene Person kann das nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden“, sagte Gloden abschließend.
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