Luxemburg-Stadt / „Ein Gewinn für alle“: Was Geschäftsleute über die Verlängerung der Fußgängerzone denken
Das Zentrum der Hauptstadt von Luxemburg soll attraktiver werden – deshalb ist seit Montag die Fußgängerzone um etwa 150 Meter länger. Auch wenn die Maßnahme wohl keine drastischen Veränderungen mit sich bringen wird, zeigen Gespräche mit Geschäftsleuten in dem neuen Fußgängerbereich, was diese dennoch bewirken kann.
Der erste Tag nach den Weihnachtsferien: Begleitet von ihren Betreuerinnen zieht eine Gruppe Kinder bei trübem Regenwetter durch die rue de la Boucherie in der Hauptstadt. Sie gehen in der Mitte der gepflasterten Straße – ohne, dass davon eine allzu große Gefahr ausgeht. Denn: Die Fußgängerzone ist seit Montag um etwa 150 Meter länger und schließt nun unter anderem diesen Abschnitt der rue de la Boucherie ein. Laut einer Pressemitteilung der „Ville de Luxembourg“ sollen das Stadtzentrum und seine Geschäfte so attraktiver gestaltet werden.
Bisher endete der Fußgängerbereich kurz nach dem Roude Pëtz, etwa in Höhe einer bekannten Feinbäckerei. An der recht befahrenen rue du Fossé machten viele Passantinnen und Passanten oft Halt oder drehten sogar um – sodass das letzte kleine Teilstück der „Groussgaass“ vom Einkaufsbummel ausgeschlossen wurde. Neue Hinweisschilder weisen aber nun darauf hin, dass auch dieser Abschnitt zur Fußgängerzone gehört. Heißt konkret: Autos dürfen nicht mehr durchfahren, Fahrräder nur noch zwischen 18 und 10 Uhr und Lieferwagen können ihre Ware zwischen 6 und 10 Uhr morgens zu den Läden bringen.
„Endlich“, sagt dazu Marie-Lou Haentges, die seit August 2022 gemeinsam mit ihrem Partner die Geschäftsführung von einem Kleiderladen fast am Ende der „Groussgaass“ übernommen hat. Und meint weiter: „Dass auch dieser Teil nun autofrei ist, wird meiner Meinung nach ein Gewinn für alle sein: für die Handeltreibenden, die Gemeinde, aber auch die Menschen, die zum Schuhe kaufen oder Kaffeetrinken hierherkommen.“
Mehr Sicherheit
Die junge Unternehmerin findet, dass solche Maßnahmen viel bewirken können – wie schon die Erneuerung des Belages vor der Ladentür im Jahr 2021 gezeigt habe. „Da dadurch kaum mehr Autos hier durchfahren, ist eine richtige Gemeinschaft zwischen den Handeltreibenden entstanden“, stellt Marie-Lou Haentges fest und beschreibt, dass man einfach näher zusammengerückt sei. Sie hofft darauf, dass in Zusammenarbeit mit der Gemeinde nun auch öfter Veranstaltungen vor den Läden organisiert werden können.
Vor Marie-Lou Haentges gehörte das Bekleidungsgeschäft während rund neun Jahren Dan Gantrel. Deshalb kennt er den Standort in der „Groussgaass“ gut und freut sich darüber, dass die Fußgängerzone nun ausgeweitet wurde. „So wird die Stadt verbunden – das ist der richtige Weg für die Zukunft“, stellt der Geschäftsmann fest. Er ist der Meinung, dass in einer modernen Stadt und vor allem in deren Kern kein Autoverkehr fließen muss. Schon alleine aus Sicherheitsgründen.
Denn ihm fällt immer wieder auf, wie schnell manchmal Autos über die rue du Fossé brettern und dabei auch schon mal das Leben von Passanten gefährden, die von der einen Seite der Einkaufsstraße auf die andere wechseln wollen. Deshalb spricht sich Dan Gantrel, der nur rund 120 Meter vom früheren Laden entfernt immer noch einen Skateshop in der rue du Fossé besitzt, klar für einen noch größeren Fußgängerbereich aus: „Eine Idee wäre auch das Einrichten einer Fußgängerzone während bestimmter Uhrzeiten. Zum Beispiel am Wochenende, wenn viel los ist.“
Bessere Verbindung
Schräg gegenüber seines einstigen Kleiderladens in der „Groussgaass“ arbeitet in einem Spezialitätenladen für Trüffel Anaïs Lallement. Da ihrer Aussage nach immer wieder viele Menschen durch die Straße vor der Ladentür bummeln, findet sie es gut, dass diese nun ein ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden haben. Gleichzeitig merkt die Verkäuferin aber an, dass ohnehin nur noch wenige Fahrzeuge dort lang gefahren sind.
Das gilt im Fußgängerbereich
In einer Fußgängerzone dürfen Passantinnen und Passanten die gesamte Breite einer öffentlichen Straße nutzen. Manche Fahrzeuge können zwar dennoch Zugang haben – allerdings kann dieser von der Gemeinde zeitlich begrenzt oder nur nach Ausstellen einer entsprechenden Vignette möglich sein. Insgesamt 74 Euro Bußgeld können laut Straßenverkehrsordnung fällig werden, wenn man ohne Genehmigung in eine Fußgängerzone fährt. Werden dabei Menschen gefährdet, kann das 145 Euro und zwei Führerscheinpunkte kosten. Die neuen, als Fußgängerbereich ausgeschilderten Straßenabschnitte der Grand-rue, der rue du Marché-aux-Herbes und der rue de la Boucherie werden laut Pressestelle der Polizei von nun an in die Planung der routinemäßigen Kontrollen in der Hauptstadt aufgenommen.
In einem Teil der angrenzenden rue du Marché-aux-Herbes – der nun ebenfalls zur Fußgängerzone zählt – freut man sich bei einem Juwelier über die Neuerung. „Ein sehr schöner Teil der Altstadt wird so nun in die ‚Groussgaass‘ integriert“, stellt Direktionsbeauftragte Françoise Beck fest. Und noch einer findet die Änderung gut: der für diesen Stadtteil zuständige Briefträger, der am späten Montagmorgen die Post in einer Bar an der Ecke rue du Marché-aux-Herbes und rue de la Boucherie abgegeben hat. Er sagt: „Hier ist schon immer viel los. Mal abwarten, ob sich die Menschen daran halten werden und ob es helfen wird.“
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