Luxemburg / Eine Frage der Entwicklung: Warum Minderjährige nicht auf der „Fouer“ arbeiten dürfen
Minderjährige dürfen nicht auf der „Fouer“ arbeiten, weil sie laut Arbeitsminister Georges Mischo dort Risiken ausgesetzt seien, die ihre Entwicklung gefährden könnten. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärt er, was es damit auf sich hat.
Originalwortlaut Punkt 42 des Anhangs 3 des Arbeitsgesetzes
Die Inspection du Travail et des Mines (ITM) hat vor kurzem daran erinnert, dass es Minderjährigen nicht erlaubt ist, auf der „Schueberfouer“ zu arbeiten (das Tageblatt berichtete). Punkt 42 des Anhangs 3 des Arbeitsgesetzes verbietet die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren „im ambulanten Handel auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Einrichtungen und an öffentlichen Orten“, die „dauerhafte Beschäftigung an Verkaufsständen im Freien“ und die „Beschäftigung in ambulanten Berufen.“ Obwohl das Verbot keineswegs neu ist, kam es zu Kritik in den sozialen Netzwerken.
Im ITM-Schreiben steht, es sei verboten „Jugendliche unter 18 Jahren mit Arbeiten zu beschäftigen, die sie spezifischen Risiken für ihre Sicherheit, Gesundheit, physische, psychische, geistige, seelische, moralische oder soziale Entwicklung aussetzen oder die ihre allgemeine oder berufliche Bildung gefährden können, die sich aus mangelnder Erfahrung, fehlendem Bewusstsein für bestehende oder virtuelle Risiken oder der noch nicht abgeschlossenen Entwicklung der Jugendlichen ergeben.“
Was genau mit diesen Risiken gemeint ist, erklärt Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) am Mittwoch in seiner Antwort auf eine parlamentarische Frage von Corinne Cahen und Barbara Agostino (beide DP). „Jugendliche unter 18 Jahren befinden sich in allen Aspekten ihres Lebens noch im Wachstum und in der Entwicklung“, schreibt der Minister. Aus diesem Grund seien sie in der Arbeitswelt besonders gefährdet.
Einerseits hätten sie noch nicht „ihre volle Körperkraft, Ausdauer oder Koordination erreicht“, und seien dadurch anfälliger für Verletzungen – vor allem in körperlich anspruchsvollen oder gefährlichen Arbeitsumgebungen. Auch die Fähigkeit, Risiken einzuschätzen und fundierte Entscheidungen zu treffen, befände sich im jugendlichen Alter noch in der Entwicklung und könne zur Unterschätzung von Gefahren führen. Zudem seien junge Menschen anfälliger für „Stresssituationen, die Angstzustände, Depressionen oder Erschöpfung zur Folge haben können.“ Arbeitsumgebungen, wie in Punkt 42 des Anhangs 3 des Arbeitsgesetzes beschrieben, könnten die genannten negativen Folgen verstärken.
Mögliche Änderungen müssen Normen einhalten
Auch die spirituelle Entwicklung der Jugendlichen ist laut dem Arbeitsminister betroffen. Unter spirituell seien Aspekte von Geist, Werten und Moral zu verstehen. „Selbst bei einer befristeten Beschäftigung kann das Arbeitsumfeld die Wahrnehmung der spirituellen Werte eines jungen Menschen beeinflussen, und in bestimmten Arbeitsumgebungen können junge Menschen in der Tat stärker Verhaltensweisen oder einer Umgebung ausgesetzt sein, die für ihr Alter nicht angemessen sind“, schreibt Mischo. Im Fall der „Schueberfouer“ könnten dies respektloses Verhalten von Kunden, unangemessenes Verhalten einiger Besucher oder auch besonders schwierige Arbeitsbedingungen sein.
Ferienarbeit sei durchaus eine wertvolle erste Erfahrung mit der Berufswelt, in der junge Menschen lebensnotwendige Fähigkeiten wie Pünktlichkeit, Fleiß, Engagement und Durchhaltevermögen entwickeln können. Der Minister habe keine Einwände gegen eine Diskussion über bestimmte Detailfragen im Zusammenhang mit der Arbeit von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren, sollten die betroffenen Parteien dies wünschen. Die derzeitigen Bestimmungen seien allerdings das Ergebnis der Umsetzung einer europäischen Richtlinie und stimmen mit den von Luxemburg ratifizierten internationalen Übereinkommen überein. Mögliche Änderungen der Bestimmungen müssten diese supranationalen Normen einhalten.
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