Gemeindewahlen / Einschreibefrist beendet: 50.084 Menschen ausländischer Nationalität wollen am 11. Juni wählen
Rund 19,8 Prozent der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sind registriert, um am 11. Juni in ihren Gemeinden zu wählen – wie am Mittwochmorgen bei einer Pressekonferenz in der Hauptstadt mitgeteilt wurde. Der Blick auf die Zahlen zeigt unter anderem, in welchen Gemeinden besonders viele oder auch wenige die Möglichkeit zur Mitbestimmung wahrnehmen wollen.
Im Total sind 50.084 Menschen ausländischer Nationalität mit Wohnsitz in Luxemburg für die Abgabe ihrer Stimme bei den Gemeindewahlen am 11. Juni registriert. Das teilte das Ministerium für Familie, Integration und die Großregion bei einer Pressekonferenz mit dem „Centre d’étude et de formation interculturelles et sociales“ (Cefis) und dem Gemeindesyndikat Syvicol am Mittwoch mit. Während Menschen mit Luxemburger Nationalität nämlich automatisch für die Stimmabgabe angemeldet sind, müssen ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sich beim ersten Mal aktiv dafür registrieren.
Bis zu 55 Tage vor der Wahl haben sie dafür Zeit – für die diesjährigen Gemeindewahlen also bis zum 17. April am vergangenen Montag. Nachdem dieses Stichdatum nun vorbei ist, ist klar: Rund 19,8 Prozent der potenziell 252.464 Wahlberechtigten wollen am 11. Juni mitbestimmen. Am letzten Tag der Möglichkeit zur Registrierung haben 1.875 Menschen diese genutzt. Insgesamt gab es seit dem 1. April bis zum Stichtag 8.748 neue Anmeldungen. Im März waren es zuvor 9.139, im Februar dagegen nur 2.206 und im Januar 1.337.
„Es freut uns, dass sich noch so viele eingeschrieben haben. Sobald die Menschen die Wahlen spüren, haben sie auch Lust mitzumachen“, sagte Familienministerin Corinne Cahen (DP) bei der finalen Präsentation der Einschreibungszahlen. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich angesichts der näher rückenden Gemeindewahlen jetzt allerdings noch anmelden wollen, haben dazu keine Möglichkeit mehr. „Technische Gründe“, die benötigte Zeit für die Justiz zur Überprüfung der Wahllisten und Bearbeitung möglicher Einsprüche wurden als Gründe für die Notwendigkeit eines Stichdatums genannt. „Uns wäre ein späteres Datum auch lieber. Aber das ist nicht möglich“, so Corinne Cahen.
Bech als Spitzenreiter
Mit dem Beteiligungsprozentsatz von 19,8 Prozent zeigte die Familienministerin sich zufrieden: „Wir sind stolz darauf, dass diese Quote höher ausfällt, als noch bei den Gemeindewahlen von 2017. Man muss da miteinander vergleichen, was auch verglichen werden kann.“ Denn: 2017 konnten nur die Menschen ihre Stimme abgeben, die seit mehr als fünf Jahren im Großherzogtum lebten. Insgesamt 22,8 Prozent der potenziell Wahlberechtigten taten das damals. In diesem Jahr nun wollen 23,6 Prozent der Personen, die seit fünf Jahren oder mehr im Land leben, zur Wahl gehen.
Nach dem Wegfall der sogenannten Residenzklausel im vergangenen Jahr können 2023 aber erstmals auch Menschen ohne Luxemburger Staatsbürgerschaft teilnehmen, die seit weniger als fünf Jahren im Land leben. Wie Familienministerin Cahen und der Verantwortliche des Cefis, Sylvain Besch, aufgrund der Zahlen feststellten, scheint der Wunsch auf Mitbestimmung bei diesen Personen allerdings geringer zu sein. Was zu einem Gesamtbeteiligungssatz von 19,8 führt.
Am meisten Menschen ohne Luxemburger Nationalität haben sich in der Gemeinde Bech eintragen lassen: mit 49,6 Prozent fast die Hälfte der potenziellen Wählerschaft. Es folgen Reisdorf (42,5 Prozent), Fischbach (33,8 Prozent), Sandweiler (31,4 Prozent) und Betzdorf mit 31 Prozent. Zu den Gemeinden mit den niedrigsten Anteilen gehören Parc Hosingen mit 13,2 Prozent, Remich mit 14,6 Prozent, dann Befort sowie Weiswampach mit je 14,8 Prozent und anschließend Diekirch sowie Pütscheid mit je 15,1 Prozent.
„Mit 15,9 Prozent hat Luxemburg-Stadt einen großen Sprung nach vorne gemacht und ist nicht mehr das Schlusslicht“, hob Corinne Cahen hervor. Ende Februar war das nämlich noch der Fall. Syvain Besch wies dabei auf Folgendes hin: „Die Größe der Gemeinden spielt immer eine Rolle. Vorne mit dabei sind vor allem kleine Kommunen.“ Demnach müssen die Zahlen immer im Verhältnis zu der Anzahl an Ausländerinnen und Ausländern betrachtet werden, die in der jeweiligen Gemeinde leben. Ist dieser Anteil hoch, müssen – aber können eben auch – mehr Menschen zum Urnengang bewegt werden.
162 Nationalitäten vertreten
Hauptgrund für das Nicht-Einschreiben ist laut Corinne Cahen, dass sich die Menschen oft schlicht und einfach nicht bewusst sind, dass sie wählen dürfen. „Andere fürchten, sich nicht gut genug mit unserem Wahlsystem auszukennen. Und wieder andere glauben, dann an jeder Wahl teilnehmen zu müssen.“ Im Gegensatz zu Personen Luxemburger Nationalität haben sie allerdings die Möglichkeit, sich wieder aus den Listen streichen zu lassen. Auffallend ist, dass sich nur wenig junge Menschen angemeldet haben: rund 4,6 Prozent in der Alterskategorie von 18 bis 24 Jahren im Vergleich zu 29,1 Prozent im Alter von 55 und mehr.
In puncto Nationalität kommen 162 verschiedene in den Wahlverzeichnissen vor (im Vergleich zu 134 in 2017). Am meisten sind in Luxemburg lebende Niederländerinnen und Niederländer in die Listen eingeschrieben: nämlich 29,2 Prozent. Es folgen mit 29 Prozent die Deutschen, mit 26,4 Prozent dann Menschen mit dänischer Staatsangehörigkeit und mit 25,6 Prozent Menschen aus Indien. Von den Belgierinnen und Belgiern haben sich 24,2 Prozent eingetragen. Die Zahlen zeigen laut Corinne Cahen, dass sich Besuche – wie sie zum Beispiel bei indischen Gemeinschaften in Luxemburg stattfanden – und persönliche Gespräche bewähren.
Für eine höhere Beteiligung bei kommenden Wahlen sprachen sich die Verantwortlichen bei der Pressekonferenz dafür aus, dass Neuankömmlinge in den Gemeinden besser über das Wahlrecht aufgeklärt werden und schon dann die Möglichkeit zur Registrierung erhalten sollen. Ein „Guide“ zu diesem Thema, vom Familienministerium und dem Syvicol, wird aktuell ausgearbeitet, außerdem sind entsprechende Weiterbildungen für Gemeindebeamte geplant. Nun aber geht es zuerst darum, die Menschen über den anstehenden Urnengang, die Art und Weise, wie gewählt wird, sowie die Möglichkeit zur Briefwahl zu informieren.
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