Hesperingen / Einstellung von Person mit familiären Beziehungen: Innenminister Gloden annulliert Entscheidung
Nächster Paukenschlag in der Affäre um die Einstellung einer Person mit familiären Beziehungen zu Bürgermeister Marc Lies in Hesperingen: Innenminister Léon Gloden annulliert den Beschluss der Gemeinde.
Innenminister Léon Gloden (CSV) hat die Einstellung einer Gemeindeangestellten als „Koordinator des Gemeindepakts“ in Hesperingen annulliert. Das geht aus einer Pressemitteilung am Donnerstagmorgen hervor.
Gloden habe den Einspruch der Opposition gegen den Beschluss über die Einstellung der Gemeindeangestellten der Besoldungsgruppe A2 zur Kenntnis genommen und sei zu dem Schluss gekommen, dass „die Bewerberin die Anforderungen auf Ebene der erforderlichen Diplome nicht erfüllt hat“, steht in der Mitteilung. Aus diesem Grund habe er beschlossen, den Beschluss des Gemeinderats aufzuheben.
Vetternwirtschaft?
Brisant ist der Fall, weil es sich bei der Angestellten um eine Person mit familiären Beziehungen zum Hesperinger Bürgermeisters Marc Lies handelt. Die Opposition, bestehend aus Grünen, LSAP und Piraten, warf dem Chef der CSV-DP-Koalition in Hesperingen daraufhin Vetternwirtschaft vor. Denn laut Opposition habe es andere Kandidaten gegeben, die besser auf die in der Ausschreibung festgelegten Kriterien gepasst hätten.
Die Ausschreibung für den Posten verlangte nach einem Bachelor-Diplom im Bereich der Sozial- oder Erziehungswissenschaften – die auserwählte Kandidatin habe jedoch ein Hoteldiplom, mit einer Spezialisierung im Verkauf und Marketing. Das steht in einem Schreiben der Opposition, das am Montag versendet wurde. Weitere Bedingungen für den Posten seien eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in einem vergleichbaren Umfeld sowie eine gute Kenntnis der diesbezüglichen Gesetzgebung. Die Prüfung des Dossiers habe aber gezeigt, dass die Kandidatin diese Bedingungen nicht erfülle.
Es sei laut Opposition auch relevant, dass die Kandidatin mit dem Bürgermeister verwandt sei. Denn dieser sei direkt für den Arbeitsbereich der Koordinatorin verantwortlich. Es bestehe somit ein möglicher Interessenkonflikt, der dem Prinzip der Unparteilichkeit und der nötigen Transparenz bei einer Einstellung entgegenstehe.
Das Ministerium weist darauf hin, dass „der Vorwurf des Interessenkonflikts gegen den Bürgermeister im vorliegenden Fall irrelevant“ sei, weil der Bürgermeister während der betreffenden Sitzung den Saal verlassen habe und weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilgenommen habe.
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