Causa Dieschbourg / Entscheidung vertagt: Chamber will Ausführungsgesetz ausarbeiten
Das Luxemburger Parlament hat entschieden, ein Ausführungsgesetz für die in der Verfassung vorgesehenen Prozeduren zu schaffen. Erst danach kann in der Causa Dieschbourg weiter verfahren werden.
Nach dem Hin und Her, wer über das weitere Schicksal der ehemaligen Ministerin zu entscheiden hat, haben die Mehrheitsparteien im Parlament entschieden, einen Gesetzesvorschlag auszuarbeiten, das die weiteren Prozeduren regeln soll und auf den Vorschlägen von Verfassungsexperte Luc Heuschling aufbauen soll. Das hat die Grünen-Fraktionsvorsitzende Josée Lorsché dem Tageblatt auf Anfrage mitgeteilt. Ein entsprechendes Ausführungsgesetz ist in der Verfassung bereits vorgesehen, wurde aber nie ausgearbeitet. Ein externer Verfassungs- und Strafrechtsexperte soll dem Parlament bei der Ausarbeitung des Gesetzes helfen – einen Namen nannte Lorsché jedoch nicht.
Kurios: Während noch für die alte Verfassung legiferiert wird, sind die legislativen Prozeduren für die neue Verfassung bereits in vollem Gange. „Das würde aber viel zu lange dauern“, meinte Lorsché im Gespräch mit dem Tageblatt. Erst müsse man die Gesetzestexte zur neuen Verfassung dem zweiten Votum in der Chamber vorlegen – und auch dann würde diese erst nach weiteren sechs Monaten in Kraft treten. „Wir befinden uns jedoch hier in einer dringenden Angelegenheit.“ Die Befragung der Ex-Ministerin wird sich demnach bis zur Ausarbeitung und Verabschiedung des Gesetzesvorschlags verzögern.
Verfassungsexperte Heuschling gibt Weg vor
Der nun eingeschlagene Weg wurde den Parteien vom am Montag in der Chamber angehörten Luxemburger Verfassungsexperten Luc Heuschling vorgeschlagen. In dem neuen Gesetz sollen die Zuständigkeiten von Parlament und Justiz klar geregelt werden – und die jetzige Pattsituation im Parlament beheben. „Wir werden unsere aktive Rolle als Parlament nicht abgeben“, so Lorsché. Das Parlament wolle in einem solchen Fall jedoch die Justiz mit den vorläufigen Ermittlungen beauftragen.
Nach Abschluss der Ermittlungen solle die Staatsanwaltschaft dem Parlament eine Empfehlung aussprechen, ob die Sache klassiert oder aber an die kompetente Gerichtsbarkeit weitergeleitet werden soll. „Wenn in dem Dossier juristische Elemente enthalten sind, die eine Weiterbeschäftigung der Justiz mit dem Dossier erfordern, wird das Parlament dieses Gutachten respektieren“, sagte Losché. In dem Falle werde das Parlament für eine Anklage stimmen. „Das Parlament entscheidet – somit bewahren wir unsere gemäß der Verfassung aktive Rolle in dem Prozess.“
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Grünes Wirken par exellence.
Was man von der Legislaturperiode 18-23 zurückbehalten kann:
Es wird wegen den Grünen ein Gartenhaus Gesetz geschaffen.
elo gët mat villem Hin an Hiir op Zäit gespillt fiir ët herno ënnert den Teppech ze kiiren
a grad déi Partei, déi d’Biirger nëmme striitzt, mat Hei nët an Do nët, do sollt mol Een op d’Idii kommen ze widderspriëchen ..
dat gët jo och elo verschärft préziséiert, wat Een därf, dat ass nët Vill, awer besonnëg dat wat mër nët därfen, hälts dë dëch nët drun .. dann muss dë bezuelen
awer mat sëch selwer ass de Vergläich mat dën „dräi Aafen“ perfekt
haaptsaach alles enner de Tëppch kieren fir Stroffräi ze bleiwen
Theater, Muppets -Show,
Bürger veräppeln usw.
es reicht.