EU-Parlament / EP-Abgeordnete einigen sich auf schärfere Regeln für Internet-Giganten
Internet-Giganten wie Google, Amazon und Facebook sollen in der Europäischen Union schärferen Regeln unterworfen werden. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament (EP) hat sich gestern af einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geeinigt.
Mit dem sogenannten „Digital Services Act“ (DSA) sollen die im Internet angebotenen digitalen Dienste teils neuen und verschärften Regeln unterworfen werden. Es gehe darum, die Nutzer und Konsumenten zu schützen, sagte die Berichterstatterin Christel Schaldemose (S&D). Gleichzeitig soll die digitale Wirtschaft weiter „in einem transparenten und demokratischen Rahmen“ wachsen können, so die dänische EP-Abgeordnete. Das neue Gesetz ist überfällig, denn die derzeit geltende Regelung wurde vor 20 Jahren festgelegt, als nicht nur die digitale Welt noch eine andere war.
Vor allem die größten Akteure im Internet werden besonderen Regeln unterworfen. Vor allem, wenn es darum geht, gegen Hassbotschaften und Falschnachrichten sowie die Verbreitung illegaler Inhalte vorzugehen. So sollen Facebook und Co. künftig verbindliche Risikobewertungen durchführen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen. „Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein“, brachte es die Schattenberichterstatterin der Liberalen, Dita Charanzova, auf den Punkt. Daher sollten die Unternehmen dazu verpflichtet werden, Illegales möglichst schnell vom Netz zu nehmen.
„Wir wollen einen digitalen Markt mit klaren Regeln“ und „den digitalen Wilden Westen beenden“, meinte ihrerseits die EVP-Abgeordnete Arba Kokalari. Die Nutzer der großen Internetseiten sollen nicht mehr vollständig dem Gutdünken der dahinterstehenden Unternehmen unterliegen. So sollen den Nutzern beim Surfen auch alternative Angaben angezeigt werden zu jenen, die bloß aufgrund des Profils des Nutzers erstellt wurden. Große Plattformen müssen für mehr Transparenz sorgen, etwa indem sie offenlegen, wie ihre Algorithmen die Auswahl der Inhalte treffen, die ein Nutzer in ihrem Newsfeed sehen. Diese sollten zudem mehr Einfluss darauf erhalten, welche Werbung ihnen angezeigt wird. Sollten sich die Tech-Konzerne nicht daran halten, drohen ihnen Strafzahlungen, die bis zu sechs Prozent ihres Jahresumsatzes gehen können. Auch Minderjährige sollen besser geschützt werden, etwa indem es künftig verboten sein soll, ihnen gezielte Werbung zukommen zu lassen.
„Dark patterns“ verbieten
Verboten werden sollen zudem sogenannte „dark patterns“. Damit sind Prozesse oder Designs gemeint, die Nutzer dazu drängen oder verleiten, etwas anzuklicken, was sie nicht wollen, aber vom Betreiber einer Internetseite erwünscht wird. Beispielsweise wenn der Hinweis „Cookies akzeptieren“ farbig und größer gestaltet ist als der Hinweis „Einstellungen“, über den Cookies abgelehnt werden können. Oder wenn Einstellungen irreführend dargestellt werden, Produkte und Zusatzleistungen ungefragt in den Warenkorb gelegt werden oder die Kündigung einer Bestellung nur per eingeschriebenen Brief möglich ist.
Die federführenden EP-Abgeordneten sehen sich mit dem überarbeiteten Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt hatte, erst am Anfang eines Prozesses. „Der Digital Service Act ist ein Start, ein kleiner Schneeball, der zu einer Lawine werden kann, die uns hilft, das Internet demokratischer zu machen“, sagte die grüne EP-Abgeordnete Alexandra Geese.
Die vom Binnenmarktausschuss mit großer Mehrheit angenommene Fassung wird am Januar dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt. Anschließend wird die endgültige Regelung im Trilog mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ausgehandelt. Bereits heute werden die EU-Parlamentarier über ihre Position zum sogenannten „Digital Market Act“ abstimmen, bevor auch zu diesem die Trilog-Verhandlungen beginnen können. Mit dem Gesetz über digitale Märkte soll vor allem die Marktmacht der Internet-Giganten begrenzt werden, indem sie neuen Pflichten und Verboten unterworfen werden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Plattformen wie Online-Vermittlungsdienste, soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Betriebssysteme. So soll etwa verhindert werden, dass sowohl Unternehmen wie Nutzern von diesen Plattformen unfaire Bedingungen aufgezwungen werden.
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