Prozess gegen Corona-Skeptiker / Er verglich Ärzte mit Nazis: Peter Freitag zu Geldstrafe verurteilt
Corona-Maßnahmen-Gegner Peter Freitag ist am Donnerstag in erster Instanz vom Bezirksgericht Luxemburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er bezeichnete Ärzte als Corona-Nazis und verglich sie mit KZ-Arzt Mengele.
Peter Freitag, bekannter und bekennender Corona-Maßnahmen-Gegner und -Skeptiker, ist am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Luxemburg in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt worden.
In einem Beitrag auf den sozialen Medien hatte Freitag im vergangenen Jahr zwei Luxemburger Ärzte als Corona-Nazis und als Gefolgsleute des KZ-Arztes Mengele bezeichnet. Die betroffenen Luxemburger Ärzte, Gynäkologin Alix Schmit und Psychiater Jean-Marc Cloos, hatten daraufhin Anzeige erstattet. Wegen seiner Äußerungen soll Freitag nun 2.500 Euro Strafe sowie jeweils 1.000 Euro Schadensersatz an die Kläger zahlen. Zudem soll er für einen Teil der Prozesskosten aufkommen.
Beide Parteien haben nun 40 Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Peter Freitag, der sich beim Prozess selbst vertreten hat, also ohne Anwalt, war am Donnerstag selbst nicht vor Gericht anwesend.
Im Gespräch mit dem Tageblatt sagte Psychiater Cloos am Donnerstag: „Dieses Urteil zeigt, dass auch das Internet und die darauf vertretenen Meinungen Grenzen haben. Das muss Freitag nun akzeptieren.“ Die ihm nun zugesprochenen 1.000 Euro Schadensersatz möchte Cloos seinen Aussagen zufolge übrigens für einen guten Zweck spenden.
Hintergrund
Zum Hintergrund: Nachdem ein Leserbrief von der pensionierten Gynäkologin Alix Schmit im Luxemburger Wort veröffentlicht wurde, hatte Jean-Marc Cloos diesen mit folgender Bemerkung auf LinkedIn geteilt: „De Nol op de Kapp! Bravo Dr Alix Schmit! Dat resuméiert alles!“ Peter Freitag, der mit teils fragwürdigen Aussagen die Corona-Politik der Regierung kritisiert, hatte sich bei der Kommentierung des Beitrags von Cloos nicht zurückgehalten. Mediziner bezeichnete er als Lobbyisten, die mit unwissenschaftlichen Argumenten ein „genozidäres Narrativ“ unterstützten und als „Nazis im Geiste“ und „Schüler von Dr. Mengele“ eine Plattform bekämen. „Corona-Nazis“ ist ein anderer von Freitag gebrauchter Ausdruck. Er schrieb zudem, dass solche Personen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Cloos und Schmit hatten daraufhin Peter Freitag Verleumdung und üble Nachrede vorgeworfen.
Freitags Worte seien eine Beleidigung gegen alle Mediziner, so Jean-Marc Cloos noch heute. „Das dürfen wir uns auch in Zukunft nicht bieten lassen“, so der Psychiater, der sich weitere juristische Schritte offen hält, je nachdem, wie sich der Beschuldigte verhält.
Peter Freitag zeigt bislang offensichtlich keine Reue und stellte in einem Online-Auftritt am Donnerstagnachmittag die Legitimität des Gerichts infrage und fragt sich, wie jetzt reagieren auf ein Urteil, das „nur eben auf dem Recht des Stärkeren durchsetzbar“ sei. Ob er Einspruch dagegen einlegen und in Berufung gehen werde, müsse er erst entscheiden. Sowohl er wie die Kläger haben 40 Tage Zeit dazu.
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Richteg esou. An weider esou.
Eigentlich eine viel zu milde Strafe. Das 10-fache wäre in diesem Fall angemessen.
Die Stroof do ass lächerlech dee soll 2.5 millioune € bezuelen fir säi Schund deen en blärt