/ Erfolg für Glyphosat-Gegner: Studien zum Krebsrisiko müssen veröffentlicht werden
Studien zum Krebsrisiko des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat dürfen nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg nicht unter Verschluss gehalten werden. Das Gericht erklärte am Donnerstag die verweigerte Veröffentlichung einzelner Untersuchungen durch die EU-Lebensmittelbehörde Efsa für nichtig. Damit waren die Klagen von Europaabgeordneten der Grünen erfolgreich.
(Das Foto zeigt Menschen, die den in ihrem Urin gemessenen Glyphosat-Gehalt in Mikrogramm pro Liter zeigen (Foto: AFP/Eric Cabanis))
Nach Ansicht der Richter überwiegt das öffentliche Interesse das Geschäftsinteresse der Unternehmen. Die umstrittenen Studien waren im Zusammenhang mit der Wiederzulassung von Glyphosat erstellt worden. Unter anderem vier Europaabgeordnete der Grünen beantragten einen Einblick in Untersuchungen über die krebserregende Wirkung des Mittels.
Die zuständige Behörde Efsa verweigerte dies laut Gerichtsangaben unter anderem mit der Begründung, dass die Informationen „ernsthaft die geschäftlichen und finanziellen Interessen der Unternehmen“ beeinträchtigen könnten, die die Studien vorgelegt hätten. Zudem bestehe „kein überwiegendes öffentliches Interesse“.
Dagegen klagten die Abgeordneten nun erfolgreich vor dem Europäischen Gericht. Die Öffentlichkeit müsse auch Zugang zu Informationen über „die mehr oder weniger langfristigen Folgen“ von Emissionen für die Umwelt haben, erklärten die Luxemburger Richter. Das Interesse bestehe „nämlich gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt wird oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“. Diese Entscheidung in erster Instanz kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angegriffen werden.
Die Grünen zeigten sich hoch erfreut über das Urteil. Die luxemburgische EU-Abgeordnete Tilly Metz begrüßte die Entscheidung: „Öffentliches Interesse geht vor Geschäftsgeheimnis und kommerziellen Interessen.“ Das Urteil des EUG sei ein riesiger Erfolg im Kampf für den Schutz der Gesundheit, Umwelt und Artenvielfalt. „Unabhängige Wissenschaftler können nun die Giftigkeit von Glyphosat anhand von öffentlich zugänglichen Studien neu beurteilen“, so Metz. „Diese Entscheidung ist ein großer Schritt im Kampf gegen den Lobbyismus und für die Transparenz.“
Tilly Metz nennt es einen „großen Schritt“
Die französische Europaabgeordnete Michèle Rivasi, die zu den Klägern gehört, sprach von einem „historischen Erfolg“. Der deutsche Grünen-Spitzenkandidat für die Europawahl im Mai, Sven Giegold, nannte die Entscheidung einen „großen Erfolg für Transparenz“. Wenn es um die menschliche Gesundheit gehe, dürfe nicht im Dunkeln operiert werden. „Die Zeit der Geheimnistuerei und Verschleierung könnte mit diesem Urteil endlich vorbei sein“, erklärte Giegold. Er forderte die EU-Behörde Efsa auf, alle bisher geheimen Studien zu den Auswirkungen von Pestiziden zu veröffentlichen. Giegold sprach sich zudem dafür aus, Glyphosat aufgrund der bestehenden Risiken aus dem Verkehr zu ziehen.
Glyphosat wird für Krebserkrankungen verantwortlich gemacht, die Studien widersprechen sich allerdings. Die US-Umweltbehörde EPA und die Aufsichtsbehörden in der EU gelangten zu dem Schluss, dass von dem Mittel keine Krebsgefahr ausgehe. Dagegen konstatierte die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) vor drei Jahren, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserregend bei Menschen“ sei. Die Substanz ist Hauptbestandteil des Pflanzenschutzmittels Roundup. Das Produkt gehört zum Leverkusener Bayer-Konzern, seitdem dieser das US-Unternehmen Monsanto übernommen hat. In den USA liegen bereits mehrere tausend Klagen gegen das Unternehmen vor. Die Kläger machen Glyphosat für ihre Krebserkrankung verantwortlich.
Mit Material der AFP
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Was haben Lobbyismus und Geschäftsinteresse schon für Leid über die Menschen gebracht. Allein die Vertuschungsversuche sind kriminell. Entweder ist eine Substanz krebserregend oder sie ist es nicht. Wenn ja,dann gehört das Resultat an die Öffentlichkeit und die Substanz verboten.
Schockierend finde ich vor allem das Vorgehen der EU-Lebensmittelbehörde Efsa…