Fall Alborz Teymoorzadeh / Eric Thill: „Mein Ministerium wurde nicht um eine Einschätzung gebeten“
„Nicht in dieser Kommission vertreten“ – nach dem Kulturministerium bezieht auch der zuständige Minister Eric Thill (DP) Stellung zum Fall Teymoorzadeh. Thill sagt: „Ich habe durch die Presse von der Entscheidung des Innenministeriums erfahren.“
„Ich habe durch die Presse von der Entscheidung des Innenministeriums erfahren“, sagt Kulturminister Eric Thill (DP) am Mittwoch im Gespräch mit dem Radiosender 100,7. Es geht um die Ausweisung des iranischen Künstlers Alborz Teymoorzadeh, welche diese Woche für hitzige Debatten über das Kunstverständnis und die Haltung der Regierung führte. Das Tageblatt berichtete und fing eine ähnliche Reaktion des Kulturministeriums ein.
Ich habe durch die Presse von der Entscheidung des Innenministeriums erfahrenKulturminister auf 100,7
Teymoorzadeh kam 2019 als Student nach Luxemburg, schloss seinen Master in Architektur an der Universität Luxemburg ab und engagierte sich in der hiesigen Kulturszene. Trotz Empfehlungsschreiben mehrerer Kulturinstitutionen, einem Jobangebot der Escher Kulturfabrik und der Aussicht auf ein Künstleratelier im „Château de Bourglinster“ wurden Teymoorzadeh Anträge auf die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt – unter anderem mit dem Argument, seine Kunst habe keinen Mehrwert für Luxemburg.
Inkompetenz an allen Fronten?
Das Urteil fällte eine beratende Kommission, bestehend aus Vertreter*innen der Innen-, Außen- und Arbeitsministerien. „Das Kulturministerium ist nicht in dieser Kommission vertreten“, unterstreicht Eric Thill auf 100,7. „Mein Ministerium wurde auch nicht um eine Einschätzung gebeten.“ Das Ministerium wäre einer entsprechenden Einladung nachgekommen, auch wenn die endgültige Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung außerhalb seines Kompetenzbereiches liege. Der Frage, ob Eric Thill sich für den Verbleib von Alborz Teymoorzadeh ausgesprochen hätte, weicht er aus. Allgemein stärke er Kulturschaffenden in Luxemburg den Rücken und setze sich für ihre Ausdrucksfreiheit ein.
Die beratende Kommission gibt eine Empfehlung ab. Der Minister kann dem nachgehen, muss er aber nicht.Anwalt für Menschenrechte auf 100,7
Ob das auf Alborz Teymoorzadeh zutrifft, ist Auslegungssache: Der Künstler offenbarte dem Tageblatt, dass die Vertreter*innen des Kulturministeriums bereits im Juli von seiner prekären Lage wussten. Sie standen wegen des Ateliers auf Schloss Burglinster mit ihm in Kontakt und forderten eine Kopie seiner Aufenthaltsgenehmigung. Teymoorzadeh informierte sie über die laufenden Prozeduren und bat um einen offiziellen Beleg für die Vergabe des Ateliers, den er der Zuwanderungsbehörde weiterleiten wollte. Der Bitte kamen die Mitarbeitenden des Kulturministeriums nicht nach, nahmen aber Kontakt mit der Zuwanderungsbehörde auf. Statt Teymoorzadeh mit der Ausstellung des Dokuments weiterzuhelfen, beharrten sie auf den Nachweis seiner fehlenden Aufenthaltsgenehmigung – und warnten ihn vor der Neuvergabe des zugeteilten Ateliers.
Entscheidungsmacht
Frank Wies, Anwalt für Menschenrechte, erklärt auf 100,7: Die beratende Kommission des Innenministeriums hätte im Fall Alborz Teymoorzadeh sowohl den Künstler als auch Expert*innen aus dem Kulturministerium anhören können. Er verweist zudem auf die Stellungnahme des Innenministeriums, nach der sich die Kommission einstimmig für die Ausweisung des Künstlers ausgesprochen habe. Die Verantwortung für die Entscheidung obliege jedoch nicht der Kommission, sondern dem Innenminister, Léon Gloden, so Wies. „Die beratende Kommission gibt eine Empfehlung ab“, betont der Anwalt. „Der Minister kann dem nachgehen, muss er aber nicht.“
- Clowns, Wahnsinn – und großer Sport: Die Formel 1 zurück in Las Vegas - 21. November 2024.
- Bauernhofpädagogik: Projekt „Landwirtschaft erliewen“ führt Schüler in den Alltag der Landwirte ein - 21. November 2024.
- Angebote für jeden: Diese Sportarten konnte man beim „Paralympic Day“ entdecken - 21. November 2024.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können.
Melden sie sich an
Registrieren Sie sich kostenlos