Luxemburg / Erinnerung an die Rechte des Kindes am Weltkindertag am 20. November
Im Rahmen des Weltkindertags am 20. November wird an die Rechte des Kindes erinnert. Luxemburg feiert in diesem Jahr den 30-jährigen Jahrestag der nationalen Ratifizierung des internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes.
Am 20. November ist Weltkindertag. Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend macht in diesem Zusammenhang auf dessen Bedeutung aufmerksam. Der Tag erinnert an die Verabschiedung der Erklärung der Rechte des Kindes am 20. November 1959 und, 30 Jahre später, an das internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Die Konvention legt 54 Kinderrechte fest, darunter unter anderem das Recht auf Leben, Gesundheit, Bildung und das Recht, zu spielen. Ebenso dazu zählen das Recht, bei den Eltern zu leben, sowie das Recht, vor Gewalt und Diskriminierung geschützt zu werden. Das Übereinkommen wurde von fast allen Ländern der Welt ratifiziert. Die nationale Ratifizierung des Abkommens feiert in diesem Jahr seinen 30. Jahrestag: „Mit dem Gesetz vom 20. Dezember 1993 hat sich Luxemburg verpflichtet, die Rechte des Kindes im Land umzusetzen.“
Veröffentlichung neuer Publikationen
Im Rahmen des Weltkindertags stellt die Abteilung der Kinderrechte Kindern Material zum Thema ihrer Rechte zur Verfügung und veröffentlicht zwei Publikationen, die einem bestimmten Recht gewidmet sind. In „Den Arthur fält duerch d’Welt“ dreht sich alles um das Recht, man selbst zu sein und nicht ungerecht behandelt zu werden, egal aus welchem Grund. Die Geschichte erzählt von einer Eule, die anders ist als die anderen Eulen und gerne singt, und soll junge Menschen ermutigen, sich selbst so zu schätzen, wie sie sind. Zudem ist sie ein Plädoyer, auf die eigene Stimme zu hören. Das Buch richtet sich an Kinder zwischen sechs bis neun Jahren.
Die Publikation in Form einer Broschüre „Schutz vor Kinderarmut – Chancengleichheit für jedes Kind“ widmet sich dem Recht, vor Armut geschützt zu werden. Diese wurde vom Dienst für Kinderrechte in Zusammenarbeit mit Unicef Luxemburg erstellt und richtet sich an Kinder von neun bis zwölf Jahren. Beide Publikationen sind auf der Website des Ministeriums verfügbar.
„Zesumme fir d’Rechter vum Kand“
Das Ministerium verweist auf eine weitere Veröffentlichung, die von den Vereinten Nationen stammt und das Recht auf sauberes Wasser und gesunde Nahrung sowie das Recht, in einer sauberen Umwelt zu leben, veranschaulicht. Es handelt sich dabei um eine vom Ausschuss für die Rechte des Kindes veröffentlichte Empfehlung über die Rechte des Kindes und die Umwelt unter Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich des Klimawandels.
Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend übernimmt die Koordination für die Umsetzung des internationalen Übereinkommens über die Rechte des Kindes zwischen den verschiedenen Ministerien, Institutionen und Organisationen, die im Großherzogtum für die Rechte des Kindes verantwortlich sind. In dieser Rolle koordiniert es zudem den nationalen Aktionsplan 2022-2026 für die Rechte des Kindes „Zesumme fir d’Rechter vum Kand“. In Zusammenarbeit mit privaten Organisationen erarbeitet das Ministerium Leitfäden, Referenzdokumente, Aktionen und Sensibilisierungskampagnen, um auf die Rechte des Kindes aufmerksam zu machen.
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