Abgehörtes Telefongespräch / Erkenntnisse internationaler Ermittler: Putin hatte aktive Rolle bei Abschuss von Flug MH17
Im Juli 2014 wird Passagierflug MH17 über der Ostukraine abgeschossen. 298 Menschen sterben. Eine Hauptrolle spielte der russische Präsident. Doch wird es einen Prozess geben?
Der russische Präsident Wladimir Putin spielte nach Erkenntnissen internationaler Ermittler eine aktive Rolle beim Abschuss des Passagierflugzeuges MH17 im Juli 2014 über der Ostukraine. Das geht aus abgehörten Telefongesprächen hervor, wie das Ermittlerteam am Mittwoch in Den Haag mitteilte. Es gebe „starke Hinweise“, dass die Entscheidung von Präsident Putin gekommen sei. Die Ermittler gaben aber an, dass die Beweise für eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausreichten. Außerdem genieße Putin durch sein Amt Immunität und könne nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Die Boeing der Malaysia Airlines wurde im Juli 2014 über umkämpftem Gebiet mit einer russischen BUK-Luftabwehrrakete abgeschossen. Alle 298 Menschen an Bord starben. Russland hat stets jegliche Beteiligung an dem Abschuss der Boeing zurückgewiesen.
Auch gegen andere Verdächtige reichten die Beweise nicht aus, so die Ermittler. Deshalb würden die Ermittlungen vorläufig eingestellt. „Wir haben unsere Grenzen erreicht“, sagten die Ermittler.
Die Maschine war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur, als sie über umkämpftem Gebiet mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk abgeschossen wurde. Gegen drei Russen und einen Ukrainer – alle hatten damals führende Positionen bei den prorussischen Rebellen in der Ostukraine – wurde Anklage erhoben. Im vergangenen Jahr wurden drei von ihnen in einem Prozess schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein Mann wurde freigesprochen. Keiner der Angeklagten nahm an dem Prozess teil. Die meisten der Opfer waren Niederländer, daher fand der Prozess auch in dem Land statt.
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Die „Hinweise“ sind „stark“ – aber die „Beweise“ reichen nicht für eine Anklageerhebung! Gibt es denn nun Beweise oder nicht? Wissen die bei dpa überhaupt noch, was sie schreiben!
Die Beweislast war zum Zeitpunkt des Prozess allen beteiligten Juroren bekannt. Daraufhin wurde das Urteil gefällt und das Strafmaß festgesetzt welches von den Schuldigen verbüßt wird. Würde ein Telefongespräch existieren, hätten die Anwälte der Kläger dieses mit 100% Sicherheit schon zu einem früheren Zeitpunkt mit in die Beweislast reingenommen.