Mi., 22. Januar 2025




  1. Lucca /

    Die „Hinweise“ sind „stark“ – aber die „Beweise“ reichen nicht für eine Anklageerhebung! Gibt es denn nun Beweise oder nicht? Wissen die bei dpa überhaupt noch, was sie schreiben!

  2. Phil /

    Die Beweislast war zum Zeitpunkt des Prozess allen beteiligten Juroren bekannt. Daraufhin wurde das Urteil gefällt und das Strafmaß festgesetzt welches von den Schuldigen verbüßt wird. Würde ein Telefongespräch existieren, hätten die Anwälte der Kläger dieses mit 100% Sicherheit schon zu einem früheren Zeitpunkt mit in die Beweislast reingenommen.

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