/ Ermittlung im „Entourage“ umstritten: „Autorité nationale de sécurité“ soll sich vom SREL lösen
Die für die Verteilung von Sicherheitsfreigaben zuständige „Autorité nationale de sécurité“ (ANS), die bislang innerhalb des Geheimdienstes SREL funktionierte, soll eine eigenständige Verwaltung werden. Ein entsprechendes Gesetzesprojekt wurde bereits im März 2016 vom Staatsministerium im Parlament hinterlegt. Nach kritischen Gutachten des Staatsrats und der Datenschutzkommission wurde diese Gesetzesvorlage inzwischen mehrmals abgeändert. Der zuständige parlamentarische Ausschuss stört sich noch vor allem daran, dass die ANS im privaten Umfeld von Bewerbern und Inhabern einer Sicherheitsfreigabe ermitteln können soll.
Die Umwandlung der ANS in eine unabhängige Verwaltung innerhalb des Staatsministeriums ist eine Folge des neuen Gesetzes vom 5. Juli 2016 zur Reorganisierung des Geheimdienstes. Der „Service de renseignement“ (SREL) soll sich künftig auf seine wesentlichen Aufgaben konzentrieren können. Beim zurzeit vorliegenden Gesetzesprojekt Nummer 6961 zur Schaffung der ANS als eigenständige Verwaltung gehe es hauptsächlich darum, internationalen Verpflichtungen im Rahmen von NATO und EU nachzukommen. Auf Druck der Bündnispartner müssten Absicherung und Prozeduren im Hinblick auf den Zugang zu Verschlusssachen geregelt werden, erklärt Alex Bodry (LSAP), Vorsitzender des parlamentarischen Institutionenausschusses, der sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der Gesetzesvorlage beschäftigt hat.
Als Verschlusssachen werden Dokumente mit klassifiziertem Inhalt bezeichnet. Darunter versteht das Gesetz Unterlagen, die sensible Informationen über die nationale Sicherheit und die Sicherheit von Partnerstaaten Luxemburgs beinhalten oder die das wissenschaftliche Potenzial und die wirtschaftlichen Interessen des Großherzogtums betreffen. Als Beispiel nennt das Gesetzesprojekt die in Zusammenarbeit mit dem „Haut-Commissariat à la protection nationale“ ausgearbeiteten Sicherheitspläne der „Cité judiciaire“, die nicht in die falschen Hände geraten dürften. Je nach Informationsgehalt gibt es unterschiedliche Geheimhaltungsstufen, die von vertraulich über geheim bis sehr geheim reichen.
„Anpassung an internationale Standards“
Laut Bodry fallen auch viele internationale Dokumente (NATO, EU, Euratom, ESA) unter Geheimhaltungsstufe. Im Rahmen von internationalen Verträgen würden Regeln aufgestellt, die garantieren sollen, dass Verschlusssachen tatsächlich unter Verschluss bleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf soll das Gesetz von 2004, das den Zugang zu Verschlusssachen bislang regelt, an die internationalen Standards anderer NATO- und EU-Staaten anpassen.
Eine der Hauptaufgaben der ANS ist es, Sicherheitsfreigaben für unterschiedliche Geheimhaltungsstufen an Bewerber zu verteilen. Um diese Freigabe („Clearance“) zu erhalten, müssen Bewerber sich einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird geprüft, ob der Bewerber über „ausreichend Garantien bezüglich Diskretion, Loyalität, Zuverlässigkeit und Integrität“ verfügt.
Zur Einschätzung dieser Garantien sieht das Gesetzesprojekt eine ganze Reihe von Kriterien vor. Dazu gehört auch, ob der Betroffene einer terroristischen oder extremistischen Vereinigung angehört. Nachdem der Staatsrat gefragt hatte, auf welcher Grundlage eine Vereinigung als „extremistisch“ eingestuft werden könne, wurde der Begriff „extremistisch“ durch den Terminus „gewaltbereit“ ergänzt.
In Auftrag gegeben werden die Sicherheitsüberprüfungen von den Leitern der öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen oder privaten Betrieben, denen der Bewerber untersteht.
Ausgeführt werden die Überprüfungen von Beamten der ANS. Dazu leiten sie eine Sicherheitsuntersuchung bei den Vorgesetzten und im beruflichen Umfeld des Bewerbers ein. Der Bewerber muss sein Einverständnis für diese Ermittlungen geben. Lehnt er die Ermittlungen ab, wird ihm die Sicherheitsfreigabe verwehrt.
Grundlegende Fragen des Datenschutzes
In diesem Zusammenhang stellen sich aber grundlegende Fragen des Datenschutzes. Um über eine Person ermitteln zu können, wird den Mitarbeitern der ANS direkten oder indirekten Zugang zu bestimmten Datenbanken von Staat, Polizei und Justiz gewährt. Darüber hinaus erzeugt die Sicherheitsverwaltung selbst Datenbanken mit Informationen, die sie über Kandidaten und Personen mit einer Freigabe gesammelt hat. Hier müsse geklärt werden, welche Daten gesammelt werden dürfen und wer darauf Zugang hat. Ferner müsse gesetzlich geregelt sein, wie, wo und wie lange diese Daten aufbewahrt werden dürfen, erläutert Alex Bodry.
Die ANS-Mitarbeiter erhalten auch die Befugnis, Personen, die ein Amt mit Geheimhaltungsstufe bekleiden, zu einem späteren Zeitpunkt zu überwachen. In der ursprünglichen Gesetzesvorlage von 2016 war vorgesehen, dass die ANS die Entwicklung der persönlichen oder beruflichen Situation von Personen mit einer Freigabe verfolgen können. An dieser Aufgabe störte sich der Staatsrat und wollte wissen, was das Ausmaß dieser Verpflichtung sei und mit welchen Mitteln sich ein Sicherheitsoffizier über das Privatleben der betroffenen Personen erkundige. Darüber hinaus stellte der Staatsrat die Frage, welcher Zusammenhang zwischen einer „Clearance“ und dem Privatleben der Person besteht.
Diese Passage wurde inzwischen leicht abgeändert, doch die Fragen bleiben die gleichen. In der Abänderung des Gesetzentwurfs geht nun die Rede davon, dass die ANS im Umfeld („Entourage“) eines Bewerbers oder einer Person mit Freigabe ermitteln darf, um zu überprüfen, ob er/sie die Voraussetzungen für eine Sicherheitsfreigabe (noch) erfüllt. Mit „Entourage“ sind in diesem Fall nicht nur Familienmitglieder gemeint, sondern in Zeiten „neuer“ Formen des Zusammenlebens und Wohnens auch Partner, Freunde, Bekannte oder Mitbewohner. Laut Bodry geht es bei diesen Ermittlungen im privaten Bereich vor allem darum, eine solide Rechtsgrundlage für Risikomanagement zu schaffen.
Diskretion eher schlecht möglich
Es soll sichergestellt werden, dass der Kandidat alle Garantien der Geheimhaltung erfüllt.
Die Befragten aus dem „Entourage“ des Kandidaten seien zwar nicht verpflichtet, an der Untersuchung teilzunehmen, doch diese Praxis werfe trotzdem Fragen auf, sagt Bodry. Wenn die Ermittler Drittpersonen befragen, müssten sie diese natürlich darüber aufklären, weshalb sie das machen. Zudem müssen die Personen aus dem „Entourage“ der Befragung zustimmen. Dabei würden die Ermittler ja automatisch Informationen über den Bewerber oder die Person mit Freigabe an diese Drittpersonen weitergeben.
In Deutschland sei es so geregelt, dass der Bewerber mehrere Leumundszeugen aus seinem Umfeld angeben kann, die für die Befragung zur Verfügung stehen. Wenn das der Sicherheitsbehörde nicht ausreicht, könne sie noch andere Personen befragen. Allerdings gelte diese Prozedur nur für die höchste Geheimhaltungsstufe.
Weil die Mitglieder des parlamentarischen Institutionsausschusses mit dieser Prozedur nicht einverstanden waren, habe die Kommission das Staatsministerium gebeten, ihr auch die gesetzlichen Regelungen anderer, kleinerer Länder wie Belgien oder den Niederlanden vorzulegen, die eher mit Luxemburg vergleichbar seien. Sollte sich herausstellen, dass diese Praxis in sämtlichen Staaten üblich ist, werde Luxemburg wahrscheinlich auf den gleichen Weg gehen müssen, erläutert Bodry. Der internationale Druck sei dann zu groß.
Sollte sich aber erweisen, dass es andere Lösungen gibt, müsse der Text noch einmal überarbeitet werden. Das Gesetz sei noch lange nicht zur Abstimmung bereit. Heute wird die Gesetzesvorlage erneut im zuständigen parlamentarischen Ausschuss diskutiert.
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In meiner mir Zugang gewährten Akte beim SREL war vermerkt, dass ich ein Buch von Mao gekauft hatte, und 1980 ein kritisches Gedichtsbüchlein geschrieben hab. Mit solchen Banalitäten schlagen also hier hoch bezahlte Geheimdienstler ihre Zeit tot. Der sich als Kommunist gebende Buchhändler war also ein bezahlter Informant des Geheimdienstes gewesen.
Manchmal ist auch am Sachverstand der Hohen Koerperschaft zu zweifeln. Natuerlich muss im Privaten „geschnueffelt“ werden um Erpressbarkeit, z.B. durch gegnerische Geheimdienste, auszuschliessen.
Kenne einige von denen! Wie sagte ein Ermittler im Bommenléeer-Prozess: „Et war net déen scharfste Kneip am Tirang!“ ???. Oder „Nicht die hellste Kerze am Weihnachtsbaum!“ Nein, ist schon eine lustige Truppe. Legendär, als einige bei der Überwachung des russischen Botschafters in einem belgischen Supermarkt so auffielen, dass die Polizei Arlon sie festnahm!!! Unser L.S.D. ( Letzebuerger Spetzel Dengscht). ???
Geheimdienst à la Luxembourgeoise eben, zu tot lachen….