So., 19. Januar 2025




  1. forumpost /

    Früher war es in Luxemburg verboten, in Garagen oder Gartenhäuschen Wohnungen einzurichten – jetzt nennt man das Ganze halt Tiny House.

  2. de Schéifer vun Ettelbréck /

    Dat wier dach eng Wunneng fir den Här Etienne Schneider, oder?

  3. Marc /

    Innentemperatur im Sommer? 40 Grad? In Japan gibt es Hotels mit „Wabenzimmern“ . Länge 1.80,Breite 90cm,Höhe 90cm.

  4. Ouereschlëffer /

    Et huet ee schon Biller vun „Tiny Houses“ gesinn déi zimmlech flott ausgesin hun. Mee dat do ass ower puhhhhh

  5. dmp /

    Grundsätzlich ist der Ansatz „Tiny House“ zu begrüßen.

    Jedoch ist der hier eingeschlagene Weg nicht zielführend. Vor allem zwei Fragen, abseits des „sozialen“ Gedankens, stellen sich: Warum so klein? Warum so hässlich?

    Will man erstens „vernünftigen“ Wohnraum zur Verfügung stellen, ist dieses Minimalbauwerk höchstens für eine Person ausgelegt. Es ist kaum für einen Zweipersonenhaushalt geeignet.

    Möchte man das Interesse an Tiny Houses wecken, wäre ein repräsentativeres Modell zielführender.

    Nun gibt es seitens des Gesetzgebers eine reformbedürftige Einschränkung die zulässige Größe betreffend. Warum maximal 49 Quadratmeter? Warum maximal 6 Meter Höhe? Wie werden diese Angaben begründet?

    Es wäre nötig, die grundsätzliche Frage zu klären, wozu Tiny Houses benötigt werden. Ergo, welchen Sinn das Errichten dieser Kleinhäuser eigentlich ist.

    Die Wohnkrise im Auge behaltend geht es unter anderem darum, günstig Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Dies sowohl bedürftigen Personen (in Armut lebenden Bürgern, Migranten etc.) als auch dem „verdienenden“ Bürger, der ein Gehalt bezieht, sich aber keine „herkömmliche“ Immobilie damit wird anschaffen können.

    Tiny Houses können (im Vergleich zu konventionellen Häusern) günstig hergestellt werden, sie können schnell errichtet werden (modulare Bauweise, Vorfertigung etc.), sie können energieeffizient und umweltschonend konzipiert werden, sie können mehr als zwei Stockwerke hoch sein, sie können mit einer hohen Autarkie versehen werden (eigene Stromerzeugung etc.).

    Dem Konzept Tiny House stehen in Luxemburg vor allem die geltenden rechtlichen Regelungen im Wege. Hier müsste also angesetzt und „nachgebessert“ werden.

    Damit mehr Bürger die Möglichkeit haben können, diese „alternative“ Wohnform zu nutzen, gehören gleichzeitig die Baukonzepte Containerwohnungen (es gibt viele ansehnliche Beispiele, die fast schon luxuriös anmuten) sowie Nurdach-Häuser (auch Finnhäuser genannt) integriert. Die Vorteile dieser Bauformen sind außer den günstigen Herstellungspreisen unter anderem auch das schlüsselfertige Beziehen. Ein Nurdachhaus wartet formbedingt mit Elementen der passiven Solararchitektur auf, was eine Reduzierung von Heizkosten bewirkt. Containerhäuser sind frei gestaltbar und daher problemlos mit Merkmalen aus der passiven Solararchitektur zu gestalten, wo es nötig oder angebracht scheint.

    Ein „gelungenes“ Projekt wäre zum Beispiel eine Siedlung mit solchen Häusern, die dezentral eigenen Strom produzieren, zum Beispiel über eine Freiflächen-PV-Anlage.

    Dazu müsste entgegen der oft vorherrschenden „Gepflogenheiten“ jedoch „gehandelt werden. Statt debattieren ist zu exekutieren (oder realisieren, falls der vor verwendete Begriff zu aggressiv klingen sollte).

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